Steuererklärung für Studierende Schon im Studium Steuern sparen

Steuererklärung für Studierende - Schon im Studium Steuern sparen

Schnell erledigt. Für viele Studierende kann sich eine Steuererklärung später auszahlen. © Stocksy United / Alba Vitta

Studierende im Master­studium können mit einer Steuererklärung sogar ohne eigene Einkünfte eine Erstattung bekommen. Für wen sich das Abrechnen mit dem Finanz­amt lohnt.

Ein Studium ist teuer. Damit die Kosten nicht verpuffen, sondern später Steuererspar­nisse bringen, sollten Studierende über­legen, Studien­kosten in einer Steuererklärung geltend zu machen. Das geht rück­wirkend, manchmal bis zu sieben Jahre.

Aber ist eine Steuererklärung sinn­voll, wenn man noch gar keine Steuern zahlt? In einigen Fällen ist das so: Studentinnen und Studenten im Zweitstudium – etwa im Master – können Ausbildungs­kosten als Verluste geltend machen und mit Einkünften in späteren Jahren verrechnen. Studierende mit lukrativem Neben­job können sich ihre gezahlte Lohn­steuer zurück­holen. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest erklären, welche häufigen Kosten Studierende absetzen können, und geben Tipps, worauf sie bei ihrer Steuererklärung achten sollten.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.04.2025 um 15:37 Uhr
    Wirkt sich der Verlustvortrag nicht immer aus?

    @jobe99: Der festgestellte Verlustvortrag wird wann immer möglich im Folgejahr mit den positiven Einkünften verrechnet - ganz unabhängig davon, ob das für den Steuerzahlenden sinnvoll ist oder nicht. Im schlimmsten Fall kann es also sein, dass die Verluste sich wie im von Ihnen genannten Beispiel gar nicht steuerlich auswirken, denn es gibt in so einem Fall keine Möglichkeit, die Verlustverrechnung zu begrenzen oder zu verschieben. Die Verluste können immer nur dann weiter in Folgejahre vorgetragen werden, wenn sie im aktuellen Jahr nicht verrechnet werden können.

  • jobe99 am 21.03.2025 um 11:21 Uhr
    Wirkt sich der Verlustvortrag nicht immer aus?

    Ich habe gelesen, dass sich der Verlustvortrag teilweise nicht auswirkt, wenn schon ohne den Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Beispiel: Im Jahr 2024 habe ich einen Verlust von 5.000 € gemacht durch ein Zweitstudium. Im Jahr 2025 habe ich ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 €. Wird der Verlustvortrag dann im Jahr 2025 "verbraucht" und wirkt sich nicht aus, da ohnehin keine Steuer anfällt oder wird er dann weiter in das Jahr 2026 vorgetragen?