
Letzter Wille. Er ist nur wirksam, wenn die Verfasserin testierfähig ist. Das kann bei leichter demenzieller Erkrankung noch der Fall sein. © Stocksy / PER Images
Auch an Demenz erkrankte Menschen können ein wirksames Testament verfassen, entschied ein Gericht. Das hängt davon ab, wie weit fortgeschritten die Erkrankung ist.
Ihren letzten Willen verfassen die meisten Menschen erst im höheren Alter. Manchmal kann es dann zu spät sein, ein wirksames Testament aufzusetzen. Wer an Demenz leidet, ist unter Umständen nicht mehr testierfähig – heutzutage einer der häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit eines Testaments. Ob überhaupt und wann ein Mensch testierunfähig ist, hängt vom Schweregrad der demenziellen Erkrankung ab.
Was bedeutet „testierunfähig“?
Jemand ist zum Beispiel testierunfähig, wenn er wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht erkennen kann, dass er ein Testament errichtet und welchen Inhalt es hat. Dasselbe gilt, wenn die oder der Testierende nicht erfasst, welche Tragweite die eigenen Verfügungen im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse derjenigen haben, die durch das Testament betroffen sind, etwa Erben oder enterbte Personen.
Schweregrad entscheidend
Andersherum gilt: Wenn sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden, ist das Testament wirksam (Landgericht Frankenthal, Az. 8 O 97/24). Das Gericht hatte im fraglichen Fall zwischen leichtgradiger, mittelschwerer und schwerer Demenz unterschieden. Befinde sich die Erkrankung noch in einem leichtgradigen Stadium, sei regelmäßig noch nicht von einer Testierunfähigkeit auszugehen.
Betreuung nicht maßgeblich
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum bedeutet die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung nicht zwangsläufig, dass die oder der Betreute testierunfähig ist.
Tipp: Erstellen Sie Ihr Testament frühzeitig. Das gilt erst recht, wenn eine Demenz schon diagnostiziert ist. Lassen Sie ein medizinisches Gutachten erstellen, das Ihre Testierfähigkeit untermauert. Wichtig sind auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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