Sparen für Kinder

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Kai Schlieter
  • Testleitung: Kathy Elmen­thaler
  • Test­assistenz: Stefanie Kreisel, Beatrix Lemke
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Sparen für Kinder Testergebnisse für 16 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige freischalten

Im Test

Depots bei bundes­weit agierenden Filial- und Direkt­banken, die auf den Namen von Kindern und Jugend­lichen unter 18 Jahren abge­schlossen werden können.

Wert­papierdepots

Wir haben 14 Depots für Minderjäh­rige untersucht, über die sich ein Sparplan auf mindestens einen der von uns empfohlenen welt­weit anlegenden Aktien-ETF abschließen lässt.

Kosten für die Sparplan­ausführung

Wir zeigen, welche Kosten für die Ausführung eines ETF-Sparplans berechnet werden und welche Jahres­kosten sich bei einer monatlichen Sparplanrate von 50 Euro ergeben.

Identitäts­fest­stellung bei Depot­eröff­nung

Im Vergleich finden Sie sowohl Depots, bei denen die Identitäts­prüfung von Eltern und Kind per Video-Ident erfolgen kann, als auch Depots, die bei der Konto­eröff­nung das Postident-Verfahren erfordern.

Beim Video-Ident-Verfahren kontaktieren Sie via Smartphone oder PC das Call­center des Anbieters und weisen sich im Dialog aus. Oft muss eine Kopie der Geburts­urkunde des Kindes und ein Nach­weis, falls ein Eltern­teil allein erziehungs­berechtigt ist, posta­lisch nachgereicht werden.

Beim Post-Ident-Verfahren müssen sich die gesetzlichen Vertreter und das Kind mit den Antrags­unterlagen und den gültigen Ausweisdokumenten an eine Deutsche Post­filiale zur Identitäts­fest­stellung wenden.

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157 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Mäthes am 28.05.2025 um 17:47 Uhr
    Neue Kinder-Depots auf dem Markt

    Guten Tag zusammen,
    Trade Republic, Scalable und ZERO (https://www.finanzen.net/zero/kinderdepot/)
    bieten nun auch Depots für die Kleinen an oder haben die Einführung angekündigt. Vielleicht kann man diese Angebote im Anbietervergleich dann ergänzen?
    Hilfreich wäre in der Vergleichstabelle sicherlich auch, die Kosten für einen Einzelkauf des gewünschten ETF aufzuführen (unter / ab 500€) abseits des Sparplans aufzuführen. Zum Beispiel wenn Oma und Opa 50€ für das Kind zum Geburtstag auf das Verrechnungskonto überweist und man dies dann investieren möchte.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.05.2025 um 11:32 Uhr
    Familienversicherung

    @goofi: Die Grenze von 535 Euro monatlich ist kein Durchschnittswert. Grundsätzlich fällt die Familienversicherung weg, wenn die Grenze überschritten wird. Sie sollten sich hier direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Ausnahmen vom Grundsatz sind möglich bei einmaligen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die zu einem höheren Einkommen führen.

  • goofi am 16.05.2025 um 23:23 Uhr
    Familienversicherung

    Sehr geehrtes Test-Team,
    um das Kinder in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben dürfen, können bei derzeitiger Bemessungsgrenze Einkommen von monatlich 535 Euro / jährlich 6420 Euro erzielt werden.
    Bleibt die kostenfreie Familienversicherung erhalten, wenn durch einen einmaligen Verkauf von ETF-Anteilen (z.B. im Juli) ein Einkommen in Form eines Kapitalertrages in Höhe von 6420 Euro erzielt wird?
    Die Grenze von 535 Euro würde im Juli überschritten, auf das Jahr gesehen aber eingehalten.
    Vielen Dank für eine Antwort vorab.

  • mweidem am 16.04.2025 um 22:53 Uhr
    Sonderzahlungen beim Sparplan

    Hallo,
    ich finde die Lösung von der Deutschen Bank / Maxblue sehr bequem: da gibt es zu jedem Sparplan ein eigenes Verrechnungskonto. Und jeden Monat wird ALLES was auf dem Verrechnungskonto gemäß dem Sparplan angelegt. Wenn dann die Geldgeschenke von den Großeltern auf dem Konto landen, oder die Ausschüttungen, dann werden die ganz automatisch im Sparplan angelegt. Es muss dazu nicht der Sparplan geändert werden. Und mit den meisten ETS oder Fonds fallen beim Kauf durch den Sparplan auch keine Gebühren an.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.05.2024 um 14:29 Uhr
    Pflichtwidriger Zugriff eines Elternteils

    @CKone0357: Greift ein Elternteil pflichtwidrig auf das Vermögen des Kindes zu, klärt man das entweder innerhalb der Familie oder vor Gericht.