Rauchmelder im Test Stiftung Warentest zieht „Mangelhaft“ für Pyrexx-Rauchmelder zurück

Rauchmelder im Test - Stiftung Warentest zieht „Mangelhaft“ für Pyrexx-Rauchmelder zurück

Pyrexx PX-1. Das test-Qualitäts­urteil „Mangelhaft“ gilt für ihn ab sofort nicht mehr. © Stiftung Warentest

Ein Rauchmelder der Firma Pyrexx hatte Ende 2020 die Note „Mangelhaft“ bekommen. Zu Unrecht, wie sich jetzt heraus­stellt. Wir ziehen das Urteil mit sofortiger Wirkung zurück.

Rauchmelder schlug im Test zu lang­sam an

In unserem Rauchmelder-Test hatte der Pyrexx PX-1 zu lange gebraucht, bis er Alarm schlug. Er bekam daher im Einzel­urteil „Wirk­samkeit bei Bränden“ die Note „Mangelhaft“, wodurch das test-Qualitäts­urteil ebenfalls „Mangelhaft“ lautete. Wie üblich haben wir das negative Test­ergebnis an mehreren Prüf­mustern abge­sichert. Die Firma Pyrexx zweifelte das Ergebnis noch vor der Veröffent­lichung an. Seitdem befinden sich die Stiftung Warentest und Pyrexx in einem Rechts­streit.

Abweichungen von der Norm fest­gestellt

Die Wirk­samkeit bei Bränden prüften wir in Anlehnung an die Europäische Norm EN 14604. Dabei werden im Labor echte Test­brände durch­geführt und die Reaktion des Rauchmelders beob­achtet. Die Test­brände werden genau über­wacht und müssen bestimmte Vorgaben der Norm einhalten. Im Rahmen des Gerichts­verfahrens wurde deutlich, dass bei den Labortests des Pyrexx-Produktes Abweichungen zu diesen Vorgaben bestanden haben. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass beim Test des Pyrexx-Rauchmelders dennoch vergleich­bare Prüfbedingungen geherrscht haben. Dies hatten uns sowohl unser anerkanntes und akkreditiertes Prüf­institut wie auch ein externer Gutachter bestätigt.

Prüfbedingungen haben Pyrexx benach­teiligt

Weitere Experten, die seitens des Gerichts, wie auch von der Stiftung Warentest zu Rate gezogen wurden, kommen nun jedoch zu einem anderen Schluss: Danach haben die Prüfbedingungen in unserem Labor zu einer Benach­teiligung des Produkts geführt. Die Stiftung Warentest nimmt daher mit sofortiger Wirkung die Note „Mangelhaft“ für den Pyrexx PX-1 zurück.

Klage auf Unterlassung anerkannt

Wir haben am Donners­tag gegen­über Pyrexx im laufenden Gerichts­verfahren die geltend gemachten Unterlassungs­ansprüche anerkannt. Unsere Veröffent­lichungen haben wir entsprechend angepasst und den Rauchmelder aus dem Test entfernt. Ferner haben wir alle uns bekannten Medien, die über den Test berichtet haben, über die Änderung informiert. Bei der Pyrexx GmbH haben wir uns persönlich entschuldigt und stehen mit dem Anbieter im Gespräch.

Auswahl von Prüf­instituten erfolgt sorgfältig

Die Stiftung Warentest führt ihre Unter­suchungen in unabhängigen, fach­kundigen Prüf­instituten durch. Die Auswahl dieser Prüf­labore erfolgt sehr sorgfältig. Das von uns beauftrage Prüf­institut für den Rauchmeldertest ist für die Prüfung nach der einschlägigen Europäischen Norm EN 14604 akkreditiert. Wir nehmen den Vorfall selbst­verständlich zum Anlass, unsere internen Abläufe bei der Durch­führung unserer Unter­suchungen auf den Prüf­stand zu stellen. Wir sind uns unserer großen Verantwortung bei der Veröffent­lichung von Tests bewusst und werden analysieren, wie wir sicher­stellen können, dass sich ein solcher Fehler nicht wieder­holt.

