
Pyrexx PX-1. Das test-Qualitätsurteil „Mangelhaft“ gilt für ihn ab sofort nicht mehr. © Stiftung Warentest
Ein Rauchmelder der Firma Pyrexx hatte Ende 2020 die Note „Mangelhaft“ bekommen. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellt. Wir ziehen das Urteil mit sofortiger Wirkung zurück.
Rauchmelder schlug im Test zu langsam an
In unserem Rauchmelder-Test hatte der Pyrexx PX-1 zu lange gebraucht, bis er Alarm schlug. Er bekam daher im Einzelurteil „Wirksamkeit bei Bränden“ die Note „Mangelhaft“, wodurch das test-Qualitätsurteil ebenfalls „Mangelhaft“ lautete. Wie üblich haben wir das negative Testergebnis an mehreren Prüfmustern abgesichert. Die Firma Pyrexx zweifelte das Ergebnis noch vor der Veröffentlichung an. Seitdem befinden sich die Stiftung Warentest und Pyrexx in einem Rechtsstreit.
Abweichungen von der Norm festgestellt
Die Wirksamkeit bei Bränden prüften wir in Anlehnung an die Europäische Norm EN 14604. Dabei werden im Labor echte Testbrände durchgeführt und die Reaktion des Rauchmelders beobachtet. Die Testbrände werden genau überwacht und müssen bestimmte Vorgaben der Norm einhalten. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurde deutlich, dass bei den Labortests des Pyrexx-Produktes Abweichungen zu diesen Vorgaben bestanden haben. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass beim Test des Pyrexx-Rauchmelders dennoch vergleichbare Prüfbedingungen geherrscht haben. Dies hatten uns sowohl unser anerkanntes und akkreditiertes Prüfinstitut wie auch ein externer Gutachter bestätigt.
Prüfbedingungen haben Pyrexx benachteiligt
Weitere Experten, die seitens des Gerichts, wie auch von der Stiftung Warentest zu Rate gezogen wurden, kommen nun jedoch zu einem anderen Schluss: Danach haben die Prüfbedingungen in unserem Labor zu einer Benachteiligung des Produkts geführt. Die Stiftung Warentest nimmt daher mit sofortiger Wirkung die Note „Mangelhaft“ für den Pyrexx PX-1 zurück.
Klage auf Unterlassung anerkannt
Wir haben am Donnerstag gegenüber Pyrexx im laufenden Gerichtsverfahren die geltend gemachten Unterlassungsansprüche anerkannt. Unsere Veröffentlichungen haben wir entsprechend angepasst und den Rauchmelder aus dem Test entfernt. Ferner haben wir alle uns bekannten Medien, die über den Test berichtet haben, über die Änderung informiert. Bei der Pyrexx GmbH haben wir uns persönlich entschuldigt und stehen mit dem Anbieter im Gespräch.
Auswahl von Prüfinstituten erfolgt sorgfältig
Die Stiftung Warentest führt ihre Untersuchungen in unabhängigen, fachkundigen Prüfinstituten durch. Die Auswahl dieser Prüflabore erfolgt sehr sorgfältig. Das von uns beauftrage Prüfinstitut für den Rauchmeldertest ist für die Prüfung nach der einschlägigen Europäischen Norm EN 14604 akkreditiert. Wir nehmen den Vorfall selbstverständlich zum Anlass, unsere internen Abläufe bei der Durchführung unserer Untersuchungen auf den Prüfstand zu stellen. Wir sind uns unserer großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst und werden analysieren, wie wir sicherstellen können, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.
Neuer Test von Rauchmeldern geplant
Rauchmelder sind ein sicherheitsrelevantes Produkt. Nicht nur aufgrund der Zurücknahme des Testergebnisses für den Pyrexx-Rauchmelder, sondern auch, weil der vergangene Test bereits länger her ist, haben wir uns daher entschlossen, zeitnah einen neuen Rauchmeldertest durchzuführen. Dieser braucht – wie jeder andere Warentest auch – aber einen gewissen zeitlichen Vorlauf.
