Die FG Finanz-Service AG in Heilbronn muss einer Rentnerin wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz in Höhe von 85 000 Euro zahlen (Az. 5 O 331/02), nicht rechtskräftig). Das Landgericht Bonn sah keinen vernünftigen Grund für den Rat eines Vermittlers der Firma. Danach sollte die Frau alle Ersparnisse als Altersvorsorge in geschlossene Fonds der Anlagefirma Kapital-Consult in Stuttgart stecken, teilte die Kanzlei Tilp & Kälberer mit.
Die Frau schloss riskante Beteiligungen am Dreiländerfonds 98/29, am Medienfonds Vierte Beteiligung KC-Medien AF & Co. KG sowie an der 9. Dreiländer Handelsbeteiligungsgesellschaft–Walter Fink KG ab. Doch aufgrund ihrer geringen Einkünfte habe die Frau keine erheblichen Steuervorteile erzielen können, so die Richter. Der FG Finanz sei das Verschulden ihres Vermittlers zuzurechnen.
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