
Bei Zahlungen an den Fiskus sollten Steuerpflichtige unbedingt den richtigen Empfänger eintragen. © Adobe Stock / Halfpoint
Bei Überweisungen muss der Empfängername ab dem 9. Oktober genau stimmen. Wer bei Steuerzahlungen patzt, dem drohen böse Überraschungen.
Regel mit Folgen für Steuerzahler
Ab dem 9. Oktober prüfen die Banken bei Überweisungen, ob Name Name und Iban zusammenpassen neue EU-Regel erhöht die Sicherheit von Sepa-Überweisungen und -Echtzeitüberweisungen. Bisher war es nicht so wichtig, was beim Empfängernamen eingetragen wurde.
Die „Verification of Payee“ (VoP) hat auch Folgen für Zahlungen ans Finanzamt: Wer nicht genau den richtigen Empfänger einträgt, riskiert, dass die Überweisung länger dauert oder ganz zurückkommt. Im schlimmsten Fall kann die Behörde dann einen Säumniszuschlag verhängen. Die Bankverbindungen des Finanzamts finden sich in der Fußzeile des Steuerbescheids; der Empfängername steht dort allerdings nicht immer.
In manchen Bundesländern ist es einfach: Thüringer überweisen an den „Freistaat Thüringen“, Bayer an den „Freistaat Bayern“. Steuerzahler in Rheinland-Pfalz tragen immer „Finanzamt Idar-Oberstein“ ein, Bürger im Saarland „Finanzamt Saarlouis“ – egal, welchem Finanzamt sie eigentlich zugeteilt sind. In Berlin lautet der Empfänger „Berliner Finanzämter“, in Hamburg „Steuerkasse Hamburg“ und in Bremen „Landeshauptkasse Bremen“ oder „Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)“. In den anderen Bundesländern gilt hingegen: Finanzamt plus Ort und eventuell Zusatz, also etwa „Finanzamt Heidelberg“ oder „Finanzamt Leipzig II“.
Kleinere Abweichungen müssen nicht unbedingt dazu führen, dass die Überweisung abgelehnt wird. „Bei der Deutschen Bundesbank ist es möglich, weitere vier Aliase pro Finanzamt einzurichten. Dadurch werden auch Abkürzungen wie ‚NMS‘ für Neumünster und ‚FA‘ für Finanzamt berücksichtigt“, teilte uns das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein mit. Es ist davon auszugehen, dass weitere Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Überblick über die Empfängernamen
- Baden-Württemberg: „Finanzamt“ + Ort
- Bayern: „Freistaat Bayern“
- Berlin: „Berliner Finanzämter“
- Brandenburg: „Finanzamt“ + Ort
- Bremen: „Landeshauptkasse Bremen“ / „Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)“
- Hamburg: „Steuerkasse Hamburg“
- Hessen: „Finanzamt“ + Ort
- Mecklenburg-Vorpommern: „Finanzamt“ + Ort
- Niedersachsen: „Finanzamt“ + Ort
- Nordrhein-Westfalen: „Finanzamt“ + Ort
- Rheinland-Pfalz: „Finanzamt Idar-Oberstein“
- Saarland: „Finanzamt Saarlouis“
- Sachsen: „Finanzamt“ + Ort
- Sachsen-Anhalt: „Finanzamt“ + Ort
- Schleswig-Holstein: „Finanzamt“ + Ort
- Thüringen: „Freistaat Thüringen“
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Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber......
Ihr schreibt "Wer nicht genau den richtigen Empfänger einträgt,riskiert, dass die Überweisung länger dauert oder ganz zurückkommt".
So habe ich das nicht verstanden. Nach meiner Kenntnis führt der Abgleich, sofern er nicht exakt übereinstimmt, lediglich zu einer Warnmeldung in verschiedenen Stufen, je nachdem wie groß die Abweichung ist. Und dann kann ich entscheiden, ob ich die Überweisung trotzdem ausführe. Ob das dann sinnvoll ist - meine Sache.
Führe ich die Überweisung aber aus und gibt es die IBAN auch, wird ausgeführt, selbst wenn die Abweichung noch so groß ist - allerdings auf mein Risiko.
Die Empfängerbank wird, selbst bei großer Abweichung, die Überweisung aber nicht zurückschicken. Insofern ist dieses von euch beschriebene Spielchen, wie exakt ich nun das Finanzamt pro Bundesland bezeichnen muß, gar nicht nötig.
Wie gesagt...es sei denn ich habe die Webseiten einiger VBZ und Banken falsch verstanden.