Die Regeln für die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen sind komplex. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte hier noch einmal zusammengefasst:
Rentenstart. Versicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.
Ausweis. Um vorzeitig die Rente beziehen zu können, brauchen Sie zum Nachweis einen Schwerbehindertenausweis. Zuständig sind die Versorgungsämter. Warum der Schwerbehindertenausweis sinnvoll ist und wie man ihn bekommt, erklären wir in unserem Artikel Schwerbehindertenausweis: Wie der Nachweis das Leben erleichtert.
Voraussetzung. Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie ab Rentenbeginn mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen.
Beratung. Um Ihre Rente optimal zu gestalten, sollten Sie möglichst schon einige Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger suchen. Unter 0 800/10 00 48 00 berät Sie die Deutsche Rentenversicherung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen festzustellen, ob Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllen und wie sich ein vorzeitiger Rentenbeginn finanziell für Sie auswirken wird.
Probleme. Wenden Sie sich bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung an Fachleute, etwa Sozialverbände wie den VdK oder den Sozialverband Deutschland (SoVD), an Rentenberater oder Sozialrechtsanwälte. Fragen Sie vorher aber immer nach deren Kosten.
Erwerbsminderung. Sie sind zu jung für eine Altersrente, aber fühlen sich für einen vollen Job aufgrund von Krankheit oder Behinderung zu beeinträchtigt? Dann kommt unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente für Sie infrage.
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@Schrenk: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern als Anregung für eine ergänzende Berichterstattung entgegennehmen. Die rentenrechtlichen Besonderheiten von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lohn beziehen, hat der Artikel nicht berücksichtigt.
Leider haben Sie die Konditionen für eine Rente für Menschen in WfbM vergessen. Sind das die gleichen wie die von Ihnen aufgeführten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
@alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
www.rentenberater.de (gegen Honorar)
www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)
Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?
@Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html