Grundstückseigentümer in Hessen, Berlin und Bremen müssen es dulden, wenn ihr Nachbar sein Haus dämmt und die Grenzwand dadurch in ihr Grundstück ragt. Die drei Bundesländer haben im Jahr 2009 Gesetze erlassen, die den Überbau gegen den Willen des Eigentümers ermöglichen. In Hessen und Berlin muss der Nachbar, der die Grenze überschreitet, dem anderen dafür als Entschädigung eine jährliche „Überbaurente“ zahlen. In Bremen ist kein Ausgleich vorgesehen.
Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem Bodenwert der überbauten Fläche und einer angemessenen Verzinsung. Beispiel: Eine 15 Meter breite Wand ragt wegen der Dämmung 15 Zentimeter hinüber. Das ergibt einen Überbau von 2,25 Quadratmetern. Bei 410 Euro Bodenwert und 5 Prozent Zins sind dafür pro Jahr rund 46 Euro Überbaurente zu zahlen.
In den anderen Bundesländern können sich Grundstückseigentümer oft wehren. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass sie keinen Überbau dulden müssen (Az. 6 U 121/09).
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