Rundum-Versicherungsschutz auf Reisen bietet die LTA GmbH in Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern an. Der Schnelltest zeigt, was das Angebot taugt.
Angebot
Der Jahresvertrag enthält Leistungen für viele Widrigkeiten rund um den Urlaub wie Krankheit, Unfall, Krankenrücktransport, Rücktritt, Umbuchung, Gepäckdiebstahl, Notruf. Der Jahrespreis beträgt 96 Euro für eine Einzelperson und 122 Euro für Familien.
Vorteil
Das umfassende Paket bietet den weltweiten Auslandsreisekranken- und den Reiserücktrittsschutz ohne Altersbeschränkung. Nur für die Auslandsreise-Unfallversicherung gilt ein Höchstalter von 75 Jahren.
Nachteil
Der Krankenrücktransport wird nur übernommen, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Der Versicherer zahlt maximal 100 000 Euro. Für Krankheitskosten kommt er nach Ablauf des Vertrages nur bis zu drei Monate auf. Bei Pandemien wie der Schweinegrippe greift der Schutz nicht. Reiserücktritts- und Gepäckschutz gibt es nur mit Selbstbehalt: 10 Prozent des Reisepreises beziehungsweise 50 Euro beim Gepäckschutz.
Finanztest-Kommentar
Das Paket ist nur eingeschränkt zu empfehlen. Der Krankenschutz enthält viele ungünstige Klauseln. Durch Selbstbehalte können einzelne Leistungen teuer werden.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornogebühren. Unser Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen zeigt, wie Sie das Risiko am besten absichern.
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- Nach einem Tauchunfall auf Bali musste ein Paar binnen 48 Stunden in die Druckkammer. Die Zeit lief, doch die Ärzte wurden erst nach Zahlungszusage der Versicherer aktiv.
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Mir wurde etwas über 2 Jahre vor meiner Rente betriebsbedingt gekündigt. Der von uns gebuchte Urlaub wurde deshalb storniert, da die finanziellen Auswirkungen für uns nicht absehbar waren. Dies geschah entsprechend §2 der Versicherungsbedingungen und nach Anraten der Versicherung:
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die Leistung?
1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes nach Buchung der Reise von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
...
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. (...)
was wiederum heißt, das die Unzumutbarkeit u.a. im Verlust des Arbeitsplatzes begründet ist.
Die Erstattung der Stornierungskosten wurde abgelehnt.
Absolute Schrott Versicherung.
Im Schadensfall wird als erstes die Stornorechung des Reiseveranstalters nicht akzeptiert.
Die Bearbeitungszeit ist Mangelhaft.
Man muss Mehrseitigen Schadensbogen ausfüllen mit zusätzlichem Ärztlichen Attest.
Und dann obwohl ein Ärztliches Attest vorliegt, wollen die aufeinmal einsicht in die Patientakte über die komplett Zeit von Beginn der Versicherung.
In meinem Fall über ein 1/2 Jahr.
Habe bis heute noch kein Geld zurück erhalten.
Am besten Finger weg von dieser Versicherung!
Am 11. Nov. 2018 hatte ich wegen plötzlicher Herzkrankheit meiner Frau einen Schadensfall für die Reiserücktrittsversicherung. Trotz Erledigung aller Formalitäten innerhalb einer Woche erfolgte keinerlei Information des Versicherers. Nach mehreren Anrufen, emails und Schreiben, schaltete ich nach 3 Monaten Wartezeit letztlich einen Anwalt ein.
Sofort bekam ich eine Abrechnung mit den entsprechenden Abzügen und dem Hinweis auf zügige Bezahlung. Das ist nun auch schon wieder 2 Wochen her. Die Mitarbeiter von LTA sind sehr freundlich, aber vor dieser Versicherung kann ich nur warnen. Vermutlich muss ich für den Erhalt der zugesagten Erstattung wieder einen Anwalt einschalten.
Die Beiträge werden zügig abgebucht aber Erstattungen erfolgen nur unter Druck.
Auch bei uns wurde bei einem Schadensfall (Koffer im Zug gestohlen), nach sehr viel Briefen mit Versicherung und Anschreiben vom Anwalt nicht bezahlt. Auch ich habe jahrelang immer brav gezahlt, aber wenn es um Schadenersatz geht wird nicht bezahlt. echt blamabel, nie wieder solch eine Versicherung, lieber das Geld sparen. All in One LTA. nein Danke
1. Ein korrekt eingereichter, von der LTA akzeptierter und zur Erstattung zugesagter KV-Schadensfall (ca. 100 € Kosten!) vom Oktober 2011 wurde trotz x-maliger sowohl schriftlich als auch telefonischer Erstattungs-Zusicherung der LTA (und unserer x-maligen Mahnungen) bis April 2012 nicht erstattet. Hat die LTA ihren KV-Vertragspartner so schlecht im Griff, dass LTA-Erstattungs-Zusicherungen nicht eingehalten werden? Oder pokert die LTA darauf, dass der Kunde „wegen dieser geringfügigen Summe“ schon nicht klagen wird?
2. Statt der Erstattung kam am 23.03.2012 eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung, gezeichnet Thorsten Aßmann / LTA Geschäftsführer. Eine unserer schon gebuchten Reisen hat dadurch keinen Versicherungsschutz mehr. Da wir vor diesem Fall jahrelang schadensfreie, pünktlich zahlende Kunden waren: LTA nicht empfehlenswert!!!