Untersuchungsprogramm
|
Untersuchungsprogramm
|
Wann Jahresabschlüsse abrufbar waren
|
|
Vollständiger Name
|
Bürgerwind Lamerdingen GmbH & Co. KG
|
Vermögensanlage aufgelegt (Jahr)
|
2014
|
2021
|
Galt Sechs-Monats-Frist 2021
|
Ja‑Häkchen
|
Geschäftsjahresende 2021
|
31.12.2021
|
Jahresabschluss 2021 unter unternehmensregister.de abrufbar
|
14.07.2022
|
2020
|
Galt Sechs-Monats-Frist 2020
|
Ja‑Häkchen
|
Geschäftsjahresende 2020
|
31.12.2020
|
Jahresabschluss 2020 unter unternehmensregister.de abrufbar
|
12.08.2021
|
2019
|
Galt Sechs-Monats-Frist 2019
|
Ja‑Häkchen
|
Geschäftsjahresende 2019
|
31.12.2019
|
Jahresabschluss 2019 unter unternehmensregister.de abrufbar
|
10.08.2020
|
Unsere Fragen und die Antworten, die wir erhalten haben (November 2022)
|
1. Warum waren Jahresabschlüsse erst nach Fristablauf abrufbar?
|
2019 und 2020: Mehrarbeit durch Corona-Pandemie (KUG/Überbrückungshilfen); 2021: Einreichung am 28.06.2022, damit keine verspätete Abgabe.
|
2. Wie lange dauerte es von der Einreichung Ihrer Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger bis zur Veröffentlichung?
|
2019: eingereicht am 06.08.20, veröffentlicht 10.08.20; 2020 eingereicht am 22.07.21, veröffentlicht am 12.08.21
|
3. Wie und wann haben der Bundesanzeiger oder das Bundesamt für Justiz Sie auf die Verspätung aufmerksam gemacht?
|
Nein.
|
4. Hat das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe?
|
Nein.
|
5. Hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deswegen bei Ihnen nachgefragt beziehungsweise Maßnahmen verhängt? Wenn ja, welche?
|
Nein
|