Kündigung wegen Eigenbe­darfs Sonder­regel für Kirche

Die Kirche darf einem Mieter wegen Eigenbe­darfs kündigen – auch wenn sie die Wohnung nicht für sich braucht, sondern für eine nahe­stehende juristische Person. Damit gab der Bundes­gerichts­hof dem evangelischen Kirchen­kreis Düssel­dorf Recht, der in dem Haus eine Beratungs­stelle der Diakonie unterbringen wollte. Weil Kirche und Diakonie sich nahe­stehen, sei die Kündigung gerecht­fertigt (Az. VIII ZR 238/11). Üblicher­weise können Vermieter nur Eigenbedarf anmelden, wenn sie das Haus zu Wohn­zwecken für sich selbst brauchen, für nahe Angehörige oder eine im Haushalt lebende Person.

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