Neuer Test von Rauchmeldern geplant

Rauchmelder sind ein sicher­heits­relevantes Produkt. Nicht nur aufgrund der Zurück­nahme des Test­ergeb­nisses für den Pyrexx-Rauchmelder, sondern auch, weil der vergangene Test bereits länger her ist, haben wir uns daher entschlossen, zeit­nah einen neuen Rauchmeldertest durch­zuführen. Dieser braucht – wie jeder andere Warentest auch – aber einen gewissen zeitlichen Vorlauf.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ex-Kd am 25.04.2025 um 13:28 Uhr
    „Gemauert wurde hier nicht.“?

    Wenn ich mir den Bericht auf www.lto.de „Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt“ ansehe, habe ich starke Zweifel an dieser Behauptung.
    Hier einige Zitate:
    „Aufschluss darüber hätten die Original-Prüfberichte … geben können. Doch die rückte die Stiftung Warentest nicht raus.“
    „Die Stiftung Warentest argumentierte vor Gericht, ihr sei kein Verschulden zur Last zu legen.“
    „die Stiftung Warentest (äußerte) zwar, man bedauere die im Prüfinstitut entstandenen Fehler. Gleichwohl sehe man keine Pflichtverletzung auf Seiten der Stiftung.“
    „Stiftung Warentest kündigt Berufung an“.
    Sieht so Transparenz und Fehlerkorrektur im Sinne der Stiftung Warentest aus?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.04.2025 um 12:24 Uhr
    Prüflabore und Prüfbedingungen

    @testo22: Die Stiftung Warentest hält Prüflabore aus guten Gründen geheim: In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass einzelne, wenige Hersteller und Anbieter versucht haben, die Prüfbedingungen oder die testenden Labore zu beeinflussen. Dies steht einem unabhängigen, objektiven Test entgegen.
    Bei den Prüfbedingungen hingegen verhält sich die Sache anders: In einem sogenannten Fachbeirat diskutieren unsere Experten VOR der Durchführung eines Warentests das Testdesign mit Verbraucherschützern, unabhängigen Experten und auch Anbietervertretern. Hier wird die Industrie also bereits einbezogen. Zudem erhalten die Anbieter, deren Produkte im Test vertreten sind, vor der Veröffentlichung alle Messerergebnisse zu ihren Produkten und die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. (Hier erhalten Sie mehr Informationen darüber, wie die Stiftung Warentest arbeitet: https://www.test.de/unternehmen/testablauf-5017344-0/ )
    Im Falle des Rauchmelders wollte der Anbieter Pyrexx jedoch zahlreiche weitere Informationen, die darüber weit hinaus gingen. Die Sachverhaltsaufklärung ist dann im Gerichtsverfahren erfolgt. Gemauert wurde hier nicht. Die Stiftung Warentest achtet stets darauf, dass ihre Neutralität gegenüber allen Anbietern nicht in Frage gestellt werden kann.

  • testo22 am 22.04.2025 um 16:06 Uhr
    Neue Erkentnisse

    Schade dass gerade Stiftung Warentest die mit extremer Vehemenz bei Ihren Test auf vollständige Auskunft der getesteten Firmen beharren und diese bei Verweigerung abwerten, Ihrerseits im Gerichtsverfahren weder das Prüflabor noch die Prüfbedingungen offen legen wollten. Nur wer was zu verstecken hat mauert bei einem so kritischen Fall. Die Verurteilung zu Schadenersatz ist in diesem Fall auch deshalb mehr als gerechtfertigt. Ich will mich auf die Tests verlassen können und nicht die lapidare Aussage bekommen, das Prüflabor ist ausreichend zertifiziert. Transparenz schafft Vertrauen und gerade Stiftung Warentest sollte das an aller vorderster Stelle auch leben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.01.2025 um 08:47 Uhr
    Prüfverfahren

    @nutzer1765: Die übrigen Rauchwarnmelder hatten die Normprüfungen bestanden. Diese Ergebnisse sind weiterhin gültig.

  • nutzer1765 am 27.01.2025 um 18:01 Uhr
    Frage

    Hallo. Wirkte sich denn der Fehler im Prüfverfahren auch auf die Tests der übrigen Rauchwarnmelder aus? Oder sind die diesbezüglichen Ergebnisse valide? Danke!