Lebens­versicherung Was bedeutet der Brexit für Stan­dard-Life-Kunden?

Ein Finanztest-Leser fragt: „Wegen des Brexits will der Anbieter meiner britischen Lebens­versicherung, Stan­dard Life, meinen Vertrag von seiner schottischen auf die irische Gesell­schaft über­tragen. Habe ich dadurch Nachteile?“ Die Antwort der Finanztest-Experten:

Leider ja! Wie Stan­dard Life mitteilt, entfällt durch die Über­tragung der bisherige Insolvenz­schutz für in Euro geführte Verträge, wenn es zur Über­tragung käme. Bisher würde der britische Entschädigungs­fonds FSCS einspringen, sollte Stan­dard Life zahlungs­unfähig werden. In Irland existiere „kein vergleich­barer Schutz“, räumt der Versicherer ein. Für den Fall einer Insolvenz habe das Unternehmen getrennte Kapital­anlagen, die für die Kunden zur Verfügung stünden. Noch ist die Über­tragung nicht sicher, sie müsse noch von den schottischen Behörden genehmigt werden und sei für „Anfang 2019“ geplant.

Tipp: Haben auch Sie Nach­richt über einen Umzug Ihres Lebens­versicherungs­vertrags der Stan­dard Life erhalten? Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kosten­pflichtige Über­prüfung der Verträge und Beratung an.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.12.2018 um 14:35 Uhr
    Rückabwicklung bzw. schadlose Kündigung?

    @MLG76: Wir werden uns in Finanztest 02/19 weiter um das Thema kümmern. Ein Recht zur Rückabwicklung wird von den Anbietern abgelehnt, da der Entschädigungsfonds FSCS kein Vertragsbestandteil war bzw. ist. Somit wäre der Wegfall des Entschädigungsfonds keine Änderung der Vertragsbedingungen. Tatsächlich sind die Anbieter mit ihren Angaben zum gesetzlichen Entschädigungsfonds wohl nur ihren gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachgekommen (VVG-Informationspflichtenverordnung §1 (1) 5.). (TK)

  • MLG76 am 07.12.2018 um 10:37 Uhr
    Rückabwicklung bzw. schadlose Kündigung?

    Da hier der Anbieter, wenn auch auf Grund des übergeordnet beschlossenen Brexit unfreiwillig, einseitig die Vertragsbedingungen wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschlechtert, müsste dem Versicherungsnehmer doch eigentlich ein Recht zur Rückabwicklung, schadlosen Kündigung o. ä. eingeräumt werden. Die Standard Life Brexit Hotline teilt hierzu mit, es gäbe vermehrt Anrufe von Versicherungsnehmern mit ähnlicher Rechtsauffassung. Aktuell gäbe es diese Möglichkeit jedoch nicht. Kurzum: Pech gehabt und einfach die Kröte schlucken?