
Lichtblick. Wer in einem Langzeitvertrag gefangen ist, kann dagegen angehen. Laufzeiten von über 24 Monaten sind nach einem neuen Gerichtsurteil unwirksam. © Getty Images
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Bei Telekommunikationsverträgen sind mehr als zwei Jahre Laufzeit nicht zulässig – auch nicht mit Verlängerungstricks.
Laut Telekommunikationsgesetz darf die anfängliche Laufzeit von Verträgen für Mobilfunk, DSL und Co 24 Monate nicht überschreiten – danach sind sie monatlich kündbar. Mit einem Trick hatte der Internet- und Mobilfunkanbieter Primacall versucht, dies zu umgehen: Er bot seinen Kunden schon kurz nach Abschluss des Vertrags eine Prämie an, wenn sie ihn um weitere 24 Monate verlängerten. Diese Verlängerung schlug der Anbieter dann auf die ursprüngliche Mindestlaufzeit von zwei Jahren auf.
Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich
Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz nrw) geklagt und wurde darin nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Urteil vom 10.07.25, III ZR 61/24). „Der Bundesgerichtshof hat eindeutig klargestellt: Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher:innen vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten“, zitiert die vz ihren Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Betroffene, die sich von Primacall in eine längere Laufzeit haben locken lassen, können ihren Vertrag nun jeweils bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende kündigen. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale bei Vertragsverlängerungen zur Vorsicht, auch wenn es dafür Treueprämien gibt. Oft lohnt sich stattdessen der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter.
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