Kündigung Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung wechseln – so gehts

Kündigung Kfz-Versicherung - Kfz-Versicherung wechseln – so gehts

Günstig versichert. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, sollte die Kündigungs­fristen kennen. © IMAGO / Zoonar

Kfz-Versicherung wechseln und sparen? Das ist leicht – fünf Schritte reichen. Die Kündigung muss meist bis zum 30. November beim Versicherer sein.

Der Herbst gilt in der Kfz-Versicherungs­branche als Wechsel­saison, denn die allermeisten Verträge laufen in der Auto­versicherung bis zum Jahres­ende. Die ordentliche Kündigungs­frist beträgt einen Monat zum Versicherungs­jahres­ende. Die Kündigung muss daher bis zum 30. November einge­reicht werden. Wird nicht recht­zeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag auto­matisch um ein weiteres Jahr.

Etwas anderes gilt, wenn der Beitrag steigt. Dann gibt es ein Sonderkündigungs­recht. Es besteht einen Monat lang ab Zugang der Beitrags­erhöhung. Kommt die Rechnung zum Beispiel Mitte November, kann der Versicherungs­vertrag bis Mitte Dezember gekündigt werden.

In fünf Schritten zum neuen Vertrag

Schritt 1: Den eigenen Beitrag prüfen

Wer realistisch vergleichen will, sollte schauen, wie viel die eigene Police nächstes Jahr kosten würde. Der Preis lässt sich mit unserem Onlinerechner aktuell und pass­genau ermitteln, sofern die Beitrags­rechnung noch nicht vorliegt. Wie teuer der Tarif wird, steht ansonsten in der kommenden Beitrags­rechnung. Wird die Prämie höher, ohne dass beispiels­weise wegen eines Schadens zurück­gestuft wurde, haben Versicherte ein einmonatiges Sonderkündigungs­recht.

Manchmal fällt der Preis­anstieg auf den ersten Blick kaum oder gar nicht auf, wenn Versicherte etwa wegen unfall­frei gefahrener Jahre in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse rutschen und ihr Rabatt steigt. Kfz-Prämien lassen sich nur bei gleicher Schadenfrei­heits­klasse wirk­lich vergleichen.

Schritt 2: Leistungen fest­legen

Je nachdem, wie alt und wert­voll ein Auto ist, gilt es zu entscheiden, ob lediglich Haft­pflicht- oder zusätzlich Kasko­schutz abge­schlossen werden soll. Die Unterschiede erklären wir in unserem kostenfreien Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

Wichtig ist, dass eine Kfz-Versicherung folgende Leistungen bietet:

Haft­pflicht. Die Deckungs­summe sollte möglichst 100 Millionen Euro betragen.

Voll­kasko. Keine Kürzung bei grober Fahr­lässig­keit. Sonst darf die Kfz-Versicherung die Zahlung kürzen, etwa wenn es gekracht hat, weil der Kunde eine rote Ampel über­fahren hat.

Wild­unfall. Die Teilkasko soll nicht nur bei Unfällen mit Haarwild leisten, sondern bei allen Tieren.

Marder. Die Teilkasko sollte Biss­schäden versichern und vor allem Folgeschäden mit mindestens 5 000 Euro.

Schritt 3: Preise vergleichen

Der Preis einer Auto­versicherung hängt von zahlreichen Varia­blen ab, unter anderem vom Wohn­ort, von der Typklasse (errechnet aus der Schadens­bilanz des Auto­modells) und von Eigenschaften der Fahre­rinnen und Fahrer. Die Prämien unserer Modell­kunden sind daher nicht mit dem Beitrag vergleich­bar, den jemand anderes für sein Auto zahlen müsste. Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermittelt individuelle Angebote fast aller Anbieter, die auf dem Markt verfügbar sind.

Schritt 4: Vertrag kündigen

Für die ordentliche Kündigung des alten Vertrags reicht ein formloses Schreiben per E-Mail: „Hier­mit kündige ich meine Kfz-Versicherung.“ Nicht vergessen: Datum, Vertrags­nummer, Kenn­zeichen und das Vertrags­ende zum 31. Dezember. Wichtig: Um eine Be­stäti­gung bitten.

Aufgepasst: Anders als in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung, wo Annahme­zwang gilt und die Versicherer jedem Kunden ein Angebot mindestens zum gesetzlichen Mindest­schutz machen müssen, dürfen sie in der Kfz-Teilkasko und in der Voll­kasko Kunden ablehnen. Das kann zum Beispiel bei sehr teuren Autos oder bei Pkw mit hohen Typklassen passieren. Wer damit rechnen muss, sollte zunächst eine neue Kfz-Versicherung finden und erst danach die alte kündigen.

Schritt 5: Neuen Vertrag abschließen

Wer sicher ist, dass er über­all ein seinen Wünschen entsprechendes Angebot findet, kann sich auch erst nach der Kündigung einen neuen Vertrag aussuchen. Besonders schnell und einfach geht ein Abschluss im Internet direkt auf den Webseiten der Versicherer.

Sonderkündigung: Außer­ordentlich wechseln

Zusätzlich zur regulären Kündigung können mehrere Gründe ein Sonderkündigungs­recht eröffnen:

Beitrags­erhöhung. Erhöht der Versicherer den Beitrag, gibt es ein vierwöchiges Sonderkündigungs­recht. Die Frist beginnt mit der Benach­richtigung über die Preis­erhöhung.

Das Sonderkündigungs­recht gilt nicht, wenn der Vertrag nur teurer wird, weil der Schadenfrei­heits­rabatt nach einem Unfall zurück­gestuft wird, mehr Kilo­meter gefahren wurden als vereinbart oder weil man umge­zogen ist und der neue Zulassungs­bezirk in der Regional­statistik teurer ist.

Wechsel des Fahr­zeugs. Wer sein altes Auto verkauft und ein anderes anschafft, darf den bisherigen Vertrag sofort beenden und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. In diesem Fall gilt keine Kündigungs­frist. Die Kfz-Versicherung endet, sobald das Fahr­zeug bei der Zulassungs­stelle abge­meldet ist. Wichtig ist, den Kfz-Versicherer umge­hend über den Verkauf zu informieren.

Nach einem Unfall. Nach jedem Schadens­fall kann die bestehende Kfz-Versicherung inner­halb eines Monats beendet werden, nachdem der Schaden bearbeitet wurde. Das Sonderkündigungs­recht gilt allerdings auch für den Versicherer.

Sonderfall unterjäh­rige Verträge. Selten gibt es auch Verträge, die unterjäh­rig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertrags­abschluss. In diesen Fällen müssen wechselwil­lige Kunden im Vertrag nach­sehen, zu welchem Termin ein Ausstieg möglich ist.

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