24 Krankenhauszusatzversicherungen-Zweibettzimmer 07/2020
Ihre für den Vergleich vorgemerkten Produkte
Krankenhauszusatzversicherungen-Zweibettzimmer 07/2020 - Junge Tarife (Bewertung der Beitragsentwicklung nicht möglich)
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Fußnote: 1
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- Produktgruppe:
- Junge Tarife (Bewertung der Beitragsentwicklung nicht möglich)
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- Monatsbeitrag (Euro) Fußnote: 2 :
- 48
- Leistungseinschränkungen (A, B, D, E, F) Fußnote: 3 :
- D
- Markteinführung (Monat/Jahr):
- 12/17
Qualitätsurteil - Aktuelles Preis-/Leistungsverhältnis Ausreichend (4,1) Beitragsentwicklung in der Vergangenheit - -
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- Produktgruppe:
- Junge Tarife (Bewertung der Beitragsentwicklung nicht möglich)
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- Monatsbeitrag (Euro) Fußnote: 2 :
- 47
- Leistungseinschränkungen (A, B, D, E, F) Fußnote: 3 :
- Keine
- Markteinführung (Monat/Jahr):
- 10/13
Qualitätsurteil - Aktuelles Preis-/Leistungsverhältnis Ausreichend (3,9) Beitragsentwicklung in der Vergangenheit - -
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- Produktgruppe:
- Junge Tarife (Bewertung der Beitragsentwicklung nicht möglich)
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- Monatsbeitrag (Euro) Fußnote: 2 :
- 43
- Leistungseinschränkungen (A, B, D, E, F) Fußnote: 3 :
- F
- Markteinführung (Monat/Jahr):
- 10/16
Qualitätsurteil - Aktuelles Preis-/Leistungsverhältnis Befriedigend (2,8) Beitragsentwicklung in der Vergangenheit - -
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SZ Fußnote: 4
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- Produktgruppe:
- Junge Tarife (Bewertung der Beitragsentwicklung nicht möglich)
-
- Monatsbeitrag (Euro) Fußnote: 2 :
- 47
- Leistungseinschränkungen (A, B, D, E, F) Fußnote: 3 :
- F Fußnote: 5
- Markteinführung (Monat/Jahr):
- 09/17
Qualitätsurteil - Aktuelles Preis-/Leistungsverhältnis Befriedigend (3,5) Beitragsentwicklung in der Vergangenheit - -
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
Reihenfolge: Nach Qualitätsurteil, bei gleichen Werten nach Alphabet.
Eurobeträge sind kaufmännisch gerundet.
Leistungseinschränkungen A,B,D,E,F
A: Erstattung von Arzthonoraren nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
B: Keine Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei der Wahl eines anderen als auf der Einweisung genannten Krankenhauses.
D: Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung.
E: Keine Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten, muss vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung eingeholt werden.
- Fußnote: 1
- Online-Versicherer.
- Fußnote: 2
- Für Eintrittsalter 43 Jahre.
- Fußnote: 3
- A: Erstattung von Arzthonoraren nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. B: Keine Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei der Wahl eines anderen als auf der Einweisung genannten Krankenhauses. D: Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. E: Keine Kostenerstattung für Chefarztbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus. F: Für Kliniken, die auch Reha-, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen anbieten, muss vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung eingeholt werden.
- Fußnote: 4
- Höchsteintrittsalter (Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr): 75 Jahre.
- Fußnote: 5
- Für F gilt: Ausnahme: Bei der Behandlung handelt es sich um eine medizinisch notwendige stationäre Operation.
- Stand:
- 01.06.2020