
Günstig versichert. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, sollte die Kündigungsfristen kennen. © IMAGO / Zoonar
Kfz-Versicherung wechseln und sparen? Das ist leicht – fünf Schritte reichen. Die Kündigung muss meist bis zum 30. November beim Versicherer sein.
Der Herbst gilt in der Kfz-Versicherungsbranche als Wechselsaison, denn die allermeisten Verträge laufen in der Autoversicherung bis zum Jahresende. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende. Die Kündigung muss daher bis zum 30. November eingereicht werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Etwas anderes gilt, wenn der Beitrag steigt. Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Es besteht einen Monat lang ab Zugang der Beitragserhöhung. Kommt die Rechnung zum Beispiel Mitte November, kann der Versicherungsvertrag bis Mitte Dezember gekündigt werden.
In fünf Schritten zum neuen Vertrag
Schritt 1: Den eigenen Beitrag prüfen
Wer realistisch vergleichen will, sollte schauen, wie viel die eigene Police nächstes Jahr kosten würde. Der Preis lässt sich mit unserem Onlinerechner aktuell und passgenau ermitteln, sofern die Beitragsrechnung noch nicht vorliegt. Wie teuer der Tarif wird, steht ansonsten in der kommenden Beitragsrechnung. Wird die Prämie höher, ohne dass beispielsweise wegen eines Schadens zurückgestuft wurde, haben Versicherte ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Manchmal fällt der Preisanstieg auf den ersten Blick kaum oder gar nicht auf, wenn Versicherte etwa wegen unfallfrei gefahrener Jahre in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse rutschen und ihr Rabatt steigt. Kfz-Prämien lassen sich nur bei gleicher Schadenfreiheitsklasse wirklich vergleichen.
Schritt 2: Leistungen festlegen
Je nachdem, wie alt und wertvoll ein Auto ist, gilt es zu entscheiden, ob lediglich Haftpflicht- oder zusätzlich Kaskoschutz abgeschlossen werden soll. Die Unterschiede erklären wir in unserem kostenfreien Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Wichtig ist, dass eine Kfz-Versicherung folgende Leistungen bietet:
Haftpflicht. Die Deckungssumme sollte möglichst 100 Millionen Euro betragen.
Vollkasko. Keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Sonst darf die Kfz-Versicherung die Zahlung kürzen, etwa wenn es gekracht hat, weil der Kunde eine rote Ampel überfahren hat.
Wildunfall. Die Teilkasko soll nicht nur bei Unfällen mit Haarwild leisten, sondern bei allen Tieren.
Marder. Die Teilkasko sollte Bissschäden versichern und vor allem Folgeschäden mit mindestens 5 000 Euro.
Schritt 3: Preise vergleichen
Der Preis einer Autoversicherung hängt von zahlreichen Variablen ab, unter anderem vom Wohnort, von der Typklasse (errechnet aus der Schadensbilanz des Automodells) und von Eigenschaften der Fahrerinnen und Fahrer. Die Prämien unserer Modellkunden sind daher nicht mit dem Beitrag vergleichbar, den jemand anderes für sein Auto zahlen müsste. Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermittelt individuelle Angebote fast aller Anbieter, die auf dem Markt verfügbar sind.
Schritt 4: Vertrag kündigen
Für die ordentliche Kündigung des alten Vertrags reicht ein formloses Schreiben per E-Mail: „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung.“ Nicht vergessen: Datum, Vertragsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende zum 31. Dezember. Wichtig: Um eine Bestätigung bitten.
Aufgepasst: Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo Annahmezwang gilt und die Versicherer jedem Kunden ein Angebot mindestens zum gesetzlichen Mindestschutz machen müssen, dürfen sie in der Kfz-Teilkasko und in der Vollkasko Kunden ablehnen. Das kann zum Beispiel bei sehr teuren Autos oder bei Pkw mit hohen Typklassen passieren. Wer damit rechnen muss, sollte zunächst eine neue Kfz-Versicherung finden und erst danach die alte kündigen.
Schritt 5: Neuen Vertrag abschließen
Wer sicher ist, dass er überall ein seinen Wünschen entsprechendes Angebot findet, kann sich auch erst nach der Kündigung einen neuen Vertrag aussuchen. Besonders schnell und einfach geht ein Abschluss im Internet direkt auf den Webseiten der Versicherer.
Sonderkündigung: Außerordentlich wechseln
Zusätzlich zur regulären Kündigung können mehrere Gründe ein Sonderkündigungsrecht eröffnen:
Beitragserhöhung. Erhöht der Versicherer den Beitrag, gibt es ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Die Frist beginnt mit der Benachrichtigung über die Preiserhöhung.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn der Vertrag nur teurer wird, weil der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zurückgestuft wird, mehr Kilometer gefahren wurden als vereinbart oder weil man umgezogen ist und der neue Zulassungsbezirk in der Regionalstatistik teurer ist.
Wechsel des Fahrzeugs. Wer sein altes Auto verkauft und ein anderes anschafft, darf den bisherigen Vertrag sofort beenden und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. In diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist. Die Kfz-Versicherung endet, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet ist. Wichtig ist, den Kfz-Versicherer umgehend über den Verkauf zu informieren.
Nach einem Unfall. Nach jedem Schadensfall kann die bestehende Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats beendet werden, nachdem der Schaden bearbeitet wurde. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings auch für den Versicherer.
Sonderfall unterjährige Verträge. Selten gibt es auch Verträge, die unterjährig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertragsabschluss. In diesen Fällen müssen wechselwillige Kunden im Vertrag nachsehen, zu welchem Termin ein Ausstieg möglich ist.
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