Die Schlichter des Verbands der privaten Bausparkassen entscheiden in Streitfällen nur selten für die Kunden. Nach ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht fielen im Jahr 2018 von 890 Schlichtungsvorschlägen nur 92 zugunsten der Bausparer aus. Nicht einmal die Hälfte davon wurde von den Bausparkassen akzeptiert. Dagegen gaben die Schlichter 555-mal den Bausparkassen recht.
Für Bausparer kann sich die Schlichtung trotzdem lohnen. In 332 Fällen haben die Bausparkassen noch während der Schlichtung die Forderung der Kunden erfüllt oder sich mit ihnen verglichen. Und in 140 Fällen schlugen die Schlichter einen Vergleich vor, der von beiden Seiten angenommen wurde.
Der vollständige Bericht ist unter schlichtungsstelle-bausparen.de veröffentlicht. Dort finden Kunden privater Bausparkassen auch detaillierte Informationen über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens.
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Offenbar ein neues Risiko - Hier Zuschriften dazu - eine von 15 venichtenden Bewertungen, keine positiv
"Gast: wagre
am 19.08.2019
Finger weg!
Ich kann die Erfahrungen der meisten Nutzer nur bestätigen. Die Kündigung musste ich zweimal durchführen. Auf meine erste Kündigung des Bausparvertrages hin, wurde mir eine Kopie meines Bausparvertrages gesendet ?! Darauf hin habe ich angerufen und bekam zur Auskunft, dass man keine Kündigung erhalten habe. Ich sendete erneut eine Kündigung. Dann habe ich mein Guthaben mit einem großem Abzug überwiesen bekommen. Eine Abrechnung die den großen Abzug erklärt - Fehlanzeige!"
https://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/tNjgt/startbausparkasse-ag-zentrale/
Wirkliche Eigentümer sind irgendwelche "Heuschrecken-Finds"