Bauspar­verträge Absurder Raus­schmiss bei der Schwäbisch Hall

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Bauspar­verträge - Absurder Raus­schmiss bei der Schwäbisch Hall

Christian Müller durfte 2020 nichts mehr auf sein Bauspar­konto zahlen. Dennoch forderte die Kasse fehlende Beiträge ein. © Christian Mueller

Dass immer mehr Bausparkassen versuchen, Sparer mit gut verzinsten Altverträgen loszuwerden, ist bekannt. Doch besonders absurd ist das Vorgehen der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Sie lehnte erst die Sparzahlung eines Kunden ab – und kündigt ihm anschließend wegen fehlender Sparraten. Erst als Finanztest sich einschaltete, lenkte die Bausparkasse ein.

Kündigung aus heiterem Himmel

Christian Müller war konsterniert, als er das Schreiben seiner Bausparkasse im Online-Post­fach seines Bauspar­kontos entdeckte. Schwäbisch Hall hatte seinen gut verzinsten Vertrag gekündigt, weil er von April bis September 2020 keine Beiträge gezahlt hat. Das klang wie ein schlechter Scherz. Im Januar 2020 hatte ihm die Bausparkasse mitgeteilt: Er darf dieses Jahr keinen Cent mehr einzahlen.

Sonderzahlung abge­lehnt

Eine Kündigung wegen rück­ständiger Regelsparbeiträge behalten sich alle Bausparkassen im Klein­gedruckten vor. Das nutzen sie zunehmend aus, um Sparer mit gut verzinsten Altverträgen loszuwerden. Im Fall von Christian Müller war die Kündigung jedoch absurd. Im Januar 2020 hatte er 1 500 Euro auf sein Bauspar­konto gezahlt. Davon über­wies Schwäbisch Hall sofort 300 Euro zurück. Mehr als 1 200 Euro dürfe er im Kalender­jahr nicht sparen. Weitere Einzahlungen nehme die Bausparkasse 2020 nicht an. Im Oktober kam dann die Kündigung, falls er den angeblichen Rück­stand nicht bis zum Jahres­ende ausgleicht. Als Müller das in seinem Online-Post­fach hinterlegte Schreiben bemerkte, war die Frist war schon vorbei.

Schwäbisch Hall ignoriert die eigenen Regeln

Nachdem sich Finanztest einge­schaltet hat, zog die Bausparkasse die Kündigung zurück. Die Kommunikation mit dem Kunden sei „unglück­lich gelaufen“, räumt ein Schwäbisch-Hall-Sprecher ein. Die Sonderzahlung des Kunden sei versehentlich nicht berück­sichtigt worden. Eine Entschuldigung erhielt Christian Müller aber nicht. Er solle bitte beachten, dass vom monatlichen Regelsparbeitrag abweichende Zahlungen auch in Zukunft zu Nach­forderungen führen können, schrieb ihm die Bausparkasse. Schwäbisch Hall selbst hält sich übrigens nicht an den Regelsparbeitrag: Ihr Bauspar­rechner im Internet schlägt Verträge mit teil­weise nur halb so hohen Sparraten vor. Dass Kunden damit später die Kündigung riskieren, erfahren sie nicht.

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Gelöschter Nutzer am 27.01.2022 um 17:40 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Gehlen123 am 07.08.2021 um 19:12 Uhr
Gleiches Schreiben

@Andreas Frericks: Genau so stellt es sich bei mir auch dar. Schreiben kam heute am 07.08. an , mit bitte um Nachzahlung der Regelsparbeiträge (150€ monatlich) von Januar 2021 bis Juli 2021. Es wurde seit ca Mitte 2015 keine Einzahlung mehr geleistet.

Bulli1971 am 06.08.2021 um 10:06 Uhr
Was tun?

Ich habe heute auch dieses Schreiben erhalten. Was habt ihr unternommen? Rechtsanwalt einschalten oder doch zahlen? Die Nachzahlung wäre OK und der Betrag auch. Bin jetzt total verunsichert.

AndreasFrericks am 09.07.2021 um 06:57 Uhr
Gleiches Schreiben

@Breinstrong Bei mir kam das Schreiben auch am 8.7.21 an. Nach ABB habe ich eine Mindestsparrate zu machen. Seit 2015 haben wir nichts eingezahlt und jetzt hat man in diesem Jahr einen Rückstand von 300€. Sehr mehrkwürdiges verhalten. Da muss man mal gucken, ob man dort überhaupt Geld abgibt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.07.2021 um 16:46 Uhr
Nachzahlung

@Beinstrong: Auch wenn eine Bausparkasse Sonderzahlungen nicht annimmt, kann sie grundsätzlich auf Zahlung des tariflichen Regelsparbeitrags bestehen. Es kommt aber immer auch auf den genauen Wortlaut der Klausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und die konkreten Umstände an. Zahlt der Bausparer zum Beispiel seit Vertragsbeginn einen niedrigeren Beitrag, ohne dass dies von der Bausparkasse beanstandet wurde, darf sie unseres Erachtens nicht plötzlich eine Nachzahlung fehlender Regelsparbeiträge für viele Jahre zurück verlangen. Prüfen Sie zunächst, ob Sie gemäß den Regelungen in den ABB tatsächlich in Rückstand sind. Dabei hilft im Zweifel die Verbraucherzentrale. Sind Sie mit der in den ABB genannten Anzahl von Regelsparbeiträgen im Rückstand, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die Bausparkasse kündigt, wenn Sie die geforderte Nachzahlung nicht leisten. (TK)