Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Finanzämter dürfen heimlich auf Kontodaten von Steuerzahlern zugreifen. Das soll bei der Suche nach Steuersündern helfen, die Kapitalerträge an der Behörde vorbei kassieren. Zu den Basisdaten, die erhoben werden dürfen, gehören Kontonummer, Name und Geburtstag des Kontoinhabers. Kontostände oder einzelne Geldtransfers bleiben dagegen für das Finanzamt tabu. Nur bei konkretem Verdacht auf eine Steuerstraftat können die Behörden fordern, dass sämtliche Kontobewegungen offengelegt werden.
Finanztest sagt, auf welche Daten die Finanzbehörde künftig zugreifen kann und was Steuerzahler beachten sollten.
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