
Die private Krankenversicherung ist ein Bund fürs Leben – und in manchen Fällen schwerer aufzulösen als eine Ehe. Wer befürchtet, die Beiträge in Zukunft nicht mehr zahlen zu können, sollte rasch handeln. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann und wie das geht.
Wenn die Beiträge steigen
Dass jemand aus der privaten Krankenversicherung raus möchte, kann verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, das Einkommen nicht. Doch ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne weiteres möglich. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Gutverdienende erst die Vorteile der privaten Versicherung mitnehmen und später, wenn sie älter und häufiger krank sind, den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Last fallen.
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Rückkehr nur unter bestimmten Voraussetzungen
Um wieder Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, brauchen privat Versicherte erst einmal eine „Eintrittskarte“. Für die meisten heißt das: Sie müssen zunächst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie als Arbeitnehmer über 450 und nicht mehr als 5 362,50 Euro (Werte für 2021) im Monat verdienen, ihr Einkommen also über der Geringfügigkeitsgrenze, aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Oder wenn sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, studieren oder sich in Ausbildung befinden.
Wie Arbeitnehmer in die Kasse zurückkommen
Arbeitnehmer unter 55 Jahren werden wieder versicherungspflichtig, wenn ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 64 350 Euro brutto im Jahr (5 362,50 Euro im Monat) sinkt. Zum Entgelt zählen auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wer schon am 31. Dezember 2002 privat versichert war, muss sein Gehalt sogar unter 58 050 Euro brutto im Jahr (Werte für 2021) drücken.
Finanztest erklärt, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun können, die
- ihr Gehalt nicht reduzieren wollen,
- bereits 55 Jahre oder älter sind,
- sich in der Vergangenheit haben von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Hauptberuflich Selbstständige haben es schwer
Selbstständig Erwerbstätige kommen nur in die Kasse zurück, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ihr Hauptberuf ist. Denn sonst ist sowohl die Versicherungspflicht als auch die Familienversicherung ausgeschlossen.
Finanztest erklärt:
- was Selbstständige tun können, die ihre Selbstständigkeit nicht weitgehend aufgeben wollen,
- worauf es den Kassen ankommt, damit eine Selbstständigkeit als Nebenjob anerkannt wird.
Rückweg über Umwege
Wer sehr geringe Einkünfte hat, kommt auch über die Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Ehe- oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner unter. Wer es über Versicherungspflicht oder Familienversicherung auch nur für einen Tag in die gesetzliche Krankenversicherung schafft, darf sich freiwillig weiterversichern. Früher waren dafür Vorversicherungszeiten erforderlich. Doch die gelten nur noch in wenigen Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn jemand nach dem Ende der Versicherungspflicht oder Familienversicherung in eine andere Kasse wechseln möchte.
Finanztest erklärt, welche Regelungen gelten,
- wenn ein Privatversicherter mit einer gesetzlich krankenversicherten Person verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt,
- wenn Privatversicherte vorübergehend im EU-Ausland arbeiten.
Wenns doch nicht geht
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken.
Finanztest erklärt,
- wie Privatversicherte durch einen Tarifwechsel zum Teil mehrere Hundert Euro im Monat sparen,
- was bei Leistungsverzicht und Selbstbehalt zu beachten ist,
- was es mit „Standardtarif“ und „Basistarif“ auf sich hat.
Wenn für Sie bereits klar ist, dass Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben werden, und Sie vor allem daran interessiert sind, mit einem Tarifwechsel Geld zu sparen, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Special Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.
Dieses Thema ist im März 2016 erschienen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2021.