Martin Müller ist 68 Jahre alt und bekommt seit fünf Jahren Rente, im Jahr 2006 waren es 1 300 Euro monatlich. Seine Frau Martina ist gleichaltrig und erhält 700 Euro Monatsrente. Beiden gehört ein vermietetes Haus, das ihnen nach Abzug aller Kosten monatlich 1 000 Euro einbringt. Trotz Abzug des Altersentlastungsbetrags müssen die beiden eine Steuererklärung abgeben, weil ihre Einkünfte über dem Freibetrag von 15 329 Euro liegen. |
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Bruttorente Martin (1 300 x 12 = 15 600) |
7 800 |
minus Werbungskostenpauschale |
– 102 |
plus Bruttorente Martina (700 x 12 = 8 400) |
+ 4 200 |
minus Werbungskostenpauschale |
– 102 |
plus steuerpflichtige Mieteinkünfte |
+ 12 000 |
minus Altersentlastungsbetrag |
– 3 800 |
Einkünfte |
19 996 |
Legende
Alle Angaben in Euro.
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