Müll­entsorgung „Verschenke“-Kisten auf der Straße sind nicht erlaubt

Müll­entsorgung - „Verschenke“-Kisten auf der Straße sind nicht erlaubt

Alte Sachen zum Verschenken. Krempel darf nicht an der Straße stehen. Dafür kann es ein Bußgeld geben. © IMAGO/CHROMORANGE

Auch wenn es gut gemeint ist: Aussortiertes einfach draußen zum Mitnehmen hinstellen, ist illegale Müll­entsorgung. In Berlin drohen jetzt hohe Bußgelder.

„Vielleicht freut sich ja noch jemand darüber!“ – das denken wohl viele und stellen Ungeliebtes, Ausrangiertes und Über­flüssiges an den Straßenrand. Ein Zettel mit der Aufschrift „zu verschenken“ soll klarmachen, dass es sich hier nicht um Müll handelt. Doch Entsorgungs­betriebe und Ordnungs­ämter sehen das oft anders: Zu-verschenken-Kisten sind für sie illegaler Müll.

Im öffent­lichen Raum eine Ordnungs­widrigkeit

Egal, ob es sich um eine Vase in Top-Zustand oder eine alte Matratze handelt – Dinge auf die Straße zu stellen, fällt unter die Kategorie „illegal abge­stellter Sperr­müll“. Einige Kommunen dulden es, wenn Kisten nur kurz­zeitig bei trockenem Wetter im öffent­lichen Raum auftauchen und dann auch wieder verschwinden. Meist gilt das Abstellen aber als Ordnungs­widrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. In schweren Fällen – etwa wenn die Entsorgung zu Boden-, Luft- oder Wasser­verschmut­zung führt – kann es sich auch um eine Straftat handeln.

Es drohen hohe Bußgelder

Die Kommunen legen ihre Bußgelder selbst fest. In Berlin etwa ist illegale Müll­entsorgung ein echtes Problem. Für Sperr­müll auf der Straße oder im Wald sollen dort die Strafen von derzeit 150 bis 500 Euro auf 1 500 bis 11 000 Euro steigen. Sind Schad­stoffe im Spiel, wird es noch teurer.

Im eigenen Garten abstellen, ist kein Problem

Auf eigenem Grund und Boden – etwa im Vorgarten – darf man Zu-verschenken-Kisten dagegen aufstellen. Und der Welt auch einen alten Stuhl oder die funk­tions­tüchtige Mikrowelle anbieten. Steht eine Kiste mit Aussortiertem im Treppenhaus eines Mietshauses, drücken Haus­verwaltungen und Nach­barn oft ein Auge zu. Sinn­voll ist es trotzdem, nach­zufragen, ob das Abstellen erlaubt ist.

Tipp: Sie können gut erhaltene Sachen auch über Webplatt­formen wie nebenan.de und kleinanzeigen.de anbieten. Auch karitative Organisationen und viele Entsorger nehmen Spenden an. Gebrauchte Kleidung lässt sich oft auch verkaufen.

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