Heiraten Gewusst wie: Eheschließung anmelden

Heiraten - Gewusst wie: Eheschließung anmelden

Standes­amt. Bevor Paare ihre Ehe anmelden können, müssen sie einige Formalitäten erledigen. © mauritius images / Johnér

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standes­amt anmelden. Wie Sie dabei vorgehen, erklären die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest.

Früher hieß es „Das Aufgebot bestellen“. Auch wenn das heute nicht mehr so gesagt wird, muss das Standes­amt prüfen, ob die recht­lichen Voraus­setzungen für Ihre Heirat gegeben sind. Dazu müssen Sie Ihre Eheschließung anmelden. Haken Sie mit unserer Check­liste die fünf Schritte bis zur Hoch­zeit ab, damit am vereinbarten Termin mit Ihrer Trauung alles glatt läuft.

Das benötigen Sie

  • Personal­ausweise oder Reisepässe
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten­register
  • Erweiterte Melde­bescheinigungen nach dem Bundes­meldegesetz
  • Weitere Dokumente je nach persönlicher Lebens­situation
  • Geld für die Anmeldegebühr – mindestens 40 Euro

Schritt 1: Termin finden

Wann und wo wollen Sie heiraten? Die Anmeldung der Eheschließung gilt für ein halbes Jahr. Sie können Ihre Trauung also frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunsch­datum anmelden. Wollen Sie an einem begehrten Termin heiraten, etwa einem 11. November, beeilen Sie sich. Erkundigen Sie sich, ob das Standes­amt, in dem Sie heiraten möchten, auch Reser­vierungen für Termine annimmt.

Schritt 2: Standes­amt kontaktieren

Egal, wo Sie später heiraten wollen: Ihre Heirat müssen Sie bei dem Standes­amt anmelden, an dem Sie oder Ihr Partner Ihren Haupt- oder Neben­wohn­sitz haben. Die Eheschließung kann anschließend in einem Standes­amt Ihrer Wahl statt­finden. Die Internet­seiten der Standes­ämter geben Auskunft über das weitere Vorgehen, zum Beispiel darüber, ob die Anmeldung der Eheschließung mündlich oder schriftlich erfolgen soll. Kontaktieren Sie das Standes­amt und fragen nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Das ist abhängig von Ihrer Lebens­situation.

Schritt 3: Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen. Als deutsche Staats­angehörige brauchen Sie Ihre Personal­ausweise oder Reisepässe. Erforderlich ist je auch eine sogenannte erweiterte Melde­bescheinigung, aus der zum Beispiel auch Ihr Familien­stand hervorgeht. Sie erhalten die Melde­bescheinigung bei der Meldebehörde der Kommunal­verwaltung. Außerdem benötigen Sie jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten­register, neu ausgestellt vom jeweiligen Standes­amt des Geburts­ortes. Sie darf bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein. Weitere Papiere sind nötig, wenn einer schon verheiratet war, für Kinder aus einer früheren Ehe sorgeberechtigt ist, einge­bürgert wurde oder im Ausland geboren ist.

Schritt 4: Persönlich anmelden

Sofern die Anmeldung zur Eheschließung persönlich erfolgen muss, brauchen Sie einen Termin, den Sie mit dem Standes­amt vereinbaren. Falls einer von Ihnen oder Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, kann ein Partner den anderen oder beide eine andere Person bevoll­mächtigen. Vordrucke gibt es im Internet. Wenn Sie die Eheschließung anmelden, können Sie auch die Einzel­heiten der Zeremonie besprechen.

Schritt 5: Kosten begleichen

Begleichen Sie die Kosten für die Anmeldung zur Eheschließung. Die können von Ort zu Ort unterschiedlich sein. In Berlin betragen sie ab 45 Euro, in Leipzig ab 60 Euro und in Köln ab 40 Euro. Ob weitere Kosten hinzukommen, hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Verwaltungs­aufwand im Einzel­fall ist. Fragen Sie beim Standes­amt nach.

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