Play­station Plus Sony darf Preis für Gaming-Abo nicht einfach erhöhen

Play­station Plus - Sony darf Preis für Gaming-Abo nicht einfach erhöhen

Play­station. Wollen Spieler online mit Freunden spielen, brauchen sie den Dienst Play­station Plus. © Getty Images / Ģirts Ragelis

Nieder­lage für Sony nach Klage des vzbv: Die Vertrags­klauseln in den Abonnement-Bedingungen von Play­station Plus waren rechts­widrig.

Sony darf die Preise seines Gaming-Abodienstes Play­station Plus nicht einseitig erhöhen. So urteilte das Kammerge­richt Berlin. Auch die Anzahl der Spiele darf der Anbieter nicht will­kürlich einschränken. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Sony hatte in seinen Nutzungs­bedingungen groß­zügige Spielräume für Preis­anpassungen und Änderungen der Vertrags­bedingungen formuliert (Az. 23 MK 1/23). Für Play­station Plus-Nutzer heißt das: Wer ohne Zustimmung nach einer Preis­erhöhung mehr gezahlt hat, kann von Sony Geld zurück verlangen.

Abonnenten müssen zustimmen

Schließen Play­station-Besitzer ein PS Plus-Abo ab, erhalten sie unter anderem Zugriff auf ausgewählte Spiele. Nutzer dieses Dienstes wählen für das Abonnement zunächst eine Lauf­zeit von einem, drei oder zwölf Monaten. Kündigen sie ihren Vertrag nicht recht­zeitig vor Ablauf, verlängert sich dieser auto­matisch um die zuvor gebuchte Lauf­zeit.

Über die Nutzungs­bedingungen habe sich Sony das Recht vorbehalten, Preise des Dienstes einseitig zu erhöhen. Zu den Gründen zähle unter anderem, „die Kosten für die Bereit­stellung“ zu decken. Neue Preise würden den Bedingungen entsprechend 60 Tage nach Bekannt­gabe per E-Mail gelten.

Das Kammerge­richt bestätigte die Haltung des vzbv und erklärte die entsprechenden Klauseln in den Nutzungs­bedingungen für rechts­widrig. Sowohl Sony als auch Nutzer hätten die Möglich­keit, den Vertrag kurz­fristig zu kündigen. Komme es zu Kosten­steigerungen, stünde es Sony damit frei, den Vertrag zu kündigen und ein neues Angebot mit angepasstem Preis vorzuschlagen. Dies ermögliche es Nutzern, selbst zu entscheiden, ob sie das Abo zum neuen Preis annehmen möchten oder nicht.

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Spiele-Angebot darf nicht einfach schrumpfen

Ebenso rechts­widrig ist nach dem Urteil eine Klausel, mit der Sony seine Online-Funk­tionen sowie den Umfang und Zugriff auf enthaltene Spiele jeder­zeit unangekündigt einschränken darf. Die Möglich­keit, vereinbarte Leistungen zu ändern, sei für Nutzer unzu­mutbar, so das Kammerge­richt. Für Abonnenten sei es unmöglich zu erkennen, welche Änderungen sie erwarten könnten, so das Gericht.

In einem ähnlichen Fall hatte das Kammerge­richt bereits Teile der Nutzungs­bedingungen von Netflix für unwirk­sam erklärt.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Sony hat bereits Nicht­zulassungs­beschwerde vor dem Bundes­gerichts­hof einge­legt (Az. III ZR 160/24).

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