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Alte KfW-Förderkredite sind heute oft teurer als neue Bankdarlehen. Doch viele Kreditnehmer können günstig umschulden. Die Experten von Finanztest erklären, wie es geht – und was es bringt.
Alte Förderkredite sind teuer
Viele Haus- und Wohnungseigentümer, die vor Jahren einen Förderkredit der staatlichen KfW-Bank aufgenommen haben, zahlen dafür mehr als 3 oder 4 Prozent Zinsen im Jahr. Damals war das günstig. Heute gibt es vergleichbare Bankdarlehen schon für weniger als 2 Prozent. Mit einer Umschuldung ihres Förderkredits können Kreditnehmer mehrere tausend Euro Zinsen sparen. Das ist oft problemlos möglich.
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Ein Ausstieg ist kostenlos
Die meisten KfW-Kredite dürfen Kreditnehmer jederzeit kostenlos ablösen. Das gilt zum Beispiel für Kredite aus den Programmen „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ und das inzwischen eingestellte Programm „Wohnraum modernisieren“. Im Wohneigentumsprogramm ist ein schneller Ausstieg dagegen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Hohe Zinsersparnis ist möglich
Lohnend ist die Umschuldung zum Beispiel für einen Hauseigentümer, der im Mai 2011 einen 50 000-Euro-Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Bauen“ aufgenommen hat. Behält er den Kredit, zahlt er bis Mai 2021 noch einen Zinssatz von 4,25 Prozent. Schuldet er dagegen auf ein Bankdarlehen mit einem Zinssatz von 2 Prozent um, spart er in den kommenden sechs Jahren mehr als 6 000 Euro.
Bankangebote einholen
Erster Ansprechpartner ist die Bank, die das KfW-Darlehen vergeben hat. Aber auch eine Anfrage bei anderen Banken kann sich lohnen. Zum aktuellen Topzins werden Kreditnehmer ihren Umschuldungskredit allerdings selten bekommen: Weil die KfW-Darlehen relativ klein und zudem oft nur im zweiten Rang im Grundbuch gesichert sind, verlangen Banken Zinsaufschläge.
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Sie sprechen zu Recht die Nachrangigkeit des KfW-Kredites an. Es läuft dann in der Regel noch ein weiterer Immobilienkredit mit einer eigenen Zinsbindungszeit.
Es ist sinnvoll, die Zinsbindungsdauer für den Umschuldungskredit mit dem laufenden anderen Kredit so zu harmonisieren, dass später beide Kredite zu einem erstrangigen Anschlusskredit zusammengefaßt werden können. So spart man Zinsaufschläge wegen der schlechteren Rangigkeit und wegen der evtl. geringen Kreditsumme.
Auch bei sehr langen Zinsbindungsdauern, sollten die Kreditnehmer das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB in die Harmonisierungsplanung einbeziehen.