iPhones, iPads und Macs bieten Kinderschutz-Optionen. Doch einige davon lassen sich kinderleicht umgehen, wie Recherchen von Stiftung Warentest und SWR zeigen.
Lücken in Apples Kinderschutz
Frauen, die sich lasziv und oben ohne an Sänger schmiegen. Männer, die mit dem F- und dem N-Wort um sich werfen, Frauen mit verachtenden Begriffen bezeichnen und damit prahlen, Zuhälter zu sein.
Klingt nicht nach der besten Unterhaltung für Kinder und Jugendliche? Wir konnten solche Gangsta-Rap-Videos dennoch problemlos über die Youtube-App auf einem iPad abspielen, das wir mit dem Apple-Kinderkonto eines 12-Jährigen verwendeten.
Gewalt, Horror, endlose Chats
Das gelang uns auch mit verstörenden Unfall-Clips, in denen Menschen verletzt werden oder möglicherweise sogar sterben – und mit brutalen Folter-Sequenzen aus Horrorfilmen. Außerdem konnten wir Schutzmechanismen aushebeln, um Apps länger zu verwenden als von den Eltern festgelegt. Kinder, die das ebenfalls schaffen, können die ganze Nacht lang chatten oder spielen.
Das Ergebnis der gemeinsamen Recherche von Stiftung Warentest und Südwestrundfunk (SWR): Auf Apple allein können sich Eltern nicht verlassen. Wir zeigen im Folgenden, wo der Kinderschutz des Konzerns gut funktioniert, wo er Lücken hat und was Eltern angesichts der geschilderten Missstände tun können.
So soll der Kinderschutz eigentlich funktionieren
Familiengruppe gründen. Zunächst brauchen Tochter oder Sohn einen Apple-Account für Kinder – die Eltern gründen dann eine Familiengruppe und legen anschließend über „Einstellungen > Bildschirmzeit“ die Regeln für den Nachwuchs fest.
Einschränkungen festlegen. Unter „Bildschirmzeit“ können Eltern allerlei Einschränkungen für Kinder und Jugendliche festlegen. So lässt sich etwa einstellen, welche Apps das Kind nutzen darf und wie lang die Nutzung pro Tag erlaubt ist, welche Altersbeschränkungen für Filme und Musik gelten, mit wem die Kleinen kommunizieren dürfen und vieles mehr.
Schutzmechanismen lassen sich leicht aushebeln
Keine Technik ist perfekt – auch die Kinderschutz-Funktionen von Apple nicht: Seit Jahren zeigen Videos im Netz, wie leicht Kinder wohlüberlegt gesetzte Beschränkungen der Eltern umgehen können. Mit iOS 17 – erschienen im September 2023 – kam eine weitere Option hinzu, die Frust bei Eltern auslöste, weil sich damit Schutzmechanismen aushebeln lassen: die Funktion Unterstützender Zugriff.
Neue Option stellt Eltern vor Probleme
Bei dieser Funktion handelt es sich um einen vereinfachten Modus mit besonders großen Schaltflächen und einer stark reduzierten Anzahl von Apps. Laut Apple ist sie eigentlich dazu gedacht, es „Menschen mit kognitiven Einschränkungen“ zu erleichtern, Geräte des Anbieters zu verwenden.
Vermutlich ungewollter Nebeneffekt: In diesem Modus werden manche elterlichen Vorgaben aus „Bildschirmzeit“ ignoriert. Dadurch können Kinder und Jugendliche Apps zum Beispiel länger nutzen als vorgesehen. Alles was sie dafür tun müssen, ist, den „unterstützenden Zugriff“ einzurichten und zu starten. Dieser Modus ist in der Standardeinstellung auf sehr wenige Apps begrenzt – Kinder können beim Einrichten aber eigenständig weitere Apps ergänzen, die sie im „unterstützenden Zugriff“ nutzen möchten.
Trotz Kritik löst Apple das Problem nicht
Eltern können diesen Modus zwar mit einem Zahlencode schützen, doch der lässt sich von den Kindern einfach ändern, auch wenn sie den elterlichen Code nicht kennen. Obwohl Eltern diese Defizite schon länger beklagen, hat Apple das Problem auch in der Betriebssystem-Version iOS/iPadOS 18.2.1 nicht vollständig in den Griff bekommen.
