Matratzen-Grund­stoff von BASF Krebs­verdächtiger Stoff in Matratzen

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Der Chemiekonzern BASF hat wochen­lang einen mit Schad­stoffen belasteten Rohstoff für Schaum­stoff­matratzen produziert. Dieser Rohstoff (Toluoldii­socyanat) dient als Ausgangs­material für Schaum­stoffe. Er könnte mitt­lerweile in Matratzen und Sitz­pols­tern verarbeitet worden seien. Inzwischen hat das Bundes­institut für Risiko­bewertung eine erste Einschät­zung der Gesund­heits­risiken veröffent­licht.

2 500 Tonnen belasteter Schaum­stoff im Umlauf

Toluoldii­socyanat (TDI) ist ein wichtiger Ausgangs­stoff, unter anderem für Schaum­matratzen und Sitz­polster. Vom 25. August bis 29. September 2017 produzierte BASF in Ludwigs­hafen aufgrund eines Produktions­fehlers mit Dichlor­benzol verunreinigtes TDI. 7 500 Tonnen dieser Substanz lieferte BASF aus, an 50 Kunden. Ein Drittel davon sind laut BASF bereits von ihren Kunden verarbeitet worden, also 2 500 Tonnen. BASF und seine Direkt­kunden arbeiten nun daran, jene Produkte ausfindig zu machen, in denen die Substanz verarbeitet worden ist.

Der Matratzen­verband beschwichtigt

Dichlor­benzol kann Haut, Atemwege und Augen reizen und steht unter dem Verdacht, Krebs zu verursachen. Der Fach­verband Matratzen-Industrie e.V. beschwichtigt. Zwar verbleibe das Dichlor­benzol (kurz DCB) im fertigen Schaum. Doch pauschale Aussagen über allgemeingefähr­liche Matratzen seien unhalt­bar. Der Matratzen­verband begründet das folgendermaßen: „Wenn man davon ausgeht, dass es mindestens eine Woche dauert, bis aus einem Schaum­block eine Matratze entstanden ist, die in den Handel gelangt, hat sich der DCB-Wert nach Information der BASF auf 10 Prozent der ursprüng­lichen Belastung reduziert.“

Das sagt BASF

BASF selbst hat nach eigener Auskunft aus Messungen im belasteten Schaum­stoff eine Raum­luft­belastung errechnet. Diese errechnete Belastung liege „deutlich“ unter dem gesetzlichen DCB-Grenz­wert an Arbeits­plätzen von 1ppm für die Dichlor­benzol-Variante 1,4-DCB. Ppm (eng­lisch – „Parts per million“) bezeichnet die Zahl der Schad­stoff­teilchen pro eine Million Teilchen Luft. Gegen­über der Stiftung Warentest nannte ein Vertreter der BASF für ein Worst-Case-Szenario (kein Luft­austausch im Raum, der Schad­stoff entweicht voll­ständig in der ersten Nacht) eine Belastung von 0,3 ppm. Für eine übliche Schlafraum­konstellation mit einer hoch belasteten Matratze ergebe sich laut BASF-Messungen eine DCB-Konzentration in der Raum­luft von etwa 0,02ppm.

Was dieses „deutlich“ unter dem Referenz­wert im Detail für die Gesundheit bedeutet, lässt sich schlecht abschätzen. Die Grenz­werte für Arbeits­plätze, auch MAK-Werte genannt, lassen sich nicht eins zu eins auf private Haushalte über­tragen. Wenn über­haupt ein Grenz­wert für private Räume fest­gelegt ist, dann in aller Regel weit unter dem Wert für Arbeits­plätze. Würde beispiels­weise eine Matratze in einem Test der Stiftung Warentest die Raum­luft mit 1 ppm belasten, bekäme sie die Note Mangelhaft. Die Experten der Stiftung Warentest bezweifeln darüber hinaus, dass in der Produktion von Matratzen die Schaum­stoffe in der Regel so gelagert werden, dass sie über eine ganze Woche auslüften können.

