Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat einen Kreditvertrag für unwirksam erklärt, weil ein Anleger ihn über einen Treuhänder abschließen musste. Das verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz. Der Anleger hatte mit dem Geld Anteile an einem Cumulus-Fonds gezeichnet, einem geschlossenen Immobilienfonds. Die Sparkasse Rhein-Neckar-Nord (früher Sparkasse Mannheim) habe keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens (Az. 12 U 3873/03), urteilten die Richter.
Die Fonds waren in den 90er Jahren von Tausenden gezeichnet worden. Trotz zahlreicher ähnlicher Urteile versucht die Sparkasse derzeit unter Berufung auf ein einzelnes anders lautendes Urteil des OLG Karlsruhe, Anlegern von Cumulus-Fonds Verzichtserklärungen abzuluchsen. Wenn sie ihre über einen Treuhänder geschlossenen Kredite nachträglich genehmigten, erlasse ihnen die Sparkasse rund 15 Prozent der Restschuld.
Anleger sollten auf keinen Fall auf ihre Ansprüche verzichten, warnen Anlegeranwälte. Das Urteil des OLG Karlsruhe sei nicht rechtskräftig und werde noch vom Bundesgerichtshof überprüft.
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