So haben wir Apples Kinderschutz-Funktionen geprüft
„Bildschirmzeit“ ist auf iPhones, iPads und Macs verfügbar. Wir haben bei unseren Versuchen zwei Geräte eingesetzt: Für die Eltern-Rolle nutzten wir ein iPhone mit dem aktuellen Betriebssystem iOS 18.2.1 – für die Kinder-Seite verwendeten wir ein iPad mit der Version iPadOS 18.2.1.
Lücke 1: Unzuverlässige Zeitlimits
Wir haben uns die von Eltern kritisierten Punkte genauer angeschaut. Tatsächlich lassen sich mithilfe des Einfach-Modus („unterstützender Zugriff“) von den Eltern gesetzte Zeitlimits umgehen. Mütter und Väter nutzen „Bildschirmzeit“ häufig, um die Zeit zu begrenzen, die ihre Kinder am Tablet oder Handy verbringen. Sie können zum Beispiel festlegen, dass sich die installierten Apps pro Tag insgesamt nur eine Stunde lang verwenden lassen – oder nach 20 Uhr gar nicht mehr.
Doch aktiviert das Kind den Einfach-Modus, kann es einige Apps beliebig lang und jederzeit nutzen – trotz der von den Eltern gesetzten Zeitlimits. Bei unseren Versuchen gelang das etwa mit der populären Spiele-App Candy Crush und dem Messenger Signal. Kurzum: Kinder könnten die Nacht durchzocken oder in der Hausaufgaben-Zeit stundenlang chatten.
Tipp: Legen Sie trotz dieser Lücke Zeitlimits fest. Denn falls Sie dies nicht tun, kann ihr Kind nicht nur pausenlos chatten und spielen, sondern auch ohne Zeitbegrenzung Videos und Songs abspielen. Mit Zeitlimit funktioniert das Abrufen solcher Medien nur so lang, bis die erlaubte Zeit ausgeschöpft ist.
Apple löst das Problem nicht, obwohl es schon länger bekannt ist. Dass sich ein technisch so leistungsfähiger, finanzstarker Konzern so wenig um das Kindeswohl kümmert, ist eine Schande.
Markus Bieletzki (Wissenschaftlicher Leiter des Teams Digitales und Technik bei der Stiftung Warentest)
Einige Zeit-Beschränkungen klappen
Im normalen Modus (ohne „unterstützenden Zugriff“) klappt das Umsetzen der Zeitbegrenzungen recht gut: Wird die von den Eltern festgelegte Nutzungszeit überschritten, erscheinen Apps nur noch ausgegraut und lassen sich nicht mehr verwenden.
Mit manchen Apps funktionierte das Ganze bei unseren Versuchen auch im Einfach-Modus: Zwar ließen sich Apps wie Apple TV, Youtube und Spotify nach Überschreiten der Zeitbegrenzung noch öffnen – doch es konnten weder Videos noch Songs abgespielt werden, sodass die Apps quasi nutzlos waren.
Lücke 2: Inhaltsfilter greifen nicht überall
Mit „Bildschirmzeit“ können Eltern neben Zeitlimits auch Alters- und Inhaltsbeschränkungen setzen – etwa dass Kinder keine anstößige Musik und keine ab 16 oder 18 Jahren freigegebenen Filme abspielen können. Bei diesen Punkten stießen wir sowohl im „unterstützenden Zugriff“ als auch im normalen Modus auf Lücken: Wir konnten mit der Youtube-App die oben erwähnten Unfall- und Horror-Clips ansehen. Mit Youtube und auch mit der Spotify-App war es uns außerdem möglich, Gangsta-Rap-Songs und -Videos abzuspielen – obwohl wir in „Bildschirmzeit“ sowohl Musikvideos als auch anstößige Musik komplett untersagt hatten.
Da wir für diesen Bericht nur bestimmte Szenarien ausprobiert haben, ist nicht auszuschließen, dass Apples Kinderschutz-Funktionen weitere Defizite enthalten.
Einige Inhalts-Beschränkungen klappen
In den von uns ausprobierten Apple-eigenen Apps – Apple TV und Apple Music – klappte das Umsetzen von Inhalts- und Altersbeschränkungen zuverlässig.
Generell funktioniert der Kinderschutz im normalen Modus etwas besser als im Einfach-Modus („unterstützender Zugriff“). Manches läuft aber auch im Einfach-Modus wie gewünscht: Dem Kind stehen nur Apps zur Verfügung, die der von den Eltern festgelegten Altersfreigabe entsprechen. Der Nachwuchs kann zum Beispiel nicht Youtube oder Spotify (in Apples App-Store beide ab 12 Jahren freigegeben) verwenden, wenn die Eltern eingestellt haben, dass generell keine Apps erlaubt sind, die erst ab 12 Jahren empfohlen werden.
