Standmixer im Test

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Reiner Metzger
  • Testleitung: Dr. Dirk Lorenz
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Standmixer im Test Testergebnisse für 16 Standmixer freischalten

Im Test: 16 Standmixer, darunter drei Hoch­leistungs­mixer sowie fünf Smoothie-Maker. Einkaufs­zeitraum: April bis Mai 2024. Die Preise ohne Versand­kosten werden durch geizhals.de erhoben.

Zubereitungen: 45 %

Die Zubereitungen wurden für ausgewählte Funk­tionen geprüft in Anlehnung an Din EN 60619:2005–05 („Elektrisch betriebene Küchen­maschinen, Prüf­verfahren zur Bestimmung der Gebrauchs­eigenschaften“). Wir berück­sichtigten dabei Anbieter­angaben und mitgeliefertes Zubehör.

Wir bereiteten, sofern möglich, die maximalen Mengen zu. Wenn nötig passten wir die Einfüll­menge nach unten an. Drei Experten beur­teilten subjektiv Gleich­mäßig­keit sowie gegebenenfalls Feinheit und Struktur der Zubereitungen.

Teils ermittelten wir zusätzlich, ob beim Sieben Rück­stände blieben (Maschen­weiten zwischen 0,8 und 4 Milli­metern). Der erste Pürier­versuch fand ohne Zuhilfe­nahme des Stopfers statt, der zweite Versuch mit Stopfer, sofern mitgeliefert.

Folgende Rezepte bereiteten wir zu:

  • Gemüse-Smoothie: Apfel 34 %, Staudensel­lerie 20 %, Ingwer 2 %, frischer Spinat 4 %, Wasser 40 %.
  • Obst-Smoothie: Apfel 37 %, getrock­nete Datteln 10 %, Banane 13 %, Joghurt 40 %.
  • Getränk mit gefrorenen Früchten: Gefrorene Himbeeren 33 %, Zitronensaft 7 %, Wasser 60 %.
  • Kalte Gemüse­suppe: in Anlehnung an Din EN 60619 , Abschnitt 12 mit je 20 % rohen Kartoffeln, Möhren und Zwiebeln, 40 % Wasser.
  • Nur bei Stand- und Hoch­leistungs­mixern: Babybrei: aus Fleisch und gekochtem Gemüse (70 % Fest­bestand­teile, 30 % Wasser).
  • Mayonnaise: aus Eigelb, Eiweiß, Öl – so vorhanden nach Hersteller-Rezept, sonst in Anlehnung an Din EN 60619, Abschnitt 13 „Emulgieren mit ganzem Ei“ (Eigelb und Eiweiß).

Halt­barkeit: 15 %

Wir ermittelten zunächst die mitt­lere Leistungs­aufnahme für das Pürieren verschiedener Zubereitungen. Mit dieser Leistung prüften wir die Halt­barkeit in bis zu 750 Zyklen. Die Geräte waren dabei mit einer Mischung aus Zeitungs­papier und Wasser gefüllt. Als Zyklus definierten wir fünf­mal eine Minute Betrieb, mit jeweils 2,5 Minuten Pause samt aktiver Kühlung. Nach jedem Zyklus 20 Minuten Pause mit aktiver Kühlung.

Geräte und Behälter haben wir getrennt gekühlt, die Prüfung wurde mit zwei identischen Behältern alternierend durch­geführt.

Hand­habung: 30 %

Ein Experte beur­teilte die Gebrauchs­anleitung. Drei erfahrene Prüfe­rinnen unterschiedlichen Alters und Hand­größen prüften folgende Punkte: Bedienen und Einstell­möglich­keiten, Aufsetzen und Abnehmen des Mixgefäßes inklusive Montage der Messer­einheit, Füllen und Ausgießen, Reinigen, Aufbewahren.

Umwelt: 5 %

Wir ermittelten den Strom­verbrauch während der Funk­tions­prüfungen (außer Babybrei und Mayonnaise) und im Auszustand.

Die Geräuschprüfung erfolgte subjektiv durch drei Experten während des Betriebes mit Wasser auf höchster Stufe sowie während der Funk­tions­prüfungen bei der jeweils schwersten Belastung.

Sicherheit: 5 %

Wir testeten ausgewählte Punkte in Anlehnung an die Sicher­heits­norm für Küchen­maschinen Din EN 60335–2–14 („Besondere Anforderungen für Küchen­maschinen“) in Verbindung mit Din EN 60335–1 („Sicherheit elektrischer Geräte für den Haus­gebrauch, Allgemeine Anforderungen“).

Wir prüften unter anderem, ob

  • die Geräte feuchtig­keits­beständig sind,
  • gegen elektrischen Schlag geschützt,
  • bei blockiertem Motor sicher bleiben,
  • das Messer ohne aufgesetzten Mixbehälter oder mit geöff­netem Deckel läuft,
  • die laufende Klinge zugäng­lich ist,
  • die Geräte unbe­absichtigt in Betrieb gehen können.

Außerdem beur­teilten wir die Stand­festig­keit während des Mixens.

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Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Die Stiftung Warentest wendet für den Test Standmixer folgende Abwertungen an:

Halt­barkeit: Ab Befriedigend im Urteil Halt­barkeit werteten wir das Qualitäts­urteil ab. Je schlechter die Urteile, desto stärker der jeweilige Abwertungs­effekt.

Zubereitungen: War der Babybrei ausreichend, werteten wir die Note Zubereitungen um eine Note ab.

Hand­habung: Lautete die Note im Prüf­punkt Hand­habung Ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil nur eine Note besser sein. Lautete die Teilnote im Unter­punkt Reinigen ausreichend, werteten wir die Hand­habung um eine halbe Note ab.

Umwelt: War der Punkt Umwelt ausreichend, werteten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab. Beur­teilten wir das Geräusch als ausreichend, konnte das Urteil für den Prüf­punkt Umwelt nur um eine Note besser sein.

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31 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.03.2025 um 16:23 Uhr
    Sicherheitsbewertung bei Braun Powerblend 9

    @renner-clarissa: Die Smoothiemaker im Test sind konstruktionsbedingt nur mit geschlossenem Mixgefäß zu betreiben. Von den Standmixern im Test hingegen können bis auf zwei alle ohne Deckel betrieben werden. Die Ausnahmen sind die Modelle von Koenic und Rommelsbacher. Sie haben deshalb ein Sehr Gut bei der Sicherheit, die anderen Standmixer nur dieses von Ihnen beschriebene Befriedigend. Weil ein Mixer generell nicht unbeaufsichtigt von Erwachsenen betrieben werden sollte und bei manchen Mischungen ein Nachschieben mit einem geeigneten Stößel praktisch ist, haben wir in diesem Sicherheits-Punkt nicht stärker abgewertet.
    Bitte beachten Sie, dass es in der europäischen Norm nicht zwingend erforderlich ist, dass der Mixer nur mit geschlossenem Deckel betrieben werden darf.
    Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren dürfen die Geräte nicht bedienen. Auch ein beaufsichtigter Betrieb durch Kinder sollte ausgeschlossen sein.

  • renner-clarissa am 13.03.2025 um 18:29 Uhr
    Sicherheit des Braun Powerblend 9

    Ich habe den Hochleistungsmixer aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse (Testsieger) gekauft. Die Sicherheit wurde mit befriedigend bewertet. Man kann den Mixer aber ohne Deckel starten. Die Messer sind frei zugänglich. Aufgrund der Größe des Mixgefäßes finde ich dies sehr bedenklich. Gerade wenn man mit Kindern den Mixer benutzen will (bei uns 4 und 7), sehe ich hier einen erheblichen Sicherheitsmangel. Es gibt auch preiswerte Geräte, die nur mit geschlossenem Deckel arbeiten.
    Wie kommt dieses Testergebnis im Bereuch Sicherheit zustande? Das ist mir wirklich absolut unverständlich. Ich erwäge den Mixer wieder zurückzuschicken.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2024 um 09:19 Uhr
    Ersatzteilverfügbarkeit

    @bradfield: Auf Grund von Kapazitätsgründen haben wir in diesem Test auf eine Abfrage der Ersatzteilverfügbarkeit verzichtet.

  • bradfield am 21.11.2024 um 18:34 Uhr
    Ersatzteile?

    Wieso wurde die Ersatzteil Versorgung nicht berücksichtigt? Meiner Erfahrung nach hält das schneidwerk nicht ewig, und oftmals kann man es nicht als Ersatzteil nachkaufen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.11.2024 um 09:26 Uhr
    Bewertung der Lautstärke der Standmixer

    @WittyPitty: In unserer Untersuchung bewerteten drei Experten subjektiv, wie laut die Geräte sind.
    Laut waren alle Mixer, im direkten Vergleich gab es aber Unterschiede, die durch die Bewertung deutlich werden. Die Ergebnisse für das Urteil Geräusch liegen zwischen Sehr gut und Ausreichend. Der genannte Smoothie-Maker von WMF wurde bei Geräusch mit Gut bewertet.