Altersvorsorgesparer, die einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben und nicht zufrieden sind, können in der Ansparphase den Anbieter wechseln. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn es der Vertrag zulässt. So steht es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten Finanzbehörden.
Der Vertrag „darf zulassen“, dass ein Anbieterwechsel möglich ist, heißt es in dem BMF-Schreiben. Wie hoch die Kosten für eine Übertragung des bisherigen Kapitals auf einen neuen Rürup-Vertrag sein dürfen, ist nicht vorgeschrieben. Auch ist nicht geregelt, dass der Versicherer den Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Kosten bei einem Vertragswechsel informieren muss.
Damit gilt für Rürup-Sparer eine schlechtere Regelung als für Riester-Sparer. Denn laut Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz müssen die Wechselkosten bei Riester-Verträgen vor Vertragsabschluss offen gelegt werden. Ihre Höhe ist allerdings auch bei Riester-Verträgen nicht vorgegeben, sondern sie liegen im Ermessen der Versicherungsgesellschaft.
Wenn der Rürup-Kunde aus seinem Vertrag aussteigen möchte, hat er außer dem Wechsel zu einem anderen Anbieter noch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Eine vorzeitige Rückzahlung des bis dahin angesparten Guthabens ist ausgeschlossen.
Tipp: Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass Sie den Anbieter wechseln können. So bleiben Sie beim Vorsorgesparen flexibel.
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