Vermögens­wirk­same Leistungen Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

Vermögens­wirk­same Leistungen - Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

Stress­frei. In VL-Sparpläne fließt geschenktes Geld vom Betrieb. © Getty Images / Westend61

Fonds­sparplan, Bank­sparplan oder Bauspar­vertrag – Vermögens­wirk­same Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.

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Viele Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer verschenken regel­mäßig Geld. Sie haben Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL), lassen ihn aber verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzu­schließen – wenn man weiß, welcher es sein soll.

Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen und zeigt, welcher Vertrag zu welchen Ansprüchen passt. Wir nennen die güns­tigsten Anbieter für VL-Sparpläne auf Aktien-ETF und haben auch ein Schnäpp­chen für alle, die lieber auf sichere Zinsen setzen.

Warum sich der VL-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Unsere Unter­suchung zeigt, bei welchen Banken es VL-Angebote für Fonds­sparpläne gibt und wie hoch dabei die Kosten für Depot und Ausführung des Sparplans sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von Abschluss bis Zulage – die Finanztest-Experten beant­worten die wichtigsten Fragen zum Thema Vermögens­wirk­same Leistungen.

Bank­sparpläne und Bausparen

Wir nennen außerdem den VL-Bank­sparplan mit der höchsten Rendite. Zusätzlich zeigen wir, wie VL-Sparende, die einen Immobilienkauf planen, entscheiden können, ob ein Bauspar­vertrag die richtige Lösung für sie ist.

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Mehrere Varianten für VL-Sparen

Vermögens­wirk­same Leistungen sind ein recht komplexes Thema. Es gibt nicht den einen VL-Vertrag, sondern eine Reihe von Varianten, zwischen denen sich Sparende entscheiden müssen. Die Auswahl erfordert meist mehr Zeit und Recherche als der eigentliche Abschluss. VL-Verträge lassen sich in Form von Fonds­sparplänen, Bank­sparplänen oder Bauspar­verträgen einrichten. Selbst die Tilgung eines Baukredits ist beim VL-Sparen mit Bauspar­verträgen manchmal möglich. Wir sagen, welcher VL-Vertrag am besten zu welchem Sparziel passt und bei welchem es die besten Rendite­chancen gibt.

VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre

Wie hoch die VL-Leistungen des Arbeit­gebers sind, ist nicht fest­gelegt, aber der maximale Betrag liegt bei 40 Euro pro Monat – wohl­gemerkt brutto. Angestellte müssen darauf noch Steuern und Sozial­abgaben zahlen. Mit dieser Einschränkung erhalten sie über die fest­gelegte sechs­jährige Einzahlungs­zeit insgesamt maximal 2 880 Euro als Geschenk ihres Arbeit­gebers.

Der VL-Vertrag läuft allerdings länger, denn nach der Einzahlungs­phase ist eine Warte­zeit von bis zu einem Jahr vorgeschrieben. Erst dann kommen VL-Sparer plan­mäßig an das Geld heran. Sie können auch eigene Beiträge beisteuern und die Monats­rate auf mehr als 40 Euro aufstocken.

Fonds­sparpläne mit den höchsten Rendite­chancen

Für die meisten VL-Berechtigten eignet sich ein Fonds­sparplan am besten. Damit beteiligen sie sich an der Entwick­lung von Aktienmärkten. Börsen­gehandelte Indexfonds – sogenannte ETF – die den welt­weiten Aktienmarkt nach­zeichnen, sind aus Sicht von Finanztest für diesen Zweck ideal. Gerade jungen Leuten bietet ein VL-Fonds­sparplan auf einen Welt­aktien-ETF die ideale Möglich­keit, erste Erfahrungen mit Aktien­anlagen zu sammeln. Die Experten der Stiftung Warentest haben untersucht, welche Banken VL-Sparpläne mit Aktienfonds anbieten und die dabei anfallenden Kosten ermittelt.

Tipp: Eine weitere Methode, wie Sie mit kleinen monatlichen Beträgen auf Dauer ein ansehnliches Vermögen ansparen, ist ein ETF-Sparplan. Unser Test ETF-Sparplan zeigt, bei welchen Banken und Onlinebrokern Sie einfach und kostengünstig ein Depot führen und ETF-Sparpläne einrichten können.

Kaum Angebote bei VL-Bank­sparplänen

Wer alle Unwäg­barkeiten vermeiden will, kann mit einem verzinsten VL-Bank­sparplan auf einen verläss­lichen Wert­zuwachs setzen. Spare­rinnen und Sparer können abschätzen, welcher Betrag zum Zeit­punkt der Auszahlung zur Verfügung stehen wird.

Die Produkt­auswahl ist allerdings äußerst bescheiden, denn nur zwei Banken haben uns akzeptable Angebote genannt. Eines davon ist allerdings recht attraktiv und eignet sich mit einer aktuellen Rendi­teerwartung von etwa 3,2 Prozent pro Jahr sogar zum Aufstocken des VL-Beitrags.

Mit Bauspar­verträgen auf güns­tige Darlehen setzen

Bauspar­verträge sind für manche VL-Sparer die attraktivste Lösung, und das liegt gewiss nicht an der Verzinsung. Aus Renditesicht bringt ein Bauspar­vertrag kaum etwas. Wer aber einen Immobilienkauf fest einge­plant hat oder eine kredit­finanzierte Modernisierung plant, legt sein Haupt­augen­merk darauf, ein zins­güns­tiges Darlehen zu kommen.

Die von uns befragten Bausparkassen haben zwar keine konkreten VL-Angebote genannt, aber Interes­sierte kommen nach unseren Erfahrungen durch­aus an solche Verträge. Wir sagen, wie das geht.

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Zusätzliche staatliche Förderung

Ausschließ­lich für junge Menschen bis 25 Jahre ist oft auch ein Rendite­bauspar­vertrag attraktiv. Der Unterschied: Sie müssen das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf stecken, sondern können damit machen, was sie wollen. Das lohnt sich aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung. Wir sagen, wie hoch diese ist und wer Arbeitnehmer­spar­zulage oder Wohnungs­bauprämie in Anspruch nehmen darf.

Tilgung entspricht attraktiver Rendite

Alle, die einen Immobilien­kredit abbezahlen, können ihren VL-Vertrag auch für dessen Tilgung einsetzen. Voraus­gesetzt, die Bank oder Bausparkasse, die den Kredit vergeben hat, lässt sich auf diese Variante ein.

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161 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Klausi391 am 05.08.2025 um 18:06 Uhr
    Banksparplan Degussa Bank / OLB

    Sie haben am 23.09.2024 geschrieben: "Für die VL-Sparpläne der Degussa-Kunden ändert sich nichts."
    In einem Telefonat mit der Hotline der OLB habe ich in der letzten Woche erfahren, dass zum VL-Sparplan ein Girokonto zur Verrechnung gehört. Dieses Konto war bisher kostenfrei. Mit der Einführung neuer Kontomodelle ist das Girokonto jetzt nur noch unentgeltlich, wenn durchschnittlich 1.000 € auf dem Girokonto sind. Ansonsten sind monatlich 5 € Kontoführungsgebühren zu zahlen.
    Frage: Kann man sich dagegen wehren oder bleibt mir und den anderen VL-Sparern nur die Kündigung?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2025 um 10:34 Uhr
    Problem mit der ING

    @vormtor: Bekommen Sie über die Service-Hotline (069 50509069 nicht die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt, fordern Sie diese schriftlich ein, nebst Fristsetzung:
    www.ing.de/hilfe/beschwerden
    Passiert nichts und bleibt auch die Beschwerde bei der Bank erfolglos, ist der Weg zur Schlichtung offen:
    https://bankenombudsmann.de

  • vormtor am 09.07.2025 um 21:14 Uhr
    Arbeitnehmersparzulage Tilgung Immobilienkredit

    Meine Frau und ich nutzen die VL für die Tilgung eines Immobilienkredits. Laut Vermögensbildungsgesetz gibt es für diese Anlageform Arbeitnehmersparzulage (neun Prozent auf max. 940 Euro, d.h. 86 Euro p.a.), sofern die Einkommensgrenzen (80 Td. Euro zu versteuerndes Einkommen) nicht überschritten werden. Problem: Die ING nimmt die VL an und bucht sie auf das Darlehnskonto, aber sie meldet das nicht an das Finanzamt. Ohne die vom Vermögensbildungsgesetz vorgeschriebene elektronische Meldung der VL kann das Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nicht bearbeiten. Hat jemand ebenfalls dieses Problem mit der ING? Und wie gehen andere Banken mit solchen Fällen um? Dass VL für die Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden, ist eher selten. Durch die deutlich erhöhten Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sollte das aber kein Einzelfall sein.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.02.2025 um 16:03 Uhr
    Gibt es ein Recht darauf 2 Verträge zu besparen

    Einen Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag entnehmen. Manche Branchen bieten spezielle Lösungen dazu an, Stichwort Metallrente. Gibt es keine solche Vereinbarung, trägt der Arbeitgeber allein die Entscheidungsgewalt ob und in welche Verträge er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Wenn Arbeitgeber zwei VL-Verträge anbieten, können Sie beide Prämien beanspruchen, wenn Sie die Verdienstgrenzen nicht überschreiten.

  • firefly1972 am 04.02.2025 um 20:33 Uhr
    Gibt es ein Recht darauf 2 Verträge zu besparen?

    Ich habe zwei Fragen:
    1. Gibt es ein Recht darauf 2 Verträge zu besparen? Also einen Bausparvertrag und einen ETF-VL-Vertrag um die Arbeitnehmersparzulage voll auszuschöpfen? Mein Arbeitgeber will nur einen Vertrag für mich besparen.
    2. Könnte ich den ETF-VL-Vertrag auch mit 50 oder 100€ pro Monat besparen oder verliere ich dadurch das Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage, weil ich dann mehr als die 400€/Jahr anlege?