Legende
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Ja‑Häkchen
- ja
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Nein‑X
- nein
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eingeschränkt
- Eingeschränkt.
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Minus
- Entfällt, da kein Angebot.
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Videoberatung möglich außerhalb von Baden-Württemberg.
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Monatliche Aktualisierung von vier Darlehensvarianten mit Zinsbindungen von 10, 15 und 20 Jahren.
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Es gibt keine festen Grenzen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
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Die anfängliche Mindesttilgung gilt je nach Angebot für Zinsbindungen von 10, 15 und 20 Jahren.
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Darlehen mit vollständiger Tilgung der Schulden innerhalb der gewählten Zinsbindung. Kein Zinserhöhungsrisiko, da die Konditionen bis zum Ende festgeschrieben sind.
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Gebäude werden je nach Energieverbrauch in neun Energieeffizienzklassen eingeteilt. Sie reichen von A+ sehr effizient bis H sehr schlecht. Für die Einteilung werden die Energiekosten pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt.
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Die Aktualisierung erfolgt vierteljährlich.
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Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die Bank das Darlehen bereithält, aber der Betrag noch nicht abgerufen wurde. Es kann eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbart werden, in der keine Zinsen gezahlt werden müssen.
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Keine KfW-Finanzierung.
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Ist eine Fortsetzung der bisherigen Baufinanzierung. Ein neuer Darlehensvertrag wird nach Ablauf der Zinsbindung notwendig, wenn noch eine Restschuld übrig ist. Ein Anbieterwechsel ist möglich.
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Ist ein Darlehen, das vorzeitig gewährt, aber erst in der Zukunft aufgenommen wird. Der Zinssatz für das künftige Darlehen wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. So können Jahre im Voraus die Konditionen für die Anschlussfinanzierung festgeschrieben und das Risiko steigender Zinsen ausgeschlossen werden. Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen Laufzeiten bis zu 66 Monate (5,5 Jahre) an, der Kostenaufschlag auf den aktuellen Zinssatz beläuft sich auf rund 0,01 bis 0,05 Prozentpunkte je Monat Vorlaufzeit.
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Bereits geleistete Sondertilgungen können wieder als Kredit auszahlt werden. Die Wiederauszahlung ist in der Regel erst ab 5000 Euro möglich.
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Tilgungssatz darf während der Zinsbindung innerhalb der Spanne geändert werden, was eine Änderung der monatlichen Rate erwirkt. Das Darlehen darf aber meist nicht vor dem Ende der Zinsbindung getilgt sein.
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Hier darf innerhalb einer festgelegten Bandbreite gewechselt werden, aber in der Regel niemals unterhalb des Mindesttilgungssatzes.
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Wer sich die Tilgung nicht mehr leisten kann, kann diese im Einvernehmen mit dem Darlehensgeber aussetzen. Es sind weiterhin Zinsen auf die bestehende Restschuld zu leisten. Diese verringert sich bis zur Wiederaufnahme der Tilgung nicht. Daher steigen die Zinskosten insgesamt. Grund: Die Restschuld, auf welche die Zinsen zu zahlen sind, sinkt langsamer als geplant.