In Rehakliniken können viele Patienten ihre private Zusatzkrankenversicherung nicht nutzen. Das hält Volker Neumann, Professor für Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität in Berlin, für rechtswidrig.
Finanztest: Werden alle Patienten einer Reha-klinik gleich behandelt?
Neumann: Nein. Es gibt unterschiedliche Kostenträger wie die Rentenversicherung und die Krankenkassen und deshalb auch unterschiedliche Leistungsansprüche. Patienten der gesetzlichen Rentenversicherung zum Beispiel können ihre privaten Zusatzversicherungen in Rehakliniken nicht nutzen. Die Rentenversicherung hat den Kliniken praktisch untersagt, private Zusatzleistungen anzubieten.
Finanztest: Warum?
Neumann: In der Rentenversicherung herrscht wohl die Sorge, dass sonst den Patienten ohne Zusatzversicherung Leistungen vorenthalten werden, die zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Man befürchtet, dass Vertragsärzte behaupten, einige Leistungen könnten nur privat abgerechnet werden. Das berechtigt die Rentenversicherung jedoch nicht zu einem Verbot von Zusatzleistungen. Mehr Transparenz könnte hier Abhilfe schaffen.
Finanztest: Hat der privat Zusatzversicherte denn Anspruch auf solche Zusatzleistungen?
Neumann: Die Ansprüche hat er gegenüber seinem privaten Versicherer. Sie sind Eigentum der Versicherten und vom Grundgesetz geschützt. Also ist das flächendeckende Verbot für die Kliniken, Patienten der Rentenversicherung private Zusatzleistungen anzubieten, nichtig.
Finanztest: Sollten Patienten ihre Ansprüche mit der Rentenversicherung auskämpfen?
Neumann: Die Reha-Patienten haben genug Probleme, sie sollten nicht auf den Rechtsweg verwiesen werden. Die einfachste Lösung wäre die Weigerung einer Rehaklinik, den Vertrag mit der Verbotsklausel zu unterschreiben. Auf jeden Fall sollten die privaten Krankenversicherer die Rentenversicherung wegen Verletzung des wettbewerbsrechtlichen Diskriminierungsverbots vor den Kartellgerichten verklagen. Die Rentenversicherung ist bei der Rehabilitation ein marktbeherrschendes Unternehmen, das die Privatversicherer behindert.
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