Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test

So haben wir getestet

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Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test

  • Testergebnisse für 37 Kranken­haus­zusatz­ver­sicherungen-Ein­bett­zimmer 07/2020 Anzeigen
  • Testergebnisse für 24 Kranken­haus­zusatz­ver­sicherungen-Zweibett­zimmer 07/2020 Anzeigen

Im Test

Finanztest hat Kranken­haus­zusatz­versicherungen aller privaten Kranken­versicherer untersucht, die jedem gesetzlich Versicherten offen­stehen und nicht an andere Versicherungen gebunden sind. Bei den Tarifen im Test ist keine Selbst­beteiligung des Kunden vorgesehen. Sie sind nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert. Das heißt, dass die Versicherer Alterungs­rück­stel­lungen bilden, die Beiträge steigen daher nicht mit dem Alter.

Alle Tarife mussten folgende Mindest­leistungen bieten:

  • Chef­arzt­behand­lung mit Über­nahme der Arzt­honorare mindestens bis zum Höchst­satz der Gebühren­ordnung für Ärzte (3,5-fach).
  • Wahl­leistung Unterkunft: Einbett­zimmer im Vergleich der Einbett­zimmertarife und Zweibett­zimmer im Vergleich der Zweibett­zimmertarife.
  • Freie Wahl unter allen zugelassenen Kliniken für gesetzlich Versicherte.
  • Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungs­recht in den ersten drei Jahren.

Nicht untersucht haben wir:

  • Tarif­kombinationen, die neben der Kosten­über­nahme für Klinik­leistungen auch solche für Leistungen nieder­gelassener Ärzte oder Zahn­ärzte enthalten.
  • Zusatz­tarife, die nur bei Kranken­haus­auf­enthalten infolge von Unfällen oder bestimmten Erkrankungen leisten.
  • Einsteiger­tarife für junge Versicherte, die nach einigen Jahren oder mit dem Erreichen eines fest­gelegten Höchst­alters entweder ein Ende des Versicherungs­schutzes oder ein Umsteigen auf einen anderen Tarif vorsehen.
  • Tarife für spezielle Berufs­gruppen wie Ärzte.

Getestet wurden 37 Einbett- und 24 Zweibett­zimmertarife. Ein- oder Zweibett­zimmertarife, die dem Kunden die Wahl der Unterbringung lassen, aber kein Ersatz-Kranken­haus­tagegeld vorsehen, wenn er nur das Zweibett­zimmer in Anspruch nimmt, haben wir in den Vergleich für Einbett­zimmertarife aufgenommen.

Die Gesell­schaft Continentale hat die Teil­nahme an unserer Unter­suchung verweigert. Die entsprechenden Tarif­daten haben wir verdeckt erhoben.

Für beide Vergleiche haben wir Beiträge für gesunde Modell­kunden mit einem Eintritts­alter von 43 Jahren zugrunde gelegt.

Finanztest-Qualitäts­urteil

Jeder Tarif wurde im Hinblick auf folgende Punkte bewertet:

  • das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis und
  • die Beitrags­entwick­lung in der Vergangenheit (vergangene sieben Jahre).

Als Ergebnis haben wir ein Finanztest-Qualitäts­urteil vergeben.

Stichtag der Unter­suchung war der 1. Juni 2020. Tarife, die erst nach dem 1. Juni 2013 auf den Markt gekommen sind, haben wir nur im Hinblick auf ihr aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet.

Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis (80 Prozent)

Das Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt sich als Quotient aus dem Beitrag und den erreichten Leistungs­punkten für Mindest- und Zusatz­leistungen.

Für die Bewertung wurde der Markt als Maßstab zugrunde gelegt (relativer Vergleich). Ein Urteil Sehr gut bedeutet daher, das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis des Tarifs liegt weit über dem Markt­durch­schnitt, ein Urteil Mangelhaft heißt, es liegt weit darunter.

Leistungen. Wir haben nur Leistungen berück­sichtigt, die in den Versicherungs­bedingungen garan­tiert sind. Bewertet wurde nach einem Punkte­system. Die Gewichtung der Leistungen orientierte sich an der statistischen Wahr­scheinlich­keit für den Umfang ihrer Inan­spruch­nahme (kalkulatorisches Gewicht). Daher bekamen alle Tarife bereits 90 Prozent der Punkte für die Mindest­leistungen. 10 Prozent der Punkte gab es für folgende Zusatz­leistungen:

  • Über­nahme von Arzt­honoraren über den Höchst­satz (3,5-fach) der Gebühren­ordnung für Ärzte hinaus; Gewicht: 3 Prozent.
  • Über­nahme der Mehr­kosten für allgemeine Kranken­haus­leistungen, wenn der Versicherte ein anderes als das auf der Einweisung genannte Kranken­haus aufsucht; Gewicht: 0,5 Prozent.
  • Kosten­erstattung für Chef­arzt­behand­lung bei ambulanten Operationen im Kranken­haus; Gewicht: 3,5 Prozent.
  • Höhe des Ersatz-Kranken­haus­tagegeldes, wenn der Versicherte nur die allgemeinen Kranken­haus­leistungen in Anspruch nimmt (Mehr­bett­zimmer ohne Chef­arzt­behand­lung); Gewicht im Vergleich der Zweibett­zimmertarife: 2,5 Prozent, im Vergleich der Einbett­zimmertarife: 1,5 Prozent.
  • Leistung in Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriums­behand­lungen anbieten – auch ohne besondere vorherige Genehmigung; Gewicht 0,5 Prozent.
  • Im Vergleich der Einbett­zimmertarife: Höhe des Ersatz-Kranken­haus­tagegeldes, wenn Versicherte nur das Zweibett­zimmer mit Chef­arzt­behand­lung bean­spruchen; Gewicht: 1 Prozent.

Beitrags­entwick­lung (20 Prozent)

Wir haben die Entwick­lung der Neugeschäfts­beiträge in den letzten sieben Jahren bewertet. Die Beitrags­entwick­lung ergibt sich als Quotient aus dem Beitrag am 1. Juni 2020 und dem Beitrag am 1. Juni 2013.

Für die Bewertung wurde der Markt als Maßstab zugrunde gelegt (relativer Vergleich). Ein Urteil Sehr gut bedeutet daher, die Beitrags­entwick­lung des Tarifs war weit positiver als der Markt­durch­schnitt, ein Urteil Mangelhaft heißt, sie war weit schlechter.

Leistungs­einschränkungen

Bietet ein Tarif eine Leistung gar nicht, dann haben wir dies mit den Groß­buch­staben A bis F in der Tabelle kennt­lich gemacht.

Die Leistungs­einschränkung „F“ ist auch aufgeführt, wenn nur bei Anschluss­heilbe­hand­lungen oder in folgenden Ausnahme­fällen in Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriums­behand­lungen anbieten, auf die vorherige Genehmigung verzichtet wird: bei Notfall­behand­lungen, bei Behand­lungen in TBC-Heil­stätten, bei Akut­erkrankungen während Rehabe­hand­lungen, wenn es sich bei der Klinik um das einzige Versorgungs­kranken­haus am Wohn­ort handelt und/oder wenn nur diese Klinik die einzige Erfolg versprechende Behand­lung durch­führen kann.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 16:36 Uhr
Ambulante Operation

@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.

Stepsch am 20.06.2023 um 07:31 Uhr
ambulanter Operation

Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:02 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.