-
- 13 Rauchmelder im Test schneiden gut ab. Manche sind etwas empfindlich. [Satz am 22.2.24 gelöscht]. Hier finden Sie günstige Einzelgeräte und funkvernetzbare Melder.
-
- Adventskranz und Tannenbaum begleiten viele durch die Weihnachtszeit − doch sie bergen auch Feuergefahren. So lässt sich das Brandrisiko minimieren.
-
- Schornsteinfegerarbeiten zur Erhaltung der Brandsicherheit eines Hauses sind auch während der Pandemie notwendig, hat das Verwaltungsgericht Hannover kürzlich...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wenn ich mir den Bericht auf www.lto.de „Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt“ ansehe, habe ich starke Zweifel an dieser Behauptung.
Hier einige Zitate:
„Aufschluss darüber hätten die Original-Prüfberichte … geben können. Doch die rückte die Stiftung Warentest nicht raus.“
„Die Stiftung Warentest argumentierte vor Gericht, ihr sei kein Verschulden zur Last zu legen.“
„die Stiftung Warentest (äußerte) zwar, man bedauere die im Prüfinstitut entstandenen Fehler. Gleichwohl sehe man keine Pflichtverletzung auf Seiten der Stiftung.“
„Stiftung Warentest kündigt Berufung an“.
Sieht so Transparenz und Fehlerkorrektur im Sinne der Stiftung Warentest aus?
@testo22: Die Stiftung Warentest hält Prüflabore aus guten Gründen geheim: In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass einzelne, wenige Hersteller und Anbieter versucht haben, die Prüfbedingungen oder die testenden Labore zu beeinflussen. Dies steht einem unabhängigen, objektiven Test entgegen.
Bei den Prüfbedingungen hingegen verhält sich die Sache anders: In einem sogenannten Fachbeirat diskutieren unsere Experten VOR der Durchführung eines Warentests das Testdesign mit Verbraucherschützern, unabhängigen Experten und auch Anbietervertretern. Hier wird die Industrie also bereits einbezogen. Zudem erhalten die Anbieter, deren Produkte im Test vertreten sind, vor der Veröffentlichung alle Messerergebnisse zu ihren Produkten und die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. (Hier erhalten Sie mehr Informationen darüber, wie die Stiftung Warentest arbeitet: https://www.test.de/unternehmen/testablauf-5017344-0/ )
Im Falle des Rauchmelders wollte der Anbieter Pyrexx jedoch zahlreiche weitere Informationen, die darüber weit hinaus gingen. Die Sachverhaltsaufklärung ist dann im Gerichtsverfahren erfolgt. Gemauert wurde hier nicht. Die Stiftung Warentest achtet stets darauf, dass ihre Neutralität gegenüber allen Anbietern nicht in Frage gestellt werden kann.
Schade dass gerade Stiftung Warentest die mit extremer Vehemenz bei Ihren Test auf vollständige Auskunft der getesteten Firmen beharren und diese bei Verweigerung abwerten, Ihrerseits im Gerichtsverfahren weder das Prüflabor noch die Prüfbedingungen offen legen wollten. Nur wer was zu verstecken hat mauert bei einem so kritischen Fall. Die Verurteilung zu Schadenersatz ist in diesem Fall auch deshalb mehr als gerechtfertigt. Ich will mich auf die Tests verlassen können und nicht die lapidare Aussage bekommen, das Prüflabor ist ausreichend zertifiziert. Transparenz schafft Vertrauen und gerade Stiftung Warentest sollte das an aller vorderster Stelle auch leben.
@nutzer1765: Die übrigen Rauchwarnmelder hatten die Normprüfungen bestanden. Diese Ergebnisse sind weiterhin gültig.
Hallo. Wirkte sich denn der Fehler im Prüfverfahren auch auf die Tests der übrigen Rauchwarnmelder aus? Oder sind die diesbezüglichen Ergebnisse valide? Danke!