
Patchwork. Kinder können durch das neue Gesetz leichter den Namen des Vaters oder der Mutter annehmen oder ablegen. Für alle sind Doppelnamen möglich. © mauritius images / Alamy Stock Photos / Daniel Reiter
Das Namensrecht ist grundlegend reformiert. Stiftung Warentest erklärt, welche Änderungen bei Vor- und Nachnamen möglich sind und was sie kosten.
Endlich ist es deutlich leichter, Vor- oder Nachnamen zu ändern. Durch die Namensrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) können viele Menschen ihr Lebensgefühl und ihre familiären Bindungen nun über ihren Namen ausdrücken. Dafür reicht es, beim Standesamt den Wunsch zu erklären und gegen eine geringe Gebühr den Namen ändern zu lassen. Komplizierter und im Zweifel teuer ist ein Namenswechsel im Zuge einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
Was nach den neuen Regeln im Namensrecht möglich ist und was nicht, erklären die Rechtsexpertinnen von Finanztest.
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Freut mich für den Autor, dass er derart begeistert auf die gesetzliche Änderung blickt und kurz aber doch ausreichend über Wege berichtet, falls die Ämter eine solche ablehnen. Um potentiellen Schaden und eine False balance zu vermeiden, wäre aber ein kleiner Abschnitt über die Nachteile empfehlenswert.
Bspw weisen editionF.com und queer.de auf Diskriminierung Dritter hin, wenn ein biologischer Junge oder ein biologisches Mädchen den Namen entsprechend der sexuellen Identität wählt. Es kommt da anscheinend öfters zu Ablehnung durch das nähere oder weitere Umfeld. Quasi, was der russischen Familie im Artikel passiert ist, nur gerichtlich nachzuweisen. Und auch zeit.de hat von Fällen berichtet, in denen die gesetzliche Toleranz an der Landesgrenze endete. Es sind also für Namensänderungswillige Fragen offen, die vor Besuch der Ämter beantworten werden sollten. Nur um eine böse Überraschung am nächsten Tag oder zum neuen Reiseantritt zu vermeiden.
@NutzerC: Mit der Neuausstellung des Ausweises erscheint (nur) der jeweils aktuelle Vor- und Nachname im Personalausweises. Frühere Namen werden im Personalausweises nicht vermerkt.
Leider keine Antwort zur einer frūheren Frage hier entdeckt, daher frage ich sie auch einmal:
Belieben nach der Namensänderung die entsprechenden Einträge im Personalausweis, z.B. Nachname: abc, geb. xyz?
@Blume28: In der Regel können Sie sich mit dem Wunsch der Namensänderung an das zuständige Standesamt wenden.
Sind dann Namensänderungen einfach über das Standesamt möglich Betreff Nachname???
Mein kind möchte meinen Namen tragen.
Vater hat zugestimmt vor einiger Zeit.