Wohnung geerbt Kann ich die Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Nach dem Tod meiner Mutter habe ich ihre Wohnung von einer Firma entrümpeln lassen. Kann ich die Kosten in Höhe von 2 500 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Falls das Erbe höher ist als die damit verbundenen Kosten, gibt es keine Chance, diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abzu­setzen. Ist das Erbe jedoch über­schuldet, akzeptiert das Finanz­amt in Ausnahme­fällen Beerdigungs­kosten und Entrümpelungs­kosten als außergewöhnliche Belastung.

Die Entrümpelungs­kosten können eventuell auch als haus­halts­nahe Dienst­leistung steuerlich geltend gemacht werden. Der Erbe hat als Rechts­nach­folger den Haushalt des Verstorbenen geerbt. Das Finanz­amt kann nicht argumentieren, dass es sich nicht um den eigenen Haushalt handele. Das erhaltene Erbe wird dann nicht berück­sichtigt.

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