Aufstellen und einstöpseln: So einfach ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks − fast. Was rechtlich und finanziell noch zu beachten ist.
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Testergebnisse für 8 Balkonkraftwerke- Erlaubnis: Mieter müssen den Vermieter und Eigentümer die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Solaranlage am Balkon anbringen wollen. Ablehnen dürfen diese das aber nur in Ausnahmefällen.
- Registrierung: Ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die informiert den Netzbetreiber − und der muss dann, sofern noch nicht geschehen, den Stromzähler innerhalb von vier Monaten austauschen. Bis dahin laufen alte Zähler rückwärts, wenn der Solarstrom nicht genutzt wird – das wird übergangsweise geduldet. Hängt der neue Zähler, landet nicht genutzter Strom ohne Vergütung im Netz.

Angezählt. Bis der neue Stromzähler (links) hängt, darf der alte (rechts) vorübergehend rückwärts laufen, wenn der Solarstrom nicht genutzt wird. © IMAGO / Robert Poorten
- Sicherheit. Viele Balkonkraftwerke bringen einen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) mit. Manche Förderprogramme setzen weitere Sicherheitselemente voraus. Wer den Kauf einer Anlage staatlich fördern lassen will, sollte vorher die Bedingungen studieren. Übrigens: In welchem Stockwerk ein Balkonkraftwerk hängt, ist egal.
- Förderung: Eine Bundesförderung gibt es zurzeit nicht. Die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (Sachsen nur noch für Mieter) bezuschussen Balkon-Solaranlagen, ebenso viele Städte − zum Beispiel München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und viele weitere. Informieren Sie sich online oder vor Ort bei Ihrer Kommune über Höhe und Bedingungen.
- Versicherung: Wer eine neue Hausratversicherung abschließt, versichert die Balkon-Solaranlage automatisch mit. Auch bestehende Policen sollten die Anlage mit abdecken − wer ganz sichergehen will, sollte aber vorsichtshalber beim Anbieter nachfragen.
Tipp: Wie Sie mit Solarstrom Geld sparen und verdienen können, verrät unser Special So lohnt sich Photovoltaik. Viele weitere Tests und Tipps finden Sie auf den Themenseiten Energie und Solaranlagen sowie in unserem Special zu Stromspeichern für PV-Anlagen.
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Testergebnisse für 8 Balkonkraftwerke-
- Wie groß, wie teuer, wofür? Fragen und Antworten rund um Stromspeicher für Photovoltaik-Anlagen. Plus: Der aktuelle Vergleich von Solarspeichern der HTW Berlin.
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- Wer haftet für den Schaden und kommt für Ertragsausfälle auf, wenn die Photovoltaik-Anlage kaputtgeht? Das zeigt unser Vergleich von 95 Photovoltaik-Versicherungen.
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- Die Ende 2022 beschlossene Steuerfreiheit für Solaranlagen soll für weniger Bürokratie sorgen. Bei Betreibern älterer Anlagen wirft sie jedoch Fragen auf.
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Kommentarliste
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Ihre Anforderungen und Annahmen sind völlig daneben/überzogen. Und dann auch noch eine Pleitefirma (EPP Solar) im Mittelfeld. Es ist besser irgendein Balkonsolarkraftwerk zu kaufen und anzuschließen als nichts zu tun oder auf den Staat zu warten, dass der mal aus dem Quark kommt. Den ganzen Aufwand für diese beiden sinnfreien Tests hätten Sie sich sparen können. Wir sind seit Jahrzehnten Abonnenten und finden Stiftung Warentest wichtig, aber irgendwann ist mal Schluss. Auch Ihre Produktauswahl finde ich teils nicht auf der Höhe der Zeit.
Für BALKONsolaranlagen sind die Stabititätsanforderungen ( 2400 Pascal = 24.47 g/m2 = 19888cm bei Standardmodul) von rd 487 kg Last total unrelevant, da der steile Anstellwinkel ein Abrutschen von Schnee verhindert.
Bei auf Flachdach oder Garten aufständerte Modulen ist im Winter ein steiler Winkel ohnehin wegen tiefstehenderer Sonne empfehlenswert. Losgelöst davon sind für sicherlich über 99% der Deutschen jedoch 487 kg Schneelast je Modul angesichts schneeärmerer Winter in ihrer Region/Stadt total unrealistisch.
Völlig unverständlich, dass Sie von der Stiftung Warentest, das Balkonkraftwerk von
EPP Energy Peak Power nicht von Ihren Webseite mit den Testergebnissen nehmen. Die Firma ist nicht mehr erreichbar und ist insolvent. Sie nehmen Ihre Sorgfaltspflicht nicht wahr, sehr übel.
Wichtig zur Einordnung Ihrer Testes. https://www.energiemagazin.com/balkonkraftwerk-stiftung-warentest/.
Bewertung Ihres Test von Balkonkraftwerks: mangelhaft.
@alle: Aufgrund einiger Nachfragen geben wir gern ausführlichere Informationen zum Stabilitätstest, um einige Missverständnisse auszuräumen: Der Test der Balkonkraftwerke auf Stabilität wurde in Anlehnung an die etablierte PV-Modul Norm Din EN IEC 61215–2 durchgeführt. Dabei wurden die Module samt Halterung auf Druck und Zug belastet. Die Norm fordert eine Mindestprüflast von 2400 Pascal. Diese wurde mittels geeigneter Gewichte aufgebracht. Wenn die Produkte 2400 Pascal sowohl in der Druck- als auch in der Zugbelastung bestanden hatten, führten wir einen weiteren Test mit einer Druckbelastung von bis zu 5400 Pascal durch. Falls die Produkte die Prüfung mit der Mindestprüflast von 2400 Pascal nicht bestanden, bewerteten wir die Produkte mit Mangelhaft. Dies traf bereits auf fünf der acht Produkte im Test zu. An den Produkten befinden sich entsprechende Fußnoten bei den Noten für Belastung durch Wind und Schnee. Diese Ergebnisse bestätigten wir durch Prüfungen an weiteren Prüfmustern. Die Bewertung mit Mangelhaft im Belastungstest führt auch zu einem Gesamturteil Mangelhaft.
Unser grundsätzliches Vorgehen bei Untersuchungen beschreiben wir hier:
www.test.de/unternehmen/testablauf-5017344-0/
Das Video vom Akkudoktor Andreas Schmitz ist eine hilfreiche Ergänzung zu diesem Test. Unbedingt schauen und dann entscheiden.
(Ob dieser Kommentar wohl zugelassen wird?)