Die Kirche darf einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen – auch wenn sie die Wohnung nicht für sich braucht, sondern für eine nahestehende juristische Person. Damit gab der Bundesgerichtshof dem evangelischen Kirchenkreis Düsseldorf Recht, der in dem Haus eine Beratungsstelle der Diakonie unterbringen wollte. Weil Kirche und Diakonie sich nahestehen, sei die Kündigung gerechtfertigt (Az. VIII ZR 238/11). Üblicherweise können Vermieter nur Eigenbedarf anmelden, wenn sie das Haus zu Wohnzwecken für sich selbst brauchen, für nahe Angehörige oder eine im Haushalt lebende Person.
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- Stiefel auf der Fußmatte, Blumen im Treppenhaus. In der Hausgemeinschaft sorgt das oft für Streit. Hier lesen Sie, was erlaubt ist – und was Sie lieber bleiben lassen.
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- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Beispiel: das „Streichen der Fenster“.
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- Brauchen Vermieter ihre Wohnung für sich oder die Familie, dürfen sie Mietern kündigen. Liegt eine besondere Härte vor, können diese aber trotz Eigenbedarfs bleiben.
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