Menschen mit Schwerbehin­derung

Das Wichtigste in Kürze

Datum:
  • Text: Katharina Henrich, Dr. Bernd Brück­mann

Die Regeln für die Alters­rente für Schwerbehinderte Menschen sind komplex. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte hier noch einmal zusammengefasst:

Renten­start. Versicherte mit Schwerbehin­derung können zwei Jahre vor der allgemeinen Regel­alters­grenze in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.

Ausweis. Um vorzeitig die Rente beziehen zu können, brauchen Sie zum Nach­weis einen Schwerbehinderten­ausweis. Zuständig sind die Versorgungs­ämter. Warum der Schwerbehinderten­ausweis sinn­voll ist und wie man ihn bekommt, erklären wir in unserem Artikel Schwerbehindertenausweis: Wie der Nachweis das Leben erleichtert.

Voraus­setzung. Die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie ab Renten­beginn mindestens einen Grad der Behin­derung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen.

Beratung. Um Ihre Rente optimal zu gestalten, sollten Sie möglichst schon einige Jahre vor dem gewünschten Renten­beginn Kontakt zu Ihrem Renten­versicherungs­träger suchen. Unter 0 800/10 00 48 00 berät Sie die Deutsche Renten­versicherung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen fest­zustellen, ob Sie die erforderliche Mindest­versicherungs­zeit erfüllen und wie sich ein vorzeitiger Renten­beginn finanziell für Sie auswirken wird.

Probleme. Wenden Sie sich bei Streitig­keiten mit der gesetzlichen Renten­versicherung an Fachleute, etwa Sozial­verbände wie den VdK oder den Sozialverband Deutschland (SoVD), an Rentenberater oder Sozialrechtsanwälte. Fragen Sie vorher aber immer nach deren Kosten.

Erwerbs­minderung. Sie sind zu jung für eine Alters­rente, aber fühlen sich für einen vollen Job aufgrund von Krankheit oder Behin­derung zu beein­trächtigt? Dann kommt unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente für Sie infrage.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2024 um 11:03 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    @Schrenk: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern als Anregung für eine ergänzende Berichterstattung entgegennehmen. Die rentenrechtlichen Besonderheiten von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lohn beziehen, hat der Artikel nicht berücksichtigt.

  • Schrenk am 14.07.2024 um 07:24 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    Leider haben Sie die Konditionen für eine Rente für Menschen in WfbM vergessen. Sind das die gleichen wie die von Ihnen aufgeführten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.07.2024 um 12:59 Uhr
    Rentenbescheid prüfen

    @alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
    Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
    www.rentenberater.de (gegen Honorar)
    www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
    www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)

  • RL-Sigi am 29.06.2024 um 17:55 Uhr
    Rentenbeginn 01.03.2019 mit 60% Schwerbehinderung

    Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
    Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 11:40 Uhr
    Teilrente

    @Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html