Reparaturen und Handwerksarbeiten reklamieren

Tipps

Kostenvoranschlag. Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur noch zahlen, wenn das eindeutig geregelt wurde. Im Zweifel ist er gratis.

Rücktritt. Hat das Werk Mängel und schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, können Sie eine angemessene Frist für einen letzten Versuch setzen und dann den Preis mindern, Geld zurückverlangen oder die Sache gegen Kostenerstattung von jemand anderem erledigen lassen. Was "angemessen" ist, ergibt sich aus den Umständen. Dauerte die erste Reparatur drei Tage, wäre eine Dreitagesfrist sinnvoll.

Fristablauf. Bislang durften Kunden Mängel nur anderweitig beheben lassen, wenn der Unternehmer die Verzögerungen verschuldet hatte. Jetzt darf immer nach Fristablauf ein anderer Installateur beauftragt werden.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.