Bundes­institut: kein gesundheitliches Risiko

Am 20. Oktober teilte das Bundes­institut für Risiko­forschung (BfR) seine „Vorläufige Einschät­zung möglicher Dichlor­benzol­emissionen aus Matratzen“ mit. Das BfR weist ausdrück­lich darauf hin, dass für die vorliegende “erste konservative Einschät­zung“ die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Mess­ergeb­nisse zugrunde gelegt wurden. Die entsprechenden Prüf- beziehungs­weise Mess­protokolle lägen dem BfR nicht vor, die Validität der analytischen Daten könne daher durch das BfR nicht über­prüft werden. Auf dieser Basis kommt das BfR zur Einschät­zung, „dass kein gesundheitliches Risiko für Verbrauche­rinnen und Verbraucher, die mit den belasteten Matratzen in Kontakt kamen, zu erwarten ist.“ Das Bundes­institut nennt unter anderem folgende Herstel­ler­angaben (www.bfr.bund.de): Bei der Herstellung von TDI kam es zu einer Belastung mit Dichlor­benzolen (DCB). „Dabei handelt es sich um ein 1:1-Gemisch aus 1,2-DCB und 1,4-DCB. Durch die Kontamination kam es laut Herstel­ler­angaben zu einem Maximal­gehalt von 500 ppm Dichlor­benzol. Normaler­weise liegen die DCB-Gehalte im TDI-Vorprodukt laut Hersteller unter 3 ppm.“

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Stiftung Warentest testet regel­mäßig auf Schad­stoffe

Anbieter von Schaum­matratzen und Sitz­pols­tern, die im fraglichen Zeitraum geschäumt wurden, müssen ihre Produkte nun auf Dichlor­benzol prüfen. Diese Unter­suchungen dauern einige Tage. Auch die Stiftung Warentest fahndet in ihren Matratzentests stan­dard­mäßig nach Dichlor­benzol. Im aktuellen Test von Kalt­schaum­matratzen aus dem September 2017 fiel kein Produkt mit erhöhten Dichlor­benzol­werten auf. Die Matratzen hatten wir allerdings deutlich vor dem 25. August 2017 einge­kauft.

Rück­rufe und Liefer­stopps

Rück­ruf Dunlopillo. Inzwischen hat Dunlopillo Matratzen zurück­gerufen, die zwischen 26. September und 6. Oktober ausgeliefert wurden.

Rück­ruf und Produktions­stopp Recticel. Recticel hat Produktion und Auslieferung einge­stellt. Das Unternehmen vertreibt Matratzen in Deutsch­land unter den Namen Schlaraffia, Sembella, Superba und Swiss­flex.

Rück­nahme Ikea.* Auch Ikea bietet besorgten Kunden die Rück­nahme an. Das gilt für die Latex-Matratzen Morgedal, Matrand, Myrbacka sowie Matratzen der Familie Hövag, Hafslo, Hyllestad. Matratzen, die seit dem 25. August 2017 erworben wurden, können unter Vorlage des Liefer­scheins, der Rechnung oder des Kassenbons gegen Erstattung des Kauf­preises zurück­geben werden. Am 16.10.2017 hat Ikea test.de gegen­über mitgeteilt, dass die mit dem Schad­stoff belasteten Matratzen nicht in Deutsch­land verkauft worden seien. Das Rück­nahme-Angebot für besorgte Kunden gelte aber weiter.

Dänisches Betten­lager. Das Unternehmen teilt mit, dass es belastete Produkte aus dem Verkauf genommen habe. Es handle sich um bestimmte Matratzenmodelle, die im Zeitraum vom 13.09.2017 bzw. 17.09.2017 bis zum 12.10.2017 verkauft wurden: Schlaraffia Ergonomica (Verkaufs­zeitraum 13.09.2017 – 12.10.2017), Paradies Edition, Paradies Air, ErgoMaxx Blue Power, Breckle Classic Spring, Breckle Diamond Spring, ErgoMaxx Energie, Kinder­matratze Schlaf-Gut, Breckle 5-Zonen Taschenfederkern, Zauber­schlaf Melodie Taschenfederkern, Zauber­schlaf Doppel-Taschenfederkern Noah, Zauber­schlaf Juna (Verkaufs­zeitraum 17.09.2017 – 12.10.2017). Kunden, die im Zeitraum vom 13.09.2017 bzw. 17.09.2017 bis zum 12.10.2017 eine der angegebenen Matratzen erworben haben, können sie in jeder Filiale zurück­geben. Sie haben die Wahl zwischen einem Ersatz­produkt, Gutschein oder Rück­erstattung des Kauf­preises.