Auch Browser von Drittanbietern scheint Apple recht gut im Griff zu haben: So haben wir etwa probiert, mit Chrome, Firefox und Opera einige Porno-Webseiten aufzurufen – bei aktiviertem Kinderschutz war dies jedoch nicht möglich. Das dürfte auch daran liegen, dass Apple von anderen Browser-Betreibern bislang noch verlangt, ihren iOS-Apps Teile der Software von Apples Browser Safari zugrundezulegen.
Besser zu filtern wäre für Apple möglich
Dennoch ist angesichts der sexualisierten, gewalttätigen und verstörenden Inhalte, die wir abspielen konnten, noch viel Luft nach oben. Apple kann da unseres Erachtens durchaus mehr tun: So sind etwa Gangsta-Rap-Songs und -Videos auf den genannten Plattformen oft als „explicit“, „dirty“ oder „uncensored“ markiert – das sollte Apple das Filtern eigentlich erleichtern.
Im Fall von Youtube mag den Betreiber des Videportals (Google) eine Teilschuld treffen, wenn er einige Inhalte nicht ausreichend als ungeeignet für Kinder labelt. Auf Spotify sind für Kinder unangemessene Lieder jedoch recht zuverlässig gekennzeichnet. Dennoch gelang es Apple bei unseren Versuchen nicht, in der Musikstreaming-App Gangsta-Rap für Kinder zu blockieren. Dabei lässt Apple nur Apps in sein Ökosystem, die den eigenen Vorgaben entsprechen und vorab von Apple geprüft wurden.
So reagiert Apple
Wir haben Apple mit unseren Recherche-Ergebnissen konfrontiert. Folgende Antworten hat uns der Konzern gegeben:
Kinderschutz und einfacher Modus nicht kompatibel
Apple schreibt, dass die Funktion „Bildschirmzeit“ derzeit nicht von der Funktion „Unterstützender Zugriff“ unterstützt werde.
So pauschal stimmt das allerdings nicht: Bei unseren Versuchen fanden wir durchaus Beschränkungen aus „Bildschirmzeit“, die auch im unterstützenden Zugriff wirksam sind. Doch viel wichtiger: Kinderschutz-Funktionen können nicht besonders effektiv sein, wenn sie sich einfach durch andere Funktionen überstimmen lassen.
Eigentlich wäre ein Eltern-Passwort erforderlich
Apple teilte uns weiterhin mit, dass auf dem Gerät des Kindes das Bildschirmzeit-Passwort der Eltern eingegeben werden müsse, um die Funktion „Unterstützender Zugriff“ zu starten.
Auch das können wir nicht bestätigen. Wir mussten bei unseren Versuchen kein solches Passwort für die Funktion „Bildschirmzeit“ eingeben. Der Zahlencode für den unterstützenden Zugriff reichte – und den kann das Kind einfach nach Belieben ändern.
Immerhin: Apple will nun Berichten nachgehen, dass in einigen Fällen „Unterstützender Zugriff“ auf dem Gerät eines Kindes ohne Eingabe des Bildschirmzeit-Passwortes gestartet werden kann.
Schutz gilt hauptsächlich für Apple-Apps
Abschließend erklärte Apple noch, dass die in „Bildschirmzeit“ enthaltenen Inhaltsbeschränkungen für Apple-eigene Apps gelten. Entwickler von TV- und Film-Apps könnten die Bildschirmzeit-API von Apple ebenfalls verwenden, um Inhalte zu filtern.
Wir fanden jedoch auf der Apple-Webseite keine Stelle, die Eltern darauf hinweist, dass sich die Einschränkungen ausschließlich oder hauptsächlich auf Apple-Apps beziehen. Auf Nachfrage konnte Apple uns auch keinen solchen Hinweis zeigen.
Wenn eine derart wichtige Einschränkung nicht erwähnt wird, dürften viele Eltern davon ausgehen, dass Apples Kinderschutz-Funktionen in allen Apps greifen, die auf dem Gerät ihres Kindes installiert sind.
