Kostenvoranschlag. Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur noch zahlen, wenn das eindeutig geregelt wurde. Im Zweifel ist er gratis.
Rücktritt. Hat das Werk Mängel und schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, können Sie eine angemessene Frist für einen letzten Versuch setzen und dann den Preis mindern, Geld zurückverlangen oder die Sache gegen Kostenerstattung von jemand anderem erledigen lassen. Was "angemessen" ist, ergibt sich aus den Umständen. Dauerte die erste Reparatur drei Tage, wäre eine Dreitagesfrist sinnvoll.
Fristablauf. Bislang durften Kunden Mängel nur anderweitig beheben lassen, wenn der Unternehmer die Verzögerungen verschuldet hatte. Jetzt darf immer nach Fristablauf ein anderer Installateur beauftragt werden.
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- Verschobene Vorstellungen, ausgewechselte Akteure – nicht jeder Konzert-, Theater- oder Kinobesuch läuft nach Plan. Wir sagen, was zahlende Besucher verlangen können.
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- Die VW-Skandalautos sind trotz Nachrüstung illegal. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigte: Die Freigabe-Bescheide des Kraftfahrtbundesamts sind aufgehoben.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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