Testergebnisse für Hallesche AE.3

Hallesche: AE.3 Fußnote: 2 Testurteil
Bewertung der Heil­praktiker­leis­tungen
ausreichend (3,6)
Bewertung der Brillen­leis­tungen Fußnote: 1
ausreichend (4,0)
Bewertung der Zahn­ersatz­leis­tungen
ausreichend (3,7)

Produktmerkmale für Hallesche AE.3

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Ergän­zungs­tarife - mit Beitrag nach Alter beim Ein­tritt 05/2017
Monats­beitrag
Monats­beitrag für Ein­tritts­alter 43 Jahre 21  Euro
Monats­beitrag für Kind 8 Jahre 3  Euro
Tarif­leis­tungen für Heil­praktikerbe­hand­lungen (Leis­tungs­bei­spiele)
Homöo­pathische Behand­lung (263 Euro) 120  Euro
Aku­punktur (834 Euro) 354  Euro
Tarif­leis­tungen für Brillen (Leis­tungs­bei­spiele) Fußnote: 1
Ein­stärken-Brillen (6 in 12 Jahren) 1800 Euro 480  Euro
Gleitsicht-Brillen (3 in 12 Jahren) 3600 Euro 480  Euro
Tarif­leis­tungen für Zahn­ersatz (Leis­tungs­bei­spiele)
Kassen­krone (290 Euro) Kassen­zuschuss 185 Euro 47  Euro
Krone (560 Euro) Kassen­zuschuss 185 Euro 168  Euro
Inlay (600 Euro) Kassen­zuschuss 46 Euro 180  Euro
Zahn­ersatz auf Implantat (3580 Euro) Kassen­zuschuss 437 Euro 1074  Euro
Wei­tere Tarif­leis­tungen
Auslands­reise-Kranken­ver­sicherung mit Auslands­rück­trans­port Ja‑Häkchen
Hörgeräte Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
Hilfs­mittel - ohne Hörgeräte (z.B. Roll­stühle, ortho­pädische Ein­lagen) Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
Kur­tagegeld Fußnote: 4 Ja‑Häkchen

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

- = Entfällt.

So haben wir getestet

Besonderheiten des Ver­trags

A: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechten­steiner Finanz­auf­sicht.

B: Ab Ein­tritts­alter 70 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

C: Ab Ein­tritts­alter 61 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

D: Mindest­ein­tritts­alter 55 Jahre (Senioren­tarif).

E: Höchst­ein­tritts­alter 59 Jahre.

F: Höchst­ein­tritts­alter 64 Jahre – es gilt das voll­endete Lebens­jahr.

G: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Ver­trag inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

H: Ab Ein­tritts­alter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahn­status auf Kosten des Antrags­stel­lers erforderlich.

I: Mindest­ein­tritts­alter 20 Jahre.

J: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Zahn­tarif Z-G inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

Fußnote: 1
Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
Fußnote: 2
Der Tarif kann auch von Heilfür­sor­geberechtigten abge­schlossen werden.
Fußnote: 3
Begrenzte Erstattung der über die Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Kosten.
Fußnote: 4
Kurtagegeld für stationäre Kuren (11 bis 14 Euro am Tag).
Stand:
01.03.2017