Was Eltern technisch tun können
Für Eltern ist es ratsam, nicht allein auf die Kinderschutz-Funktionen von Apple zu vertrauen. Dennoch kann es sich lohnen, die in „Bildschirmzeit“ vorhandenen Optionen einzusetzen, da sie in vielen Fällen greifen. Sieben Tipps, die helfen können:
Kommen Sie Ihrem Kind zuvor, indem Sie auf dem Gerät Ihres Kindes selbst den Modus „unterstützender Zugriff“ einrichten und dort nur von ihnen erwünschte Apps zulassen. Anschließend den Modus mit einem Code schützen und aktivieren. Das hilft allerdings nur, wenn Sie Ihr Kind ausschließlich in diesem Modus ans Gerät ranlassen. Im normalen Modus kann es die Einstellungen und den Code einfach ändern.
Stellen Sie das Kinder-Gerät via „Bildschirmzeit“ so ein, dass Ihr Kind entweder gar keine Apps selbst installieren darf – oder nur solche mit passender Altersfreigabe. Diese und die folgenden Einstellungen legen Sie auf Ihrem eigenen Gerät fest, sie wirken sich aber nur auf das Gerät des Kindes aus.
Setzen Sie unter „Bildschirmzeit“ zeitliche Grenzen und legen Sie Altersbeschränkungen für Apps, Filme und andere Inhalte fest.
Schließen Sie unter „Bildschirmzeit“ bestimmte Apps ganz von der Nutzung durch Kinder aus.
Deaktivieren Sie In-App-Käufe unter „Bildschirmzeit > Beschränkungen > Käufe im iTunes & App Store“ – oder gestatten Sie Käufe nur bei Eingabe eines Passworts, das Ihr Kind nicht kennt.
Machen Sie sich mit den weiteren Unterpunkten von „Bildschirmzeit“ vertraut und passen Sie die Einstellungen nach Ihren Wünschen an.
Testen Sie nach dem Festlegen der „Bildschirmzeit“-Optionen, ob alles so funktioniert wie gewünscht, ehe Sie das Gerät Ihrem Kind überlassen.
Was Eltern pädagogisch tun können
Technische Funktionen sind natürlich nicht die einzige Möglichkeit, den eigenen Nachwuchs vor unerwünschten Inhalten in der digitalen Welt zu schützen.
Mitmachen, begleiten, fragen
Daniel Heinz – beim Spieleratgeber NRW für Elternberatung und pädagogische Prüfungen von Spiele-Apps zuständig – rät dazu, Kinder bei der Nutzung von Technikgeräten zu begleiten, also immer wieder mal zuzuschauen, mitzumachen und offene Fragen zu stellen. Damit lässt sich Vertrauen schaffen. „Verbote sollten nur mit Begründung erfolgen. Schildern Sie Ihrem Kind dabei auch Ihre Sorgen, die Sie zu Einschränkungen oder Verboten veranlassen.“
Vereinbarungen treffen
Viele Eltern machen auch gute Erfahrungen damit, Vereinbarungen mit ihren Kindern zu treffen. So kann man etwa feste Nutzungs- und Auszeiten festlegen. Ein Beispiel: Nach der Schule dürfen die Kinder das Handy 30 Minuten nutzen, danach kommt es 1,5 Stunden in Elternobhut. Abends können die Eltern Handys, Tablets und Computer einsammeln – oder abmachen, dass die Kinder sie selbst an einem bestimmten Ort ablegen, der leicht einzusehen ist, sodass Schummler erwischt werden.
Konsequenzen besprechen
Damit solche Regeln auch wirklich eingehalten werden, sollten Eltern und Kinder vorab auch besprechen, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen – etwa ein Tag Handy-Verbot, mit stufenweiser Verlängerung der Auszeit bei wiederholten Verstößen.
- Manche Apps sind in den offiziellen App-Stores nicht erhältlich. Wie Sie sie dennoch bekommen, welche Vorteile das hat – und wie Sie damit verbundene Risiken verringern.
- Die neue interaktive Streamingplattform Apple Fitness + setzt auf Diversität, überzeugt mit hochwertigen Kursen – und klappt wie üblich nur im Apple-Universum.
- Das Smartphone ist weg – der Albtraum jedes Nutzers. Erste Maßnahme: das vermisste Handy mit einem anderen Telefon anrufen. Ist kein Klingeln oder Vibrieren zu hören, ist...
