Vorsorgevoll­macht Fest­legen, wer im Notfall für Sie entscheiden darf

Vorsorgevoll­macht - Fest­legen, wer im Notfall für Sie entscheiden darf

Voll­macht erteilen. Für eine Vorsorgevoll­macht ist kein Notar nötig. Die Stiftung Warentest bietet Formulare zum Ausdrucken an. © Getty Images / Tom Werner

In einer Vorsorgevoll­macht bestimmen Sie, wer Sie bei Ärzten und Ämtern vertritt, wenn Sie nicht entscheiden können. Unser Vordruck hilft, alles rechts­sicher fest­zulegen.

Plötzlich kann eine Vorsorgevoll­macht zu einem der wichtigsten Dokumente im Leben werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung wirft einen Menschen aus der Bahn und andere müssen entscheiden – manchmal nur vorüber­gehend – oder dauer­haft. In einer Vorsorgevoll­macht kann ein Mensch schriftlich fest­legen, welche Vertrauens­person im Ernst­fall einspringen soll. Sie darf dann zum Beispiel Auskunft von Ärzten bekommen und sich um Konto, Wohnung oder Pfle­geheim kümmern.

Die Stiftung Warentest bietet Formulare für die recht­liche Vorsorge zum Ausdrucken an – damit nichts vergessen wird und alles rechts­sicher formuliert ist. Richtig hinterlegt im Vorsorgeregister, wird die Vorsorgevoll­macht im Notfall sicher gefunden. Sinn­voll ist so ein Dokument ab 18 Jahren. Es ist auch für Verheiratete und einge­tragene Lebens­partner wichtig. Denn das Ehegatten-Notvertretungs­recht in medizi­nischen Notfällen gilt maximal sechs Monate lang. Eine Bankvollmacht, eine Betreuungs­verfügung und eine Patientenverfügung können ebenfalls wichtig sein. Bei Immobilien­eigentum gelten spezielle Regeln.

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