Über­weisung Neue Stol­perfalle bei Zahlung ans Finanz­amt

Über­weisung - Neue Stol­perfalle bei Zahlung ans Finanz­amt

Bei Zahlungen an den Fiskus sollten Steuer­pflichtige unbe­dingt den richtigen Empfänger eintragen. © Adobe Stock / Halfpoint

Bei Über­weisungen muss der Empfänger­name ab dem 9. Oktober genau stimmen. Wer bei Steuerzah­lungen patzt, dem drohen böse Über­raschungen.

Regel mit Folgen für Steuerzahler

Ab dem 9. Oktober prüfen die Banken bei Über­weisungen, ob Name Name und Iban zusammenpassen neue EU-Regel erhöht die Sicherheit von Sepa-Über­weisungen und -Echt­zeit­über­weisungen. Bisher war es nicht so wichtig, was beim Empfänger­namen einge­tragen wurde.

Die „Verification of Payee“ (VoP) hat auch Folgen für Zahlungen ans Finanz­amt: Wer nicht genau den richtigen Empfänger einträgt, riskiert, dass die Über­weisung länger dauert oder ganz zurück­kommt. Im schlimmsten Fall kann die Behörde dann einen Säum­niszuschlag verhängen. Die Bank­verbindungen des Finanz­amts finden sich in der Fußzeile des Steuer­bescheids; der Empfänger­name steht dort allerdings nicht immer.

In manchen Bundes­ländern ist es einfach: Thüringer über­weisen an den „Frei­staat Thüringen“, Bayer an den „Frei­staat Bayern“. Steuerzahler in Rhein­land-Pfalz tragen immer „Finanz­amt Idar-Obers­tein“ ein, Bürger im Saar­land „Finanz­amt Saar­louis“ – egal, welchem Finanz­amt sie eigentlich zugeteilt sind. In Berlin lautet der Empfänger „Berliner Finanz­ämter“, in Hamburg „Steuerkasse Hamburg“ und in Bremen „Landes­haupt­kasse Bremen“ oder „Finanz­amt Bremerhaven (Finanzkasse)“. In den anderen Bundes­ländern gilt hingegen: Finanz­amt plus Ort und eventuell Zusatz, also ­etwa „Finanz­amt Heidel­berg“ oder „Finanz­amt Leipzig II“.

Kleinere Abweichungen müssen nicht unbe­dingt dazu führen, dass die Über­weisung abge­lehnt wird. „Bei der Deutschen Bundes­bank ist es möglich, weitere vier Aliase pro Finanz­amt einzurichten. Dadurch werden auch Abkür­zungen wie ‚NMS‘ für Neumünster und ‚FA‘ für Finanz­amt berück­sichtigt“, teilte uns das Finanz­ministerium des Landes Schleswig-Holstein mit. Es ist davon auszugehen, dass weitere Länder von dieser Möglich­keit Gebrauch machen werden.

Über­blick über die Empfänger­namen

  • Baden-Württem­berg: „Finanz­amt“ + Ort
  • Bayern: „Frei­staat Bayern“
  • Berlin: „Berliner Finanz­ämter“
  • Brandenburg: „Finanz­amt“ + Ort
  • Bremen: „Landes­haupt­kasse Bremen“ / „Finanz­amt Bremerhaven (Finanzkasse)“
  • Hamburg: „Steuerkasse Hamburg“
  • Hessen: „Finanz­amt“ + Ort
  • Meck­lenburg-Vorpommern: „Finanz­amt“ + Ort
  • Nieder­sachsen: „Finanz­amt“ + Ort
  • Nord­rhein-West­falen: „Finanz­amt“ + Ort
  • Rhein­land-Pfalz: „Finanz­amt Idar-Obers­tein“
  • Saar­land: „Finanz­amt Saar­louis“
  • Sachsen: „Finanz­amt“ + Ort
  • Sachsen-Anhalt: „Finanz­amt“ + Ort
  • Schleswig-Holstein: „Finanz­amt“ + Ort
  • Thüringen: „Frei­staat Thüringen“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • AlterTester am 07.10.2025 um 14:51 Uhr
    Stimmt so nicht - oder ?

    Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber......
    Ihr schreibt "Wer nicht genau den richtigen Empfänger einträgt,riskiert, dass die Überweisung länger dauert oder ganz zurückkommt".
    So habe ich das nicht verstanden. Nach meiner Kenntnis führt der Abgleich, sofern er nicht exakt übereinstimmt, lediglich zu einer Warnmeldung in verschiedenen Stufen, je nachdem wie groß die Abweichung ist. Und dann kann ich entscheiden, ob ich die Überweisung trotzdem ausführe. Ob das dann sinnvoll ist - meine Sache.
    Führe ich die Überweisung aber aus und gibt es die IBAN auch, wird ausgeführt, selbst wenn die Abweichung noch so groß ist - allerdings auf mein Risiko.
    Die Empfängerbank wird, selbst bei großer Abweichung, die Überweisung aber nicht zurückschicken. Insofern ist dieses von euch beschriebene Spielchen, wie exakt ich nun das Finanzamt pro Bundesland bezeichnen muß, gar nicht nötig.
    Wie gesagt...es sei denn ich habe die Webseiten einiger VBZ und Banken falsch verstanden.