
Christian Müller durfte 2020 nichts mehr auf sein Bausparkonto zahlen. Dennoch forderte die Kasse fehlende Beiträge ein.
Dass immer mehr Bausparkassen versuchen, Sparer mit gut verzinsten Altverträgen loszuwerden, ist bekannt. Doch besonders absurd ist das Vorgehen der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Sie lehnte erst die Sparzahlung eines Kunden ab – und kündigt ihm anschließend wegen fehlender Sparraten. Erst als Finanztest sich einschaltete, lenkte die Bausparkasse ein.
Kündigung aus heiterem Himmel
Christian Müller war konsterniert, als er das Schreiben seiner Bausparkasse im Online-Postfach seines Bausparkontos entdeckte. Schwäbisch Hall hatte seinen gut verzinsten Vertrag gekündigt, weil er von April bis September 2020 keine Beiträge gezahlt hat. Das klang wie ein schlechter Scherz. Im Januar 2020 hatte ihm die Bausparkasse mitgeteilt: Er darf dieses Jahr keinen Cent mehr einzahlen.
Sonderzahlung abgelehnt
Eine Kündigung wegen rückständiger Regelsparbeiträge behalten sich alle Bausparkassen im Kleingedruckten vor. Das nutzen sie zunehmend aus, um Sparer mit gut verzinsten Altverträgen loszuwerden. Im Fall von Christian Müller war die Kündigung jedoch absurd. Im Januar 2020 hatte er 1 500 Euro auf sein Bausparkonto gezahlt. Davon überwies Schwäbisch Hall sofort 300 Euro zurück. Mehr als 1 200 Euro dürfe er im Kalenderjahr nicht sparen. Weitere Einzahlungen nehme die Bausparkasse 2020 nicht an. Im Oktober kam dann die Kündigung, falls er den angeblichen Rückstand nicht bis zum Jahresende ausgleicht. Als Müller das in seinem Online-Postfach hinterlegte Schreiben bemerkte, war die Frist war schon vorbei.
Schwäbisch Hall ignoriert die eigenen Regeln
Nachdem sich Finanztest eingeschaltet hat, zog die Bausparkasse die Kündigung zurück. Die Kommunikation mit dem Kunden sei „unglücklich gelaufen“, räumt ein Schwäbisch-Hall-Sprecher ein. Die Sonderzahlung des Kunden sei versehentlich nicht berücksichtigt worden. Eine Entschuldigung erhielt Christian Müller aber nicht. Er solle bitte beachten, dass vom monatlichen Regelsparbeitrag abweichende Zahlungen auch in Zukunft zu Nachforderungen führen können, schrieb ihm die Bausparkasse. Schwäbisch Hall selbst hält sich übrigens nicht an den Regelsparbeitrag: Ihr Bausparrechner im Internet schlägt Verträge mit teilweise nur halb so hohen Sparraten vor. Dass Kunden damit später die Kündigung riskieren, erfahren sie nicht.