
Alte Sachen zum Verschenken. Krempel darf nicht an der Straße stehen. Dafür kann es ein Bußgeld geben. © IMAGO/CHROMORANGE
Auch wenn es gut gemeint ist: Aussortiertes einfach draußen zum Mitnehmen hinstellen, ist illegale Müllentsorgung. In Berlin drohen jetzt hohe Bußgelder.
„Vielleicht freut sich ja noch jemand darüber!“ – das denken wohl viele und stellen Ungeliebtes, Ausrangiertes und Überflüssiges an den Straßenrand. Ein Zettel mit der Aufschrift „zu verschenken“ soll klarmachen, dass es sich hier nicht um Müll handelt. Doch Entsorgungsbetriebe und Ordnungsämter sehen das oft anders: Zu-verschenken-Kisten sind für sie illegaler Müll.
Im öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit
Egal, ob es sich um eine Vase in Top-Zustand oder eine alte Matratze handelt – Dinge auf die Straße zu stellen, fällt unter die Kategorie „illegal abgestellter Sperrmüll“. Einige Kommunen dulden es, wenn Kisten nur kurzzeitig bei trockenem Wetter im öffentlichen Raum auftauchen und dann auch wieder verschwinden. Meist gilt das Abstellen aber als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. In schweren Fällen – etwa wenn die Entsorgung zu Boden-, Luft- oder Wasserverschmutzung führt – kann es sich auch um eine Straftat handeln.
Es drohen hohe Bußgelder
Die Kommunen legen ihre Bußgelder selbst fest. In Berlin etwa ist illegale Müllentsorgung ein echtes Problem. Für Sperrmüll auf der Straße oder im Wald sollen dort die Strafen von derzeit 150 bis 500 Euro auf 1 500 bis 11 000 Euro steigen. Sind Schadstoffe im Spiel, wird es noch teurer.
Im eigenen Garten abstellen, ist kein Problem
Auf eigenem Grund und Boden – etwa im Vorgarten – darf man Zu-verschenken-Kisten dagegen aufstellen. Und der Welt auch einen alten Stuhl oder die funktionstüchtige Mikrowelle anbieten. Steht eine Kiste mit Aussortiertem im Treppenhaus eines Mietshauses, drücken Hausverwaltungen und Nachbarn oft ein Auge zu. Sinnvoll ist es trotzdem, nachzufragen, ob das Abstellen erlaubt ist.
Tipp: Sie können gut erhaltene Sachen auch über Webplattformen wie nebenan.de und kleinanzeigen.de anbieten. Auch karitative Organisationen und viele Entsorger nehmen Spenden an. Gebrauchte Kleidung lässt sich oft auch verkaufen.
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- In Italien drohen Autofahrern ab sofort saftige Strafen, wenn sie Müll aus dem Auto werfen. In Deutschland fallen Bußgelder dagegen meist deutlich niedriger aus.
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- Altes Brot, Kochabfälle oder die Reste vom Mittagessen gehören in die Biotonne. Plastiktüten haben dort jedoch nichts zu suchen. Seit 1. Mai gelten strengere Regeln.
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- Winzig klein, aber ein großes Thema: Die Stiftung Warentest beantwortet die wichtigsten Fragen zu Mikroplastik und welche Auswirkungen die Teilchen auf die Umwelt haben.
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