Anleger eines geschlossenen Fonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen im Falle einer Schieflage des Fonds kein Geld nachschießen, wenn im Gesellschaftsvertrag für die Nachschusspflicht nicht eindeutig eine Obergrenze genannt ist. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, kann auch ein Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter eine Nachschusspflicht nicht begründen. Das entschied Anfang Juli der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 354/03).
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- Nach der Pleite einer Anlagefirma verlangen Insolvenzverwalter oft Ausschüttungen zurück, die Anleger erhalten haben. Das dürfen sie nicht immer, wie der Fall P&R zeigt.
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- Das krisengeschüttelte Emissionshaus Steiner+Company hat eine neue Leitung. Sie fiel bisher nicht mit Expertise bei geschlossenen Fonds auf. Das ist kein gutes Zeichen.
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- Anleger der geschlossenen Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5D und CTI 9D von ThomasLloyd sollten bis 5. Februar 2021 kundtun, ob sie weiter Ausschüttungen haben wollen....
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