Die Rechte von Matratzenkäufern

Verunsicherte Kunden, die bei anderen Anbietern womöglich belastete Matratzen gekauft haben, sollten die Matratze einst­weilen nicht weiter verwenden und sich an den Händler wenden. Kann er den Verdacht nicht ausräumen, hat er eine neue Matratze zu liefern oder den Kauf­preis zu erstatten. Von welchem Zeit­punkt an gekaufte Matratzen möglicher­weise mit zu viel Dichlor­benzol belastet sind, können wir nicht sagen. Ikea bietet die Rück­nahme für schon ab 25. August verkaufte Matratzen an. Dunlopillo hingegen hat Matratzen zurück­gerufen, die ab dem 26. September geliefert wurden.

Übrigens: Schon der begründete Verdacht, ein Produkt könne gesund­heits­schädliche Stoffe enthalten, kann nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hof einen Mangel darstellen und Kundenrechte wie das Recht auf Nach­lieferung oder das Rück­tritts­recht begründen. Details dazu in unserer Meldung zu Dioxin im Ei.

Diese Meldung ist am 12. Oktober 2017 auf test.de erschienen. Wir haben sie zuletzt am 23. Oktober 2017 aktualisiert.

* Korrektur. Ursprüng­lich hatten wir an dieser Stelle geschrieben, Ikea habe die Produkte zurück­gerufen. Tatsäch­lich bietet Ikea nur eine Rücknahme an.

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Isi81 am 23.04.2018 um 13:20 Uhr
Welche Firmen?

Hallo,
welche Firmen sind davon denn betroffen?
Gibt es eine Liste oder ähnliches?

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2018 um 16:41 Uhr
Irisette 7-Zonen-Tonnentaschenfederkernmatratze

@CarMar: Die Irisette 7-Zonen-Tonnentaschenfederkernmatratze von Tchibo haben wir zuletzt 2012 untersucht. Zu der im August 2017 verkauften Irisette können wir keine Bewertung beisteuern. Sie werden verstehen, dass wir ausschließlich über die Produkte und Dienstleistungen, die wir geprüft haben, bewertende Auskunft geben können. Da die Irisette seit 2012 jedoch nicht Gegenstand eines Tests war, können wir keine produktbezogenen Informationen mitteilen. (Se)

CarMar am 12.04.2018 um 12:57 Uhr
Belasteten Rohstoff für Schaum­stoff­matratzen!

Da ich letztes Jahr am 28. August 2017 eine neue Matratze (irisette® 7-Zonen-Tonnentaschenfederkernmatratze, 1.000er) bei Tschibo gekauft habe, möchte ich gerne wissen, ob diese Matratze belastet ist?

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.04.2018 um 11:42 Uhr
Schadstoffbelastung in Matratzen

@Tom_1: Wie in unserer Meldung dargestellt, ist der Produktionsfehler im Zeitraum vom 25. August bis 29. September aufgetreten. Daher gehen wir davon aus, dass die Produktion zum früheren Zeitpunkt keine Belastung mit Dichlorbenzol hatte. In unseren Untersuchungen der Matratzen haben wir regelmäßig auch auf diesen Schadstoff geprüft und keine Funde festgestellt. Aber für Produkte, die wir nicht untersucht haben, können wir natürlich keine untersuchungsgestützte Einschätzung abgeben. (spl)

Tom_1 am 04.04.2018 um 14:51 Uhr
Liebe Experten der Stiftung Warentest,

Liebe Experten der Stiftung Warentest,
ich habe letztes Jahr am 10. August 2017 eine neue matratze für meinen 3 jährigen sohn gekauft.
Kann man aufgrund des Kaufdatums mit sicherheit ausschließen, dass die matratze gesundheitsgefährdend belastet ist mit diesem verunreinigten BASF-Schaum?
Oder kann es sein, dass die produktion bei BASF auch schon zu einem früheren Zeitpunkt nicht geklappt hat und der matratzenschaum auch schon früher belastet war als im artikel angegeben?
Vielen Dank für eine kurze Info.
Tom