Zu jedem Internettarif gibt es ein Produktinformationsblatt, das jeder Kunde kennen sollte: Dort legt der Anbieter nämlich fest, welches Tempo normalerweise ankommt. Wir erklären, was dabei wichtig ist.
Internetprovider benennen Ihre Tarife stets nach der maximalen Leistung. Beispiel: ein 250 Mbit-Tarif könnte im Download eine Geschwindigkeit von bis zu 250 Mbit pro Sekunde erreichen. Muss er aber nicht. Wichtiger als der Maximalwert aus der Werbung ist die Normalleistung, die der Tarif regelmäßig erreichen soll. Auch diesen Wert legen die Anbieter selbst fest. Sie müssen ihn in ihrem Produktinformationsblatt nennen. Kennen Sie diese Zahlen für Ihren Tarif?
Tipp: Speichern Sie das Produktinformationsblatt zu Ihrem Tarif von der Webseite des Anbieters. Den Namen Ihres Tarifs finden Sie auf Ihrer Rechnung. Sie benötigen den Tarifnamen auch für die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Stimmt der von Ihnen angegebene Tarifname nicht mit Ihrem tatsächlichen Vertragstarif überein, ist Ihre Messung ungültig und Ihr Aufwand umsonst gewesen.
Die Anbieter müssen in ihren Tarifinformationsblättern drei Werte nennen: Maximalleistung, Normalleistung und Minimalleistung. Im Folgenden erklären wir, was sich dahinter verbirgt.
1. Die Maximalleistung
Das ist die Höchstgeschwindigkeit mit der die Internetprovider werben. Mit klangvollen Tarifnamen wie Gigabit 1000 oder HighSpeed 250 suggerieren die Anbieter volle Leistung. Was viele nicht wissen: Dieses Tempo muss gar nicht erreicht werden. Einen rechtsverbindlichen Anspruch auf die Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht. Zumindest nicht immer und überall.
Die Maximalleistung gibt der Anbieter für den Download an (Datentransfer vom Internet ins Heimnetz) und für den Upload (Datentransfer vom Heimnetz ins Internet).
Ein Minderungsanspruch entsteht allerdings, wenn nicht mindestens ab und zu 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Genauer: an zwei von drei Messtagen soll jeweils mindestens eine Messung 90 Prozent der Maximalleistung erreichen oder überschreiten. Die Desktop-App der Bundesnetzagentur erfasst das in ihren rechtsverbindlichen Messreihen mit 30 Einzelmessungen.
Wichtig zu wissen: Für Videokonferenzen und für die Arbeit im Homeoffice ist ein schneller Upload mindestens ebenso wichtig wie der Download.
2. Die Normalleistung
Wichtiger als die Maximalleistung ist die Normalleistung. Im Produktinformationsblatt heißt sie „normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate“. Auch diese Zahl legt der Anbieter selbst fest. Je nach Anbieter, Breitbandklasse und Tarif liegt die Normalleistung 5 bis 20 Prozent unter der Maximalleistung. In den schwächeren Breitbandklassen unter 50 Mbit pro Sekunde sogar bis zu 40,6 Prozent unter der Maximalleistung.
Mit der Normalleistung erklären die Anbieter verbindlich, was der Kunde erwarten darf. In der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur muss die Normalgeschwindigkeit in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht werden. Ist der Anschluss langsamer, bescheinigt die Desktop-App der Bundesnetzagentur eine sogenannte „Minderleistung“. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrages.
3. Die Minimalleistung
Auch diese Zahl kann Kundinnen und Kunden bei der Tarifauswahl helfen. Die Minimalleistung sollte auch unter ungünstigsten Bedingungen stets erreicht werden. Bei einem 50 Megabit pro Sekunde-Tarif liegt sie in den Produktdatenblättern – je nach Anbieter – bei eher schwachen 16 Megabit pro Sekunde bis starken 30 Megabit pro Sekunde.
Tipp: Prüfen Sie diesen Wert bei der Tarifauswahl und entscheiden Sie, ob die Minimalleistung für Sie noch ausreichend wäre. Wenn nicht, wählen Sie einen anderen Anbieter oder einen anderen Tarif.
Die Desktop-App der Bundesnetzagentur prüft in einer rechtsgültigen Messreihe, ob die minimale Geschwindigkeit an zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal unterschritten wurde. Ist dies der Fall, wird eine so genannte Minderleistung bescheinigt, die eine Vertragsverletzung des Anbieters bedeutet. Der Kunde hat dann Anspruch auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrags.
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Die Telekom hat im März 2024 den "MagentaZuhause M mit VDSL 50" kostenlos auf 20 Mbit Upload umgestellt.
Die Breitbandmessung mit Linux liegt über den Sollwerten
Download=59Mbit, Upload 21,7Mbit
Fritzbox ( 63 MBit Down, 23 Up)