Fortbildung1 Familienmediation/ Wirtschaftsmediation

rückwärts Zur Startseite

Testkommentar

Außer ­einem Mindest­alter von 25 Jahren gibt es keine Voraus­set­zungen für die Zulassung. Wahl­weise kann während der Aus­bildung die Familien­media­tion ver­tieft oder statt­dessen Wirt­schafts­media­tion belegt werden. Zielgruppen sind Mitarbeiter aus sozialen Einrichtungen, Juristen, Führungskräfte, Wirtschafts- und Steuerberater und Betriebsräte. Die Ausbildungsdauer ist flexibel und kann über einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren absolviert werden. Es fehlt eine Falldokumentation. Daher erfüllt die Ausbildung das Anforderungsprofil nicht.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter Süd Fußnote: 9 - Fortbildung1 : Familienmediation/ Wirtschaftsmediation Fußnote: 10

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter Süd
Merkmale
Seminar­ort(e) Stutt­gart
Preis ca. 3400  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 52 bis 104  Wochen Fußnote: 1
Umfang insgesamt Fußnote: 2 200  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 2 30  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 2
davon zu dokumentieren 0
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Wirt­schaft und Familie Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
BAFM Fußnote: 4 Ja‑Häkchen
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
Flexibles Modul­system, Dauer kann 1 bis 2 Jahre betragen.
Fußnote: 2
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Baden-Württem­berg, Bayern
Fußnote: 10
In Koope­ration mit dem Media­tions­institut Stutt­gart-Sonnen­berg.