
Schnell erledigt. Für viele Studierende kann sich eine Steuererklärung später auszahlen. © Stocksy United / Alba Vitta
Studierende im Masterstudium können mit einer Steuererklärung sogar ohne eigene Einkünfte eine Erstattung bekommen. Für wen sich das Abrechnen mit dem Finanzamt lohnt.
Ein Studium ist teuer. Damit die Kosten nicht verpuffen, sondern später Steuerersparnisse bringen, sollten Studierende überlegen, Studienkosten in einer Steuererklärung geltend zu machen. Das geht rückwirkend, manchmal bis zu sieben Jahre.
Aber ist eine Steuererklärung sinnvoll, wenn man noch gar keine Steuern zahlt? In einigen Fällen ist das so: Studentinnen und Studenten im Zweitstudium – etwa im Master – können Ausbildungskosten als Verluste geltend machen und mit Einkünften in späteren Jahren verrechnen. Studierende mit lukrativem Nebenjob können sich ihre gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest erklären, welche häufigen Kosten Studierende absetzen können, und geben Tipps, worauf sie bei ihrer Steuererklärung achten sollten.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Von Kursgebühr bis Fachliteratur – Lernen kostet. Die Steuererklärung bringt oft einen Teil der Ausgaben zurück. Wir zeigen, wie Berufstätige und Studierende abrechnen.
-
- Mit unseren Tipps zum Jahresende können Steuerzahler noch 2024 die Weichen stellen, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen. Wir zeigen, auf welche Punkte es ankommt.
-
- Kinderbetreuung kann mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Über die Steuererklärung holen Eltern sich einen Teil zurück, ab 2025 gibt es mehr als zuvor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@jobe99: Der festgestellte Verlustvortrag wird wann immer möglich im Folgejahr mit den positiven Einkünften verrechnet - ganz unabhängig davon, ob das für den Steuerzahlenden sinnvoll ist oder nicht. Im schlimmsten Fall kann es also sein, dass die Verluste sich wie im von Ihnen genannten Beispiel gar nicht steuerlich auswirken, denn es gibt in so einem Fall keine Möglichkeit, die Verlustverrechnung zu begrenzen oder zu verschieben. Die Verluste können immer nur dann weiter in Folgejahre vorgetragen werden, wenn sie im aktuellen Jahr nicht verrechnet werden können.
Ich habe gelesen, dass sich der Verlustvortrag teilweise nicht auswirkt, wenn schon ohne den Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Beispiel: Im Jahr 2024 habe ich einen Verlust von 5.000 € gemacht durch ein Zweitstudium. Im Jahr 2025 habe ich ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 €. Wird der Verlustvortrag dann im Jahr 2025 "verbraucht" und wirkt sich nicht aus, da ohnehin keine Steuer anfällt oder wird er dann weiter in das Jahr 2026 vorgetragen?