3 Kommentare
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maxe am 28.01.2025 um 01:37 Uhr
Geld regiert die Welt
Apple hat überhaupt kein Interesse daran, Apps vor dem Zugriff von Kinder vollumfänglich zu schützen. Mit Apps wird schließlich Geld verdient und Kinder tragen zum großen Teil dazu bei. Selbst wenn die Eltern Käufe unterbinden können Entwickler durch eingeblendete Werbung Geld verdienen - und je mehr Nutzer eine App regelmäßig hat desto mehr Geld fließt in die Kasse. Technisch sollte ein Konzern wie Apple den Schutz locker hinbekommen, aber dreht schon den eigenen Geldhahn freiwillig zu ;-)
@con2test: Dass Apple nicht alles im Internet filtern kann, ist richtig. Dann darf der Konzern aber eben auch nicht den Eindruck erwecken, als könnten seine Kinderschutz-Funktionen alles mögliche rausfiltern. Wenn man etwa in den Kinderschutz-Einstellungen Musikvideos ausschließen kann, dürften Eltern erwarten, dass das auch funktioniert. Und gerade bei Anbietern wie Spotify, die für Kinder ungeeignete Inhalte recht zuverlässig kennzeichnen, dürfte es für Apple machbar sein, das Abspielen entsprechender Inhalte bei eingeschaltetem Kinderschutz zu unterbinden.
"im normalen Modus auf Lücken: Wir konnten mit der Youtube-App die oben erwähnten Unfall- und Horror-Clips ansehen." (..) "Im Fall von Youtube mag den Betreiber des Videportals (Google) eine Teilschuld treffen, wenn er einige Inhalte nicht ausreichend als ungeeignet für Kinder labelt." --- Wäre schön, wenn die Autoren bei der Stiftung von Computern so viel Ahnung hätten wie von der Funktion einer Waschmaschine. Denn seit Jahren fordern Politiker eine Totalkontrolle und Sperrung aller strafbewährten Videos. Und seit gleicher Zeit beweisen die Systeme, dass dies unmöglich ist. Dass ein Computer weder Kontext versteht noch Inhalt entsprechend der Moral oder des StGB. Über die Grenzen streiten seit Jahren auch die Gerichte. --- Und jetzt kommt die Stiftung, hat das offenbar alles nicht mitbekommen und "mi**braucht" (wie die Überwachungsfanatiker) Kinderschutz, um Falschinformationen zu verbreiten. --- Bitte erst recherchieren. Oder besser noch: Schuster, bleib bei deinen Leisten.
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Apple hat überhaupt kein Interesse daran, Apps vor dem Zugriff von Kinder vollumfänglich zu schützen. Mit Apps wird schließlich Geld verdient und Kinder tragen zum großen Teil dazu bei. Selbst wenn die Eltern Käufe unterbinden können Entwickler durch eingeblendete Werbung Geld verdienen - und je mehr Nutzer eine App regelmäßig hat desto mehr Geld fließt in die Kasse. Technisch sollte ein Konzern wie Apple den Schutz locker hinbekommen, aber dreht schon den eigenen Geldhahn freiwillig zu ;-)
@con2test: Dass Apple nicht alles im Internet filtern kann, ist richtig. Dann darf der Konzern aber eben auch nicht den Eindruck erwecken, als könnten seine Kinderschutz-Funktionen alles mögliche rausfiltern. Wenn man etwa in den Kinderschutz-Einstellungen Musikvideos ausschließen kann, dürften Eltern erwarten, dass das auch funktioniert. Und gerade bei Anbietern wie Spotify, die für Kinder ungeeignete Inhalte recht zuverlässig kennzeichnen, dürfte es für Apple machbar sein, das Abspielen entsprechender Inhalte bei eingeschaltetem Kinderschutz zu unterbinden.
"im normalen Modus auf Lücken: Wir konnten mit der Youtube-App die oben erwähnten Unfall- und Horror-Clips ansehen." (..) "Im Fall von Youtube mag den Betreiber des Videportals (Google) eine Teilschuld treffen, wenn er einige Inhalte nicht ausreichend als ungeeignet für Kinder labelt." --- Wäre schön, wenn die Autoren bei der Stiftung von Computern so viel Ahnung hätten wie von der Funktion einer Waschmaschine. Denn seit Jahren fordern Politiker eine Totalkontrolle und Sperrung aller strafbewährten Videos. Und seit gleicher Zeit beweisen die Systeme, dass dies unmöglich ist. Dass ein Computer weder Kontext versteht noch Inhalt entsprechend der Moral oder des StGB. Über die Grenzen streiten seit Jahren auch die Gerichte. --- Und jetzt kommt die Stiftung, hat das offenbar alles nicht mitbekommen und "mi**braucht" (wie die Überwachungsfanatiker) Kinderschutz, um Falschinformationen zu verbreiten. --- Bitte erst recherchieren. Oder besser noch: Schuster, bleib bei deinen Leisten.