Balkonkraft­werke im Test

Was Balkonstromer beachten müssen

Datum:
  • Text: Daniel Kastner
  • Testleitung: Michael Morys
  • Markt­auswahl: Yvonne Gramsch
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Aufstellen und einstöpseln: So einfach ist der Betrieb eines Balkonkraft­werks − fast. Was recht­lich und finanziell noch zu beachten ist.

Balkonkraft­werke im Test Testergebnisse für 8 Bal­kon­kraft­werke freischalten

  • Erlaubnis: Mieter müssen den Vermieter und Eigentümer die Eigentümer­gemeinschaft um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Solar­anlage am Balkon anbringen wollen. Ablehnen dürfen ­diese das aber nur in Ausnahme­fällen.
  • Registrierung: Ein Balkonkraft­werk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die informiert den Netz­betreiber − und der muss dann, sofern noch nicht geschehen, den Stromzähler inner­halb von vier Monaten austauschen. Bis dahin laufen alte Zähler rück­wärts, wenn der Solar­strom nicht genutzt wird – das wird über­gangs­weise geduldet. Hängt der neue Zähler, landet nicht genutzter Strom ohne Vergütung im Netz.
Balkonkraft­werke im Test - Strom­erzeuger mit Schwach­stellen

Angezählt. Bis der neue Stromzähler (links) hängt, darf der alte (rechts) vorüber­gehend rück­wärts laufen, wenn der Solar­strom nicht genutzt wird. © IMAGO / Robert Poorten

  • Sicherheit. Viele Balkonkraft­werke bringen einen Schutz­kontakt­stecker (Schuko-Stecker) mit. Manche Förderprogramme setzen weitere Sicher­heits­elemente voraus. Wer den Kauf einer Anlage staatlich fördern lassen will, sollte vorher die Bedingungen studieren. Übrigens: In welchem Stock­werk ein Balkonkraft­werk hängt, ist egal.
  • Förderung: Eine Bundes­förderung gibt es zurzeit nicht. Die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (Sachsen nur noch für Mieter) bezu­schussen Balkon-Solar­anlagen, ebenso viele Städte − zum Beispiel München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und viele weitere. Informieren Sie sich online oder vor Ort bei Ihrer Kommune über Höhe und Bedingungen.
  • Versicherung: Wer eine neue Hausratversicherung abschließt, versichert die Balkon-Solar­anlage auto­matisch mit. Auch bestehende Policen sollten die Anlage mit abdecken − wer ganz sicher­gehen will, sollte aber vorsichts­halber beim Anbieter nach­fragen.

Tipp: Wie Sie mit Solar­strom Geld sparen und verdienen können, verrät unser Special So lohnt sich Photovoltaik. Viele weitere Tests und Tipps finden Sie auf den Themen­seiten Energie und Solaranlagen sowie in unserem Special zu Stromspeichern für PV-Anlagen.

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131 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Hotzenplotzine am 06.09.2025 um 10:05 Uhr
    Bitte keine solchen Tests mehr

    Ihre Anforderungen und Annahmen sind völlig daneben/überzogen. Und dann auch noch eine Pleitefirma (EPP Solar) im Mittelfeld. Es ist besser irgendein Balkonsolarkraftwerk zu kaufen und anzuschließen als nichts zu tun oder auf den Staat zu warten, dass der mal aus dem Quark kommt. Den ganzen Aufwand für diese beiden sinnfreien Tests hätten Sie sich sparen können. Wir sind seit Jahrzehnten Abonnenten und finden Stiftung Warentest wichtig, aber irgendwann ist mal Schluss. Auch Ihre Produktauswahl finde ich teils nicht auf der Höhe der Zeit.

  • Merrill am 22.08.2025 um 11:49 Uhr
    Schneelastanforderungen unrealistisch

    Für BALKONsolaranlagen sind die Stabititätsanforderungen ( 2400 Pascal = 24.47 g/m2 = 19888cm bei Standardmodul) von rd 487 kg Last total unrelevant, da der steile Anstellwinkel ein Abrutschen von Schnee verhindert.
    Bei auf Flachdach oder Garten aufständerte Modulen ist im Winter ein steiler Winkel ohnehin wegen tiefstehenderer Sonne empfehlenswert. Losgelöst davon sind für sicherlich über 99% der Deutschen jedoch 487 kg Schneelast je Modul angesichts schneeärmerer Winter in ihrer Region/Stadt total unrealistisch.

  • eagle1001 am 19.07.2025 um 14:32 Uhr
    Warum immer noch EPP Energy auf ihrer Test-Seite?

    Völlig unverständlich, dass Sie von der Stiftung Warentest, das Balkonkraftwerk von
    EPP Energy Peak Power nicht von Ihren Webseite mit den Testergebnissen nehmen. Die Firma ist nicht mehr erreichbar und ist insolvent. Sie nehmen Ihre Sorgfaltspflicht nicht wahr, sehr übel.
    Wichtig zur Einordnung Ihrer Testes. https://www.energiemagazin.com/balkonkraftwerk-stiftung-warentest/.
    Bewertung Ihres Test von Balkonkraftwerks: mangelhaft.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2025 um 14:26 Uhr
    Stabilitätstest in Anlehnung an PV Modul Norm

    @alle: Aufgrund einiger Nachfragen geben wir gern ausführlichere Informationen zum Stabilitätstest, um einige Missverständnisse auszuräumen: Der Test der Balkonkraftwerke auf Stabilität wurde in Anlehnung an die etablierte PV-Modul Norm Din EN IEC 61215–2 durchgeführt. Dabei wurden die Module samt Halterung auf Druck und Zug belastet. Die Norm fordert eine Mindestprüflast von 2400 Pascal. Diese wurde mittels geeigneter Gewichte aufgebracht. Wenn die Produkte 2400 Pascal sowohl in der Druck- als auch in der Zugbelastung bestanden hatten, führten wir einen weiteren Test mit einer Druckbelastung von bis zu 5400 Pascal durch. Falls die Produkte die Prüfung mit der Mindestprüflast von 2400 Pascal nicht bestanden, bewerteten wir die Produkte mit Mangelhaft. Dies traf bereits auf fünf der acht Produkte im Test zu. An den Produkten befinden sich entsprechende Fußnoten bei den Noten für Belastung durch Wind und Schnee. Diese Ergebnisse bestätigten wir durch Prüfungen an weiteren Prüfmustern. Die Bewertung mit Mangelhaft im Belastungstest führt auch zu einem Gesamturteil Mangelhaft.
    Unser grundsätzliches Vorgehen bei Untersuchungen beschreiben wir hier:
    www.test.de/unternehmen/testablauf-5017344-0/

  • EM-Ty am 15.07.2025 um 23:21 Uhr
    Alles ist relativ …

    Das Video vom Akkudoktor Andreas Schmitz ist eine hilfreiche Ergänzung zu diesem Test. Unbedingt schauen und dann entscheiden.
    (Ob dieser Kommentar wohl zugelassen wird?)