
Standesamt. Bevor Paare ihre Ehe anmelden können, müssen sie einige Formalitäten erledigen. © mauritius images / Johnér
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Wie Sie dabei vorgehen, erklären die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest.
Früher hieß es „Das Aufgebot bestellen“. Auch wenn das heute nicht mehr so gesagt wird, muss das Standesamt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Heirat gegeben sind. Dazu müssen Sie Ihre Eheschließung anmelden. Haken Sie mit unserer Checkliste die fünf Schritte bis zur Hochzeit ab, damit am vereinbarten Termin mit Ihrer Trauung alles glatt läuft.
Das benötigen Sie
- Personalausweise oder Reisepässe
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Erweiterte Meldebescheinigungen nach dem Bundesmeldegesetz
- Weitere Dokumente je nach persönlicher Lebenssituation
- Geld für die Anmeldegebühr – mindestens 40 Euro
Schritt 1: Termin finden
Wann und wo wollen Sie heiraten? Die Anmeldung der Eheschließung gilt für ein halbes Jahr. Sie können Ihre Trauung also frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschdatum anmelden. Wollen Sie an einem begehrten Termin heiraten, etwa einem 11. November, beeilen Sie sich. Erkundigen Sie sich, ob das Standesamt, in dem Sie heiraten möchten, auch Reservierungen für Termine annimmt.
Schritt 2: Standesamt kontaktieren
Egal, wo Sie später heiraten wollen: Ihre Heirat müssen Sie bei dem Standesamt anmelden, an dem Sie oder Ihr Partner Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Die Eheschließung kann anschließend in einem Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Die Internetseiten der Standesämter geben Auskunft über das weitere Vorgehen, zum Beispiel darüber, ob die Anmeldung der Eheschließung mündlich oder schriftlich erfolgen soll. Kontaktieren Sie das Standesamt und fragen nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Das ist abhängig von Ihrer Lebenssituation.
Schritt 3: Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen. Als deutsche Staatsangehörige brauchen Sie Ihre Personalausweise oder Reisepässe. Erforderlich ist je auch eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung, aus der zum Beispiel auch Ihr Familienstand hervorgeht. Sie erhalten die Meldebescheinigung bei der Meldebehörde der Kommunalverwaltung. Außerdem benötigen Sie jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, neu ausgestellt vom jeweiligen Standesamt des Geburtsortes. Sie darf bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein. Weitere Papiere sind nötig, wenn einer schon verheiratet war, für Kinder aus einer früheren Ehe sorgeberechtigt ist, eingebürgert wurde oder im Ausland geboren ist.
Schritt 4: Persönlich anmelden
Sofern die Anmeldung zur Eheschließung persönlich erfolgen muss, brauchen Sie einen Termin, den Sie mit dem Standesamt vereinbaren. Falls einer von Ihnen oder Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, kann ein Partner den anderen oder beide eine andere Person bevollmächtigen. Vordrucke gibt es im Internet. Wenn Sie die Eheschließung anmelden, können Sie auch die Einzelheiten der Zeremonie besprechen.
Schritt 5: Kosten begleichen
Begleichen Sie die Kosten für die Anmeldung zur Eheschließung. Die können von Ort zu Ort unterschiedlich sein. In Berlin betragen sie ab 45 Euro, in Leipzig ab 60 Euro und in Köln ab 40 Euro. Ob weitere Kosten hinzukommen, hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Verwaltungsaufwand im Einzelfall ist. Fragen Sie beim Standesamt nach.
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