Testergebnisse für Gothaer MediClinic Premium

Gothaer: MediClinic Premium Ge­wich­tung Testurteil
 Qualitäts­urteil
100 % -
Aktuelles Preis-/Leis­tungs­ver­hältnis
80 % Befriedigend (3,1)
Beitrags­ent­wick­lung in der Ver­gangenheit
20 % -

Produktmerkmale für Gothaer MediClinic Premium

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Kranken­haus­zusatz­ver­sicherungen-Ein­bett­zimmer 07/2020
Produktgruppe Junge Tarife (Bewertung der Beitrags­ent­wick­lung nicht möglich)
Monats­beitrag (Euro) Fußnote: 1 58
Leis­tungs­ein­schränkungen (A-F) Fußnote: 2 C
Markt­einführung (Monat/Jahr) 04/17

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

Euro­beträge sind kauf­män­nisch gerundet.

Leis­tungs­ein­schränkungen A-F

A: Erstattung von Arzt­honoraren nur bis zum Höchst­satz der Gebühren­ordnung für Ärzte.

B: Keine Über­nahme der Mehr­kosten für all­gemeine Kranken­haus­leis­tungen bei der Wahl eines anderen als auf der Ein­weisung genannten Kranken­hauses.

C: Kein Ersatz­kranken­hausgeld bei Unter­bringung im Zweibett­zimmer mit Chef­arzt­behand­lung.

D: Kein Ersatz­kranken­haus­tagegeld bei Unter­bringung im Mehr­bett­zimmer ohne Chef­arzt­behand­lung.

E: Keine Kosten­erstattung für Chef­arzt­behand­lung bei ambulanten Operationen im Kranken­haus.

F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriums­behand­lungen anbieten, muss vor Behand­lungs­beginn eine Genehmigung einge­holt werden.

So haben wir getestet

Fußnote: 1
Für Ein­tritts­alter 43 Jahre.
Fußnote: 2
A: Erstattung von Arzt­honoraren nur bis zum Höchst­satz der Gebühren­ordnung für Ärzte. B: Keine Über­nahme der Mehr­kosten für all­gemeine Kranken­haus­leis­tungen bei der Wahl eines anderen als auf der Ein­weisung genannten Kranken­hauses. C: Kein Ersatz­kranken­hausgeld bei Unter­bringung im Zweibett­zimmer mit Chef­arzt­behand­lung. D: Kein Ersatz­kranken­haus­tagegeld bei Unter­bringung im Mehr­bett­zimmer ohne Chef­arzt­behand­lung. E: Keine Kosten­erstattung für Chef­arzt­behand­lung bei ambulanten Operationen im Kranken­haus. F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriums­behand­lungen anbieten, muss vor Behand­lungs­beginn eine Genehmigung einge­holt werden.
Stand:
01.06.2020