Ein Finanztest-Leser fragt: „Wegen des Brexits will der Anbieter meiner britischen Lebensversicherung, Standard Life, meinen Vertrag von seiner schottischen auf die irische Gesellschaft übertragen. Habe ich dadurch Nachteile?“ Die Antwort der Finanztest-Experten:
Leider ja! Wie Standard Life mitteilt, entfällt durch die Übertragung der bisherige Insolvenzschutz für in Euro geführte Verträge, wenn es zur Übertragung käme. Bisher würde der britische Entschädigungsfonds FSCS einspringen, sollte Standard Life zahlungsunfähig werden. In Irland existiere „kein vergleichbarer Schutz“, räumt der Versicherer ein. Für den Fall einer Insolvenz habe das Unternehmen getrennte Kapitalanlagen, die für die Kunden zur Verfügung stünden. Noch ist die Übertragung nicht sicher, sie müsse noch von den schottischen Behörden genehmigt werden und sei für „Anfang 2019“ geplant.
Tipp: Haben auch Sie Nachricht über einen Umzug Ihres Lebensversicherungsvertrags der Standard Life erhalten? Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenpflichtige Überprüfung der Verträge und Beratung an.
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@MLG76: Wir werden uns in Finanztest 02/19 weiter um das Thema kümmern. Ein Recht zur Rückabwicklung wird von den Anbietern abgelehnt, da der Entschädigungsfonds FSCS kein Vertragsbestandteil war bzw. ist. Somit wäre der Wegfall des Entschädigungsfonds keine Änderung der Vertragsbedingungen. Tatsächlich sind die Anbieter mit ihren Angaben zum gesetzlichen Entschädigungsfonds wohl nur ihren gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachgekommen (VVG-Informationspflichtenverordnung §1 (1) 5.). (TK)
Da hier der Anbieter, wenn auch auf Grund des übergeordnet beschlossenen Brexit unfreiwillig, einseitig die Vertragsbedingungen wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschlechtert, müsste dem Versicherungsnehmer doch eigentlich ein Recht zur Rückabwicklung, schadlosen Kündigung o. ä. eingeräumt werden. Die Standard Life Brexit Hotline teilt hierzu mit, es gäbe vermehrt Anrufe von Versicherungsnehmern mit ähnlicher Rechtsauffassung. Aktuell gäbe es diese Möglichkeit jedoch nicht. Kurzum: Pech gehabt und einfach die Kröte schlucken?