Testergebnisse für Bayer. Beamten-KK/UKV KlinikPRIVAT/2
Bayer. Beamten-KK/UKV: KlinikPRIVAT/2 Fußnote: 1 | Gewichtung | Testurteil |
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100 % | befriedigend (3,4) | |
Aktuelles Preis-/Leistungsverhältnis
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80 % | Befriedigend (3,4) |
Beitragsentwicklung in der Vergangenheit
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20 % | Ausreichend (3,6) |
Produktmerkmale für Bayer. Beamten-KK/UKV KlinikPRIVAT/2 |
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Untersuchungsprogramm | |
Untersuchungsprogramm | Krankenhauszusatzversicherungen-Zweibettzimmer 07/2020 |
Monatsbeitrag (Euro) Fußnote: 2 | 45 |
Leistungseinschränkungen (A, B, D, E, F) Fußnote: 3 | F |
Markteinführung (Monat/Jahr) | 01/13 |
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
Eurobeträge sind kaufmännisch gerundet.
Leistungseinschränkungen A,B,D,E,F
A: Erstattung von Arzthonoraren nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
B: Keine Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei der Wahl eines anderen als auf der Einweisung genannten Krankenhauses.
D: Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung.
E: Keine Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten, muss vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung eingeholt werden.
- Fußnote: 1
- Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (ein Versichertenbestand).
- Fußnote: 2
- Für Eintrittsalter 43 Jahre.
- Fußnote: 3
- A: Erstattung von Arzthonoraren nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. B: Keine Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei der Wahl eines anderen als auf der Einweisung genannten Krankenhauses. D: Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. E: Keine Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus. F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten, muss vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung eingeholt werden.
- Stand:
- 01.06.2020