Kosmetikerinnen behandeln, beraten und verkaufen im Bereich der Schönheitspflege. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Haut zu pflegen und zu verbessern. Während sich Frisöre nur mit Meistertitel selbstständig machen dürfen, reicht für Kosmetikerinnen der Gewerbeschein.
Die Berufsbezeichnung „Kosmetikerin“ ist nicht geschützt, die Ausbildung nicht einheitlich geregelt. Manche haben ein oder zwei Jahre eine staatlich anerkannte Schule, andere nur den Schnellkurs einer Kosmetikfirma absolviert.
In der DDR war die Ausbildung zur „Schönheitspflegerin“ ein ordentliches Handwerk mit Gesellen- und Meisterprüfung. Im August 2003 soll „Kosmetiker/-in“ (wieder) als anerkannter Ausbildungsberuf im dualen System eingeführt werden. Die Ausbildung heißt „dual“, weil sie an zwei Orten, im Betrieb und an der Berufsschule, durchgeführt wird.
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