Namen ändern Die große Freiheit – was bei der Namens­wahl jetzt möglich ist

Datum:
  • Text: Lena Sington
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Namen ändern - Die große Freiheit – was bei der Namens­wahl jetzt möglich ist

Patchwork. Kinder können durch das neue Gesetz leichter den Namen des Vaters oder der Mutter annehmen oder ablegen. Für alle sind Doppel­namen möglich. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Daniel Reiter

Das Namens­recht ist grund­legend reformiert. Stiftung Warentest erklärt, welche Änderungen bei Vor- und Nach­namen möglich sind und was sie kosten.

Endlich ist es deutlich leichter, Vor- oder Nach­namen zu ändern. Durch die Namens­rechts­reform im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) und das neue Selbst­bestimmungs­gesetz (SBGG) können viele Menschen ihr Lebens­gefühl und ihre familiären Bindungen nun über ihren Namen ausdrücken. Dafür reicht es, beim Standes­amt den Wunsch zu erklären und gegen eine geringe Gebühr den Namen ändern zu lassen. Komplizierter und im Zweifel teuer ist ein Namens­wechsel im Zuge einer öffent­lich-recht­lichen Namens­änderung.

Was nach den neuen Regeln im Namens­recht möglich ist und was nicht, erklären die Rechts­expertinnen von Finanztest.

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Kommentarliste

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  • con2test am 01.05.2025 um 18:56 Uhr
    Ein Abschnitt "Potentielle Nachteile" wäre gut

    Freut mich für den Autor, dass er derart begeistert auf die gesetzliche Änderung blickt und kurz aber doch ausreichend über Wege berichtet, falls die Ämter eine solche ablehnen. Um potentiellen Schaden und eine False balance zu vermeiden, wäre aber ein kleiner Abschnitt über die Nachteile empfehlenswert.
    Bspw weisen editionF.com und queer.de auf Diskriminierung Dritter hin, wenn ein biologischer Junge oder ein biologisches Mädchen den Namen entsprechend der sexuellen Identität wählt. Es kommt da anscheinend öfters zu Ablehnung durch das nähere oder weitere Umfeld. Quasi, was der russischen Familie im Artikel passiert ist, nur gerichtlich nachzuweisen. Und auch zeit.de hat von Fällen berichtet, in denen die gesetzliche Toleranz an der Landesgrenze endete. Es sind also für Namensänderungswillige Fragen offen, die vor Besuch der Ämter beantworten werden sollten. Nur um eine böse Überraschung am nächsten Tag oder zum neuen Reiseantritt zu vermeiden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.10.2024 um 09:43 Uhr
    Steht der frühere Name im Ausweis?

    @NutzerC: Mit der Neuausstellung des Ausweises erscheint (nur) der jeweils aktuelle Vor- und Nachname im Personalausweises. Frühere Namen werden im Personalausweises nicht vermerkt.

  • NutzerC am 06.10.2024 um 14:41 Uhr
    Steht der frühere Name im Ausweis als geb.XY?


    Leider keine Antwort zur einer frūheren Frage hier entdeckt, daher frage ich sie auch einmal:
    Belieben nach der Namensänderung die entsprechenden Einträge im Personalausweis, z.B. Nachname: abc, geb. xyz?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.07.2024 um 16:31 Uhr
    Namensänderung

    @Blume28: In der Regel können Sie sich mit dem Wunsch der Namensänderung an das zuständige Standesamt wenden.

  • Blume28 am 04.07.2024 um 16:03 Uhr
    Namensänderung

    Sind dann Namensänderungen einfach über das Standesamt möglich Betreff Nachname???
    Mein kind möchte meinen Namen tragen.
    Vater hat zugestimmt vor einiger Zeit.