Urteil Schluss mit Nachschuss

Anleger eines geschlossenen Fonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen im Falle einer Schieflage des Fonds kein Geld nachschießen, wenn im Gesellschaftsvertrag für die Nachschusspflicht nicht eindeutig eine Obergrenze genannt ist. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, kann auch ein Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter eine Nachschusspflicht nicht begründen. Das entschied Anfang Juli der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 354/03).

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