
Die Chefärztin behandelt Kassenpatienten in der Regel nur, wenn das Krankenhaus dies für notwendig hält. Gilt auch für Chefärzte.
Wer sich als Kassenpatient regelmäßig in der Klinik vom Chefarzt behandeln lassen möchte, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die Stiftung Warentest hat 37 Einbettzimmer- und 24 Zweibettzimmertarife verglichen. In jeder Kategorie gibt es einen Testsieger mit dem Qualitätsurteil Sehr gut sowie mehrere gute Angebote. Ein 43-jähriger Neukunde zahlt für einen Einbettzimmertarif zwischen 39 und 75 Euro im Monat, beim Zweibettzimmertarif sind es zwischen 36 und 49 Euro.
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Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung
Die wichtigsten Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung sind:
- Chefarztbehandlung,
- komfortablere Unterbringung,
- mehr Freiheit bei der Klinikwahl.
Damit können auch gesetzlich Versicherte die wesentlichen Vorteile in Anspruch nehmen, die sonst Privatpatienten vorbehalten sind.
Gesetzlich Versicherte liegen üblicherweise im Mehrbettzimmer, es sei denn, es gibt medizinische Gründe für eine Einzelunterbringung oder das Zweibettzimmer ist bereits Standard. Behandelt werden sie von den jeweils Dienst habenden Ärztinnen und Ärzten. Die Chefinnen und Chefs behandeln Kassenpatienten nur, wenn ihr besonderes Fachwissen und Können im Einzelfall erforderlich ist.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen zudem ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gehen, das einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen hat. Wählen sie eine andere Klinik, in der Kassen mehr für die Behandlung bezahlen müssen, kann die Kasse ihnen den Aufpreis in Rechnung stellen.
Das bietet unser Test von Krankenhauszusatzversicherungen
Testergebnisse. Unsere beiden Tabellen zeigen Bewertungen der Stiftung Warentest für 37 Einbettzimmer- und 24 Zweibettzimmer-Policen, jeweils mit Chefarztbehandlung. Bewertet haben wir das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis und die Beitragsentwicklung in den zurückliegenden sieben Jahren für einen 43-jährigen gesunden Modellkunden. Die Qualitätsurteile reichen von Sehr gut bis Mangelhaft.
Krankenhaus und Corona. Welche Wahlleistungen im Krankenhaus stehen in Zeiten der Corona-Pandemie überhaupt zur Verfügung? Was bringt hier eine private Zusatzversicherung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Tipps und Hintergrund. Sie erfahren, worauf Sie beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung achten sollten und was es kosten würde, den Aufschlag für das Einbettzimmer selbst zu zahlen. Außerdem sagen wir, was von Krankenhauszusatzversicherungen zu halten ist, die von gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf den Testbericht aus Finanztest 07/2020.
Patienten bezahlen erst einmal selbst
Die wichtigste Leistung einer Krankenhauszusatzversicherung ist nicht die Finanzierung des besseren Zimmers, sondern die Kostenerstattung für die „Wahlleistung Arzt“. Alle Ärztinnen und Ärzte, die an der Behandlung mitwirken, von der Radiologin bis zum Anästhesisten, sind in diesem Fall leitende Ärzte und rechnen privat ab. Die Patienten erhalten also viele Rechnungen, die sie bezahlen und dann zur Erstattung bei der Zusatzversicherung einreichen.
Tipp: Sie möchten gleich ganz von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln? Die Voraussetzungen dafür erklären wir in unserem Special Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungshilfe. Die besten Privat-Tarife zeigt unser Vergleich private Krankenversicherung.
Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter
Unsere Modellkunden sind beim Abschluss der Versicherung 43 Jahre alt. Ungefähr in diesem Alter interessieren sich viele Menschen erstmals für das Thema. Wesentlich länger sollte man aber auch nicht warten. Denn je älter jemand beim Eintritt in den Vertrag ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Selbst die günstigsten Einbettzimmertarife kosten beim Abschluss mit 53 Jahren bereits zwischen 50 und 58 Euro. Ist eine Neukundin oder ein Neukunde bereits 63 Jahre alt, kostet die Versicherung in günstigen Tarifen 65 bis 76 Euro monatlich. Die meisten können mit Anfang 60 zudem keine makellose Patientenakte mehr vorweisen. Fast jeder hat in diesem Alter irgendeine Vorerkrankung oder nimmt Medikamente. In diesen Fällen können die Beiträge noch höher sein.
Verträge nur für Gesunde
Nicht nur das Alter, auch der Gesundheitszustand interessiert die Versicherer. Im Antrag müssen Interessenten viele Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahren beantworten. Versicherer können Kunden ablehnen, Risikozuschläge verlangen oder Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschließen. Hier etwas zu verharmlosen oder wegzulassen, hat keinen Sinn. Versicherer können später die Patientenunterlagen von den behandelnden Ärzten anfordern und prüfen, ob eine Krankheit bereits bei Vertragsschluss bekannt war.
Nachträglicher Risikozuschlag möglich
Hat jemand absichtlich etwas verschwiegen, weil er sonst wahrscheinlich keinen Vertrag bekommen hätte, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Kunde verliert den Versicherungsschutz, seine bis dahin eingezahlten Beiträge sind weg, und er muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen. Danach dürfte es auch schwierig werden, sich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern. Selbst wenn jemand versehentlich etwas nicht richtig angegeben hat, kann das zur Folge haben, dass er seinen Versicherungsschutz entweder ganz verliert, oder der Versicherer ihm nachträglich Risikozuschläge auferlegt.
Besser frühzeitig abschließen
Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Krankenhauszusatzversicherung bereits mit Anfang 30 abzuschließen, solange noch keine gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind. Wichtig ist jedoch, sich zuerst um Themen wie die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder die Altersvorsorge zu kümmern. Eine Möglichkeit ist auch, gleich die ganze Familie zu versichern. Ein Einbettzimmertarif bei einem unserer Testsieger kostet für Kinder nur 3 bis 7 Euro im Monat. Die Verträge können später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Versicherungen für Erwachsene umgewandelt werden.
Nutzerkommentare, die vor dem 16. Juni 2020 gepostet wurden, beziehen sich auf eine frühere Untersuchung.
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