
Die Mietpreisbremse gilt für zahlreiche Wohnungen vor allem in Ballungsgebieten wie hier Berlin. © Getty Images PA
Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundesgerichtshof erneut mieterfreundlich geurteilt.
Die Mietbremse ist bereits seit 1. Juni 2015 Gesetz. Sie gilt in Gemeinden und Städten, für die die Länder einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt und eine Mietbremsverordnung erlassen haben. Hier erfahren Sie, wo die Mietpreisbremse gilt, welche Rechte sie Mietern gibt und wie Gerichte bisher geurteilt haben.
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- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen, Regelungen zu Nachmietern, Übergabe und Rückzahlung der Kaution – wer seinen Mietvertrag kündigt, hat einiges zu beachten.
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@bird-cage: Vielen Dank für den Hinweis, das freut uns zu hören! Wenn Sie mögen, schicken Sie uns gern noch die weiteren Daten, die zur Eintragung Ihrer Mietpreisbremse in die Tabelle nötig sind: finanztest@stiftung-warentest.de
MhM Hamburg hat mir kompetent geholfen, die Höhe der Miete, die ich aufgrund der Mietpreisbremse zahle, erfolgreich anzufechten. Der Betrag, den ich einspare, einschließlich der Erstattung für die letzten 18 Monate, ist beträchtlich.
Liebes Test.de-Team, könnt ihr vielleicht eine Umfrage zur Meinung und ggf. geplanter Verhaltensänderung um Bezug auf Vermietung durchführen? Besonders die Punkte Instandhaltung, Modernisierung, Neuvermietung, Eigennutzung, Verkaufsinterrese wären spannend. Anekdote: in meinem Kreis habe ich einige Eigentümer, bei denen die Kosten schon höher sind, als es die verordnete Miete tragen könnte, und freie Wohnungen werden erst gar nicht mehr vermietet. Wenn solch ein Vermieter in dieser Kostensituation z.B dann sogar an Mieter mit Klagewut, Mietminderung, Nachbarschaftsstreit oder gar extremen Wohnungsverschleiss(Sachbeschädigung) gerät, kann das eine finanzielle Krise verursachen. Wo ist da noch die Motivation?
Zwischen Ihrer Mietpreisbremse und der Eigenbedarfskündigung einen Zusammenhang zu sehen, ist Spekulation. Ihr Vermieter würde das jedenfalls bestreiten. Richtig ist: Seine Rechte in Anspruch zu nehmen, begründet eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass auch die Gegenseite alle ihre Rechte ausschöpft. Darauf haben wir stets hingewiesen. Die Eigenbedarfskündigung ist für Mieter ein ärgerliches, aber bei Miete einer Wohnung von Privatleuten oder Personengesellschaften unvermeidliches Risiko, soweit die besondere Schutzfrist für Mieter nach Umwandlung einer Miet- zur Eigentumswohnung abgelaufen ist .
Wir haben uns an alle beschriebenen Schritte genauestens gehalten und hatten 2 Monate nach Durchsetzung der Mietpreisbremse die Eigenbedarfskündigung im Briefkasten. Wenn auf dieses Risiko hingewiesen wird, dann wird meistens schnell argumentiert, dass die Hürden der Eigenbedarfskündigung hoch seien. Letztendlich ist eine simple, aber gut durchdachte Begründung jedoch genug, um Menschen aus ihrer Wohnung zu werfen. Auf den Mietverein, dem wir beigetreten sind, ist kein Verlass seitdem der Fall etwas komplexer geworden ist. Unter dem Strich haben wir nun über 7.000 EUR verloren. Daher mein Rat: Mietpreisbremse nur durchsetzen, wenn man nicht vor hat, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben.