
Aus und vorbei. Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersvorsorge. Das nennt sich Versorgungsausgleich. © Getty Images / beast01
Eine Scheidung kann die Altersvorsorge gefährden. Wir zeigen, wie Paare in guten Zeiten Rentenfallen vermeiden und was bei einer Scheidung vor Gericht passiert.
Scheidung bedeutet emotionaler Ausnahmezustand. Sich dann in das Aufdröseln der Altersvorsorge – genannt Versorgungsausgleich – reinzudenken, ist zugegebenermaßen viel verlangt. Aber absolut empfehlenswert.
„Es ist schon kurios, dass sich die Ex-Partner vor Gericht streiten, ob ihr Auto jetzt 10 000 Euro oder 15 000 Euro wert ist, den Rentenanwartschaften von 100 000 Euro, die gerade in der Tonne landen, aber keine Beachtung schenken“, sagt Klaus Weil. Er ist Fachanwalt für Familienrecht in Marburg. Der Versorgungsausgleich ist so etwas wie sein fachliches Steckenpferd.
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Sie schreiben oben zu "Unternehmerehe: Ein Ehepartner arbeitet selbstständig und sorgt nur über Kapitalanlagen wie Aktien und Immobilien für sein Alter vor. Der andere ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Er hat gesetzliche, betriebliche und private Rentenanrechte. Kommt es zu einer Scheidung unterliegen diese dem Versorgungsausgleich und werden geteilt. Die Altersvorsorge des Unternehmers aber nicht. Kapitalanlagen werden nicht von Amts wegen geteilt."
Ist das denn im praktische Ergebnis richtig? Wenn und soweit besagte "Kapitalanlagen" während der Ehezeit entstanden sind (zB aus Unternehmensgewinnen), zählen diese doch ebenfalls zur Zugewinnausgleichsmasse, oder nicht? Und dazu auch die Wertsteigerung des Unternehmens selbst(?)
@kclark: Den Versorgungsausgleich kann man im Ehevertrag oder gleich in der Scheidungsfolgevereinbarung ausschließen. Das muss vertraglich geregelt werden. (TK)
Inwieweit ist der Versorgungsausgleich verpflichtend?
Sollten beide Parteien sich einig sein, dass sie einen Ausgleich ablehnen, würde ein Gericht dies akzeptieren?
@WoKa2506: Neuere höchstrichterliche Urteile zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. (PH)
Guten Tag, gibt es zu diesem Thema neuere Erkenntnisse aus den letzten drei Jahren. Ggf Rechtssprechung?
Herzlichen Dank