Wohn­gebäude­versicherung Bei Erdsenkung nicht immer Geld

Eine Familie im südthüringischen Tiefen­ort kann seit Anfang 2010 nicht mehr in ihrem intakten Haus wohnen. Ein Erdfall riss einen tiefen Krater mitten in den Ort. Die Behörden untersagten es, angrenzende Häuser zu nutzen. Dennoch muss die Wohn­gebäude­versicherung den geforderten Schaden­ersatz von rund 330 000 Euro nicht zahlen, entschied das Ober­landes­gericht Jena (Az. 4 U 997/12). Der Vertrag der Familie gilt zwar auch für Elementarschäden wie Erdsenkungen. Doch dass das Haus nur wirt­schaftlich nicht nutz­bar ist, sei noch kein Versicherungs­fall. Schon 2002 und 2006 gab es in der Nähe Erdsenkungen. Die Behörde installierte dann eine Alarm­anlage. Die Bewohner hätten der Versicherung damals eine Gefahr­erhöhung anzeigen müssen, so die Richter. Das Versäumnis spielte für das Urteil aber keine Rolle.

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  • tjd.ulm am 20.11.2014 um 15:15 Uhr
    Erdsenkung nicht gleich Erdsenkung

    Wir Versicherungsnehmer schließen Versicherungen ab, um für den schlimmsten Fall vorzusorgen. Um solch einen Fall dürfte es sich hier handeln.
    Das Haus ist aufgrund einer Erdsenkung nicht mehr bewohnbar. Das Risiko (Erdsenkung) ist mitversichert, aber die Versicherung muss nicht leisten.
    Wie ungerecht!
    Wie heißt die Versicherung? Solche Gesellschaften sollten öffentlich an den Pranger! Immer und immer wieder. Bis sie sich ihrer Ehre besinnen oder es diese Gesellschaft nicht